Hallo!
wolfi48 hat geschrieben:Schau in die Zulassungsbescheinigung, Teil 1, dort ist in Spalte T die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Fahrzeug angegeben.
Nein, das ist nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Das ist die vom (Basisfahrzeug-)Hersteller angegebene, technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ergibt sich stets aus dem Verkehrsrecht des Landes, in dem man sich gerade befindet. In Deutschland also für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t zul. Gesamtgewichts 100 km/h auf Landstraßen und keine Beschränkung auf Autobahnen.
Was die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit betrifft, so muss ich mich meinen Vorrednern anschließen: Auch mit meinem Wohnmobil (3,5-Tonnen Alkoven auf Ducato 2.8JTD Fahrgestell mit 128 PS) ist es rein technisch möglich, 130 km/h zu fahren. Aber es macht keinen Spaß mehr, und man fragt sich was am lautesten ist: Der Motor, die Reifen, oder das Schlürfgeräusch aus dem Dieseltank.
MfG
Gerhard