Gasprüfung trotz defekter Geräte

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Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon maalfi » 02.06.2011 - 18:48:44

Hallo miteinander. Bin absoluter Neuling und habe mir ein 26 Jahre altes Dethleffs Wohnmobil auf Ducato gekauft.
Jetzt steht der TÜV und die Gasprüfung an.

Allerdings ist der Boiler (Truma BO) defekt (Kessel undicht, war wohl ein Frostschaden) und der Kühlschrank kriegt keine Flamme, läuft also nur auf Strom. Das einzige was gut funktioniert, ist die Gasheizung.

Ist die Tatsache, daß beide Geräte nicht funktionieren, relevant bei eine rgasprüfung?

Vielen Dank schonmal

Manfred
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon RaiWo » 02.06.2011 - 20:08:13

Guude!
Damit bekommst du keine Abnahme der Gasanlage! Die Geräte müssen alle ordnungsgem. funktionieren. Betriebserlaubnis wäre dann ebenfalls erloschen. Also reparieren.
CU
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon mws » 02.06.2011 - 20:55:19

Hallo Manfred,

wenn Du TÜV brauchst benötigst Du vorher eine Gasuntersuchung. Wenn ein Verbraucher nicht funktioniert, keine GU-Plakette. Wenn Du aber TÜV machen möchtest und den Boiler nicht brauchst, so must Du ihn glaubhaft dauerhaft vom Gas und Strom abklemmen, d.h. Du must den Boilergashahn zumachen, das Gasrohr abschrauben, auf den Hahnausgang eine Kappe schrauben und die Stromversorgung abklemmen oder noch besser das ganze Ding ausbauen. - Dann wird das so abgenommen und GU ok. Später kannst Du ihn ja mal wieder einbauen, wenn er wieder funktioniert.

Grüße mws
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon campi » 04.06.2011 - 12:42:13

RaiWo hat geschrieben:Guude!
Die Geräte müssen alle ordnungsgem. funktionieren. Betriebserlaubnis wäre dann ebenfalls erloschen. Wolf


Au wei,mein Gasherd funktioniert nicht,und ich fahre jetzt ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend :shock:

Wenn ich solchen Schwachsinn lese kann ich nur mit den Kopf schütteln :(

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon franz » 04.06.2011 - 13:40:48

den Kühlschrank würde ich mal reinigen, mußt mal googeln, da gibt es irgendwo eine Beschreibung im Netz, dann funktioniert der bestimmt wieder.
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon maalfi » 04.06.2011 - 13:58:53

Vielen Dank, das mit dem Reinigen vermute ich auch. Habe aber das problem, daß ich die halbe küche zerlegen muß, , weil ich sonst keine chance habe, da ranzukommen. also muß ich mir die Arbeit halt mal machen...
Grüße maalfi
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon Tourist » 04.06.2011 - 16:09:51

Hallo maalfi,
maalfi hat geschrieben:... das problem, daß ich die halbe küche zerlegen muß, , weil ich sonst keine chance habe, da ranzukommen. ...

nein, das glaube ich nicht. Meist ist die Gasdüse am Brenner verstopft und die erreicht man in der Regel von außen durch das untere Lüftungsgitter. Hier http://camping-wiki.kwherzog.de/Wartung_Gasanlage_Kuehlschrank findest Du eine Beschreibung.

Viel Erfolg,
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon Spock » 04.06.2011 - 19:05:42

Es gibt auch Womos bei denen die Lüftungsgitter seitlich vom Kühlschrank angebracht sind. Da kommt man eben nicht ohne Ausbau des Kühlschranks an die Gasdüse ran.

Wie auch immer gibt es eine minimal invasive und sehr elegante Möglichkeit die Gasdüse ohne Ausbau bei Verußung und/oder Verstopfung zu reinigen:

1. Gasflasche schließen
2. Am Gasverteilerblock das Gasventil für den Kühlschrank schließen
3. die abgehende Gasleitung zum Kühlschrank abschrauben
4. Gasregler des Kühschranks von zweiter Person bei größter Flamme gedrückt halten
5. Am offenen Ende der Gasleitung mit Druckluft aus der Dose das Gasventil durchblasen. Evtl. muss man sich hier mit einem passenden Adapter behelfen wie er bei Feuerzeuggas aus dem Deckel gebrochen werden kann. Wenn die Gasdüse frei ist hört man es laut und deutlich hinter dem Kühlschrank zischen.
6. Danach Gasleitung wieder ordnungsgemäß am Verteilerblock anschließen.

Kompressor würde ich nicht nehmen, da damit wesentlich höhere Drücke erzielt werden können. Habe sich selbst schon so gemacht, als ich mal billiges Gas erwischt hatte und den Brenner verrußte. Nach der Behandlung hört man den Brenner wieder richtig "rauschen", was bedeutet, daß das Gas wieder richtig verbrennt und als Folge auch der Kühlschrank wieder richtig kühlt. Eine Dose Druckluft sollte man also immer an Bord haben. :D

Gruß
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon tobi01 » 12.06.2011 - 10:08:02

Beim nächsten WOMO-Händler oder TÜV an rufen und fragen was genau bei der Gasprüfung gemacht wird.

Meiner Meinung nach drücken die nur das System ab um Undichtigkeiten zu ermitteln. Es wird ein Überdruck der sonst nicht im System vorherscht auf das Leitungssystem gegeben und dann beobachtet ob der Druck abfällt. Soweit das nicht der Fasll iist - egal.
Und die technischeen Einrichtungen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Bestimmmte Sachen wiie Schläuche und Regler müssen, ich glaube nach 10 Jahren, getauscht werden. Wenn das Zeug zu alt ist kannste eh erst alles austauschen. So - und jetzt haste nooch ne Meinung und etwas mehr Halbwissen... :mrgreen:
MfG

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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon RaiWo » 12.06.2011 - 11:50:45

tobi01 hat geschrieben:Beim nächsten WOMO-Händler oder TÜV an rufen und fragen was genau bei der Gasprüfung gemacht wird.

Meiner Meinung nach drücken die nur das System ab um Undichtigkeiten zu ermitteln. Es wird ein Überdruck der sonst nicht im System vorherscht auf das Leitungssystem gegeben und dann beobachtet ob der Druck abfällt. Soweit das nicht der Fasll iist - egal.
Und die technischeen Einrichtungen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Bestimmmte Sachen wiie Schläuche und Regler müssen, ich glaube nach 10 Jahren, getauscht werden. Wenn das Zeug zu alt ist kannste eh erst alles austauschen. So - und jetzt haste nooch ne Meinung und etwas mehr Halbwissen... :mrgreen:


Guude!
Bei uns prüft der TÜV durch Überdruck die Dichtheit der Anlage. Dann wird jedes EINZELNE Gerät überprüft, d.h. gezündet und wenn es anspringt wieder ausgeschaltet, um zu prüfen, ob die Gaszufuhr dann auch automatisch abgeschaltet wird.
Wenn die Geräte nicht funktionieren, dann auch keinen TÜV.
Alles klar?
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon tobi01 » 12.06.2011 - 12:55:35

Frag nach!

Bei mir haben sie definitiv nicht die einzelnen Geräte geprüft und das war bei mir keine Standart-08/15 Prüfung weil ich die komplette Gasversorgung im Gaskasten komplett umgebaut habe. Incl. Wynenpulle, Duo-Controll, Fernabschaltung und zT. neue Gasrohre.

Aber egal. Ich weiss nicht was Vorschrift ist. Ich meine es geht dabei um die Dichtigkeit des Systems. Wenn der Herd nicht zündet dann zündet er eben nicht. So lange das Gas aufhört auszuströmen wenn man den Knopf zum Anmachen loslässt. Aber da es scheinbar keiner mit 100% sagen kann. Fragen!
Wie gesagt - und mach dich vorher schlau wie alt das Zeug ist was du im Gaskasten verbaut hast. Das muss irgendwann raus. Auf jedenfall die Schläuche! :wink:
MfG

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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon Komet » 17.07.2011 - 15:07:25

Hallo franz 99 habe deinen Hinweis auf wiki herzog von Tourist leider übersehen,hätte mir das Geld von 15Euro für den Techniker sparen können. Nur mein Brenner sitzt so tief das ich den ganzen Kühlschrank ausbauen muss. Wenn man blind ist muss man Lehrgeldbezahlen. Haben ihn auch saublöd eingebaut. Hoffe dann geht er wieder. :D Komet
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon Papabaer » 26.08.2011 - 00:44:48

Hallo,

bei meinem "Gerry" war jetzt TÜV und Gasprüfung. Beim ersten Termin war gleich schluß! Der Truma-Boiler war nicht in dem Überprüfungsheft eingetragen!!!obwohl der ja schon von anfang an drinn ist. Mußte ich zum Zertifizierten Gasinstallations-Betrieb, der hat das Ding eingetragen und gleich die Gasprüfung für schlappe 75 Teuronen gemacht. Möchte wissen wie die vorhergegangenen Gasprüfungen abgelaufen sind. Der Gasschlauch war von 1988 !!
Die Geräte mußten alle funktionieren-
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man fährt immer in der Poolposition
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon MartinK » 26.08.2011 - 10:39:10

Papabaer hat geschrieben:Hallo,

bei meinem "Gerry" war jetzt TÜV und Gasprüfung. Beim ersten Termin war gleich schluß! Der Truma-Boiler war nicht in dem Überprüfungsheft eingetragen!!!obwohl der ja schon von anfang an drinn ist. Mußte ich zum Zertifizierten Gasinstallations-Betrieb, der hat das Ding eingetragen und gleich die Gasprüfung für schlappe 75 Teuronen gemacht. Möchte wissen wie die vorhergegangenen Gasprüfungen abgelaufen sind. Der Gasschlauch war von 1988 !!
Die Geräte mußten alle funktionieren-


Hi,

Ich besitze kein Überrüfungsheft und habe dem TÜV das auch mitgeteilt. Der hat mir eine Ersatzbescheinigung ausgestellt und gut. Darin ist nur die Fahrgestellnummer eingetragen, keine Geräte oder so.Im Oktober geht's wieder zur Gasprüfung, mal sehen was dann passiert :)

Gruß Martin
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Re: Gasprüfung trotz defekter Geräte

Beitragvon Camperfrank » 26.08.2011 - 11:49:36

MartinK hat geschrieben:Ich besitze kein Überrüfungsheft und habe dem TÜV das auch mitgeteilt. Der hat mir eine Ersatzbescheinigung ausgestellt und gut. Darin ist nur die Fahrgestellnummer eingetragen, keine Geräte oder so.Im Oktober geht's wieder zur Gasprüfung, mal sehen was dann passiert :)

Gruß Martin



Wenns nach Vorschrift geht, dann alle Geräte ausbauen um die Herstellernummern zu lesen und einzutragen. :mrgreen:

Kann das auch nicht verstehen. MEin Schätzchen hatt 20 Jahre vom Vorbesitzer immer Tüv und Gasprüfung bekommen. Trotz alter Regler, Schläuche und Co.......
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