WoMoLänge Fährpreise

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WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon Solvarr » 05.05.2013 - 19:21:37

Halli Hallo,

als Anfänger, diesen Sommer das erste Mal mit dem Womo unterwegs, habe ich ne Menge "dummer" Fragen,
z.B.
Wie wird an Fähren oder Brücken die Länge ermittelt, gilt dort der Eintrag im Kfz Schein ?
Bringt mich ein, womöglich unbenutzter, Fahrradträger um ein paar cm drüber, und verdoppelt damit
den Fährpreis in Norwegen.
Messen die womöglich selbst ? Bei 5,99 Länge des Mietfahrzeugs schon interessant für mich.

Danke für Eure Erfahrungen,

Sol
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon klausimaus » 05.05.2013 - 20:06:03

Moin
und herzlich Willkommen hier im Forum.
Da gibt es unterschiedliche Erfahrungen: Mal wird gemessen, mal nicht. Da du aber den Fahrradträger nicht brauchst(?), würde ich ihn einfach abnehmen und du bist auf der sicheren Seite.
Gruß Klausimaus
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon manzela » 05.05.2013 - 21:50:37

Es gibt automatische Messstellen, da wird der Fahrradträger mit eingerechnet, also erhöhte Kosten.
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon Pfalzcamper » 05.05.2013 - 23:34:50

Da es um den verbrauchten Platz geht, zaehlt das Gesamtmass.

Was Norwegen betrifft haengt es beim Kassierer von seiner Tageslaune ab.

Wir liegen mit 7,06 auch gerade so ueber einer Schallmauer. Ich habe bisher immer einen Spruch in die Richtung "leider wegen ein paar cm ueber 7,00 in der teuren Kategorie".

Nur ein einziges Mal wurde mir der Tarif tatsaechlich wegen der paar cm in der naechsthoeheren Kategorie berechnet.
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon Solvarr » 07.05.2013 - 21:07:24

Danke für Eure Meinungen....
Klar, abnehmen wäre natürlich das Beste, wenn das so einfach geht...hab garnicht drauf geachtet, ob bzw. wie das Ding verschraubt ist.
Bis jetzt, war schon mehrfach dort oben, hab ich nur gute Erfahrungen an den Fähren und mit den Norwegern generell gemacht...
Grins, abwarten...ich weiss ja noch garnicht, obs wirklich der Wagen wird den ich mir angeschaut habe, falls den ein Vormieter
zerlegt wirds sicher nen längerer, Integrierte unter 6m sind ja wie s scheint eher selten ;-)
Bin gespannt wie es wird mit der (für mich) Motorradalternative in Norwegen.

Gruss, Sol
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon JoeD » 07.05.2013 - 23:32:36

Pfalzcamper hat geschrieben:Was Norwegen betrifft haengt es beim Kassierer von seiner Tageslaune ab.


EINSPRUCH. Manchmal wird im 'Hafen' gemessen, dann mag das funktionieren.
Bei meiner ersten Norwegenreise wurde mal geschätzt: 7 m - ich habe da ganz schnell genickt. Ab dem Zeitpunkt war meine Antwort immer 7m hat es - :lol:
Hat meistens funktioniert, aber ab und auch mal nicht (mein Fahrzeug ist 8,30m lang)
2011 hat das leider nicht mehr funktioniert. Auf der Fähren waren 'Meterstäbe' aufgemalt, also 1m weiß, 1m dunkel - und schon konnte der Kassierer die Länge sofort feststellen.
Gruß
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon Pfalzcamper » 10.05.2013 - 13:32:49

Was gibts denn da einzusprechen? Wenn der Kassierer fuer unser 7,06 m langes WoMo den Tarif UNTER 7 m abkassiert, dann freue ich mich und fertig.

Wenn er korrekt UEBER 7 m kassiert, dann ist es eben so und er ist im Recht.

Luegen kann ich hingegen ueberhaupt nicht empfehlen.
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon dooley » 10.05.2013 - 17:28:26

Sehe das so wir pfalzcamper. Schummelt man bei der frage nach der Länge und es kommt heraus, ist's nicht nur peinlich sondern sicher auch teuer. Das ist's dann auch nicht Wert.
Setzt der Kassierer selber die geschätzte Länge fest und liegt daneben, dann freut man sich eben und fährt fix davon :mrgreen:
Neulich an einer Fähre wurden wir nach dem Gewicht gefragt, GöGa antwortete ehrlich 3,5 to. Der nette Kassierer lächelte und sagt eindringlich: jaja, 3,49 to.....richtig? Sie meinten doch 3,49 oder?? Klar, dass wir ja sagten!
Später sahen wir, dass es AB 3,5 to teurer geworden wäre.

Oder an einer dänischen Brücke die frage nach dem Gewicht....
GöGa verstand was von Länge.... und sagte brav 7,40 . Daraufhin bekamen wir einen Preis genannt, der ein ziemliches Loch in unsere Urlaubsliste gerissen hätte. Die Dame merkte unseren Schreck, es gab nochmal ein kurzes Gespräch auf deutsch-Dänisch, alles wurde geklärt, ein neuer Bon gedruckt und wir führen nicht als 20 Tonnen Diesel Brummi sondern als "Kleines" WoMo über die Brücke.
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon Schwedenopa » 11.05.2013 - 08:53:16

Hallo!

dooley hat geschrieben:Neulich an einer Fähre wurden wir nach dem Gewicht gefragt, GöGa antwortete ehrlich 3,5 to. Der nette Kassierer lächelte und sagt eindringlich: jaja, 3,49 to.....richtig? Sie meinten doch 3,49 oder?? Klar, dass wir ja sagten!
Später sahen wir, dass es AB 3,5 to teurer geworden wäre.

Da würde mich interessieren, wo genau das war.

MfG
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon dooley » 11.05.2013 - 10:13:38

Hast PN, EuroGerhard!


Aber zur Erklärung, es geht um eine ganz kleine Fährüberfahrt. Also auch nur um relativ wenig Ersparnis. Ich fand jedoch das Verhalten des Kassierers sehr nett, deshalb erwähnte ich es hier.

Lag dooley
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon Schwedenopa » 11.05.2013 - 23:46:40

Hallo nochmal,

und Danke, dooley!

Das ist sehr interessant für mich, weil ich hier das allererstemal sehe, dass hier etwas ab 3.500 kg zul. Gesamtmasse ändert. Bisher kannte ich ausschließlich Änderungen bei mehr als 3.500 kg.

MfG
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon dooley » 12.05.2013 - 11:07:14

Es heißt dort: Fahrzeuge bis UNTER 3,5 to.



Lg!
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon Schwedenopa » 12.05.2013 - 11:52:20

Hallo!

dooley hat geschrieben:Es heißt dort: Fahrzeuge bis UNTER 3,5 to.

Genau das hat mich ja so verblüfft. Denn im gesamten Straßen- und Straßenverkehrsrecht ist ansonsten immer nur von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t und mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht die Rede.*) Und zwar nicht nur in Deutschland, diese Grenze zieht sich auch durch das Verkehrsrecht aller übrigen europäischen Länder. Aber diese eine Fähre macht hier tatsächlich eine Ausnahme, ich habe es in den Tarifbestimmungen überprüft.

MfG
Gerhard

*) Die einzige Ausnahme in der StVO ist das Gehwegparken. Wenn Gehwegparken erlaubt ist, dann gilt eine Obergrenze von 2,8 t.
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon eisloewe » 25.06.2013 - 20:19:41

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo!

dooley hat geschrieben:Es heißt dort: Fahrzeuge bis UNTER 3,5 to.

Genau das hat mich ja so verblüfft. Denn im gesamten Straßen- und Straßenverkehrsrecht ist ansonsten immer nur von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t und mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht die Rede.*) Und zwar nicht nur in Deutschland, diese Grenze zieht sich auch durch das Verkehrsrecht aller übrigen europäischen Länder. Aber diese eine Fähre macht hier tatsächlich eine Ausnahme, ich habe es in den Tarifbestimmungen überprüft.

MfG
Gerhard

*) Die einzige Ausnahme in der StVO ist das Gehwegparken. Wenn Gehwegparken erlaubt ist, dann gilt eine Obergrenze von 2,8 t.


Hallo Gerhard,
ich kopiere wieder mal was rein, ist ja nicht so beliebt bei Dir.
.



Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es wird durch das Zeichen 315 (blaues rechteckiges Schild mit einem weißen "P" und einem Auto, das auf einem stilisierten Gehweg steht).

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO dazu lautet:

--------------------------------------------------------------------------------
1.
Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.

2.
Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

3.
Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten.

4.
Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.


--------------------------------------------------------------------------------

Anstelle des Zeichens 315 kann auch eine so genannte Parkflächenmarkierung nach §41 StVO das Parken auf Gehwegen gestatten.

Im entsprechenden Absatz 7 heißt es:

--------------------------------------------------------------------------------

Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t. Sind Parkflächen auf Straßen durch durchgehende Linien abgegrenzt, so wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Dazu genügt auf gekennzeichneten Parkplätzen (Zeichen 314 und 315 und 316) und an Parkuhren eine einfachere Markierung.

--------------------------------------------------------------------------------

Außerdem schreibt §12 StVO vor:

--------------------------------------------------------------------------------

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.



Gruß
Wenn die Menschen nur über das sprächen,
was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
(Albert Einstein)
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Re: WoMoLänge Fährpreise

Beitragvon Schwedenopa » 26.06.2013 - 08:15:39

Hallo Eisloewe!

eisloewe hat geschrieben:ich kopiere wieder mal was rein, ist ja nicht so beliebt bei Dir.

Und was ist jetzt der "Mehrwert" des von Dir einkopierten Textes?

MfG
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