Hallo an alle,
zuerst vielen Dank an alle, die mir auf meine Frage geantwortet haben.
Ich habe sie in einem deutschen und einem schweizer Forum gestellt. Einfach deswegen, weil es da sicher auf beiden Seiten der Grenze Erfahrungen, vielleicht auch unterschiedlicher Art gibt. Und natürlich habe ich die Zollbehörden um Auskunft gefragt.
Ich will die Ergebnisse meiner Fragen natürlich auch in beide Foren stellen, falls jemand daran Interesse hat. Dies ist natürlich meine subjektive Auswertung; ich hoffe, dass ich alles richtig wiedergegeben habe:
Der Schweizer Zoll, der übrigens umgehend und freundlich reagiert hat, hat mir mitgeteilt, dass für die Durchfuhr von selbst erstellten Bildern ein Antrag auf steuerfreie Zollveranlagung mit einer Liste folgenden Inhalts abzugeben ist:
Name des Künstlers;
Art des Kunstwerks;
Sujet und Format (Grösse in cm);
Preis oder Wert;
Ort und Datum der Ausstellung des Dokuments;
Unterschrift des herstellenden Kunstmalers oder Bildhauers.
Das sei dann kein Problem.
Hinsichtlich der Mitnahme von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken verweist er auf
rhttp://www.ezv.admin.ch/zollinfo_priva ... ml?lang=de, auch das Merkblatt "Rasch durch den Schweizer Zoll" unter Publikationen.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob alles in den Freimengen ist, so soll man dem Grenzbeamten einfach alles, was sie an Lebensmitteln mitführt, melden, er entscheidet dann, ob man eine „Hinterlage“ leisten müsse.
Der deutsche Zoll hat auf alle Fragen ausführlich geantwortet. Aus meiner Sicht das wichtigste ist die Behandlung von Waren und auch der Bilder, die durch die Schweiz durchgeführt wurden. Bei der Wiedereinreise in die EU ist halt nachzuweisen, dass das alles auch aus der UU in die Schweiz eingeführt wurde. Der Zoll nennt so was „Rückwaren“. Man erstellt dazu eine Liste all dieser sachen und lässt sich das bei der Ausreise aus der EU abstempeln. Das heisst dann "Nämlichkeitsnachweis".
Und aus den Foren habe ich folgende Rückmeldungen erhalten:
- in der Vergangenheit keine Probleme gehabt
- einfach nur auf deutscher Seite fahren, wo es auch ausreichend offizielle und inoffizielle Stellplätze gibt und dann zu Fuss über eine Brücke in die Schweiz gehen.
- hervorgehoben werden Stein am Rhein (das wäre dann aber Schweiz, Ortsende Ri. Singen), Gailingen (am Strandbad), Schaffhausen, Laufenburg, Bad Säckingen.
- und für den Hund braucht man den EU-Haustierausweis + Tollwutinpfung, Verweis auf
http://bvet.bytix.com/plus/dbr/default.aspx?lang=de Eigentlich sollten wir mit dem Womo einfach fahren können, ohne auf solche administriven Sachen achten zu müssen.

Aber das wird wohl noch was dauern. trotzdem allen gute Fahrt
jeti