Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

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Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon Cocoangel » 03.08.2014 - 20:29:29

Hallo Ihr Lieben, ich bin's mal wieder mit meinen Fragen...

Ich hab gerade mal ein wenig im Netz geforscht, aber iwie findet man dort (auch hier im Forum) nicht so wirklich was Aktuelles... da sich bei diesen Rechten und Gesetzen ja auch immer sehr viel sehr schnell ändert wollte ich fragen, ob es bisher eine Feuerlöscherpflicht in WoMos < 3,5t in Deutschland oder drum herum gibt... habe bisher nur was von Rumänien, Bulgarien und der Türkei gefunden, bin also für jeden Tip dankbar. :?:

Vielen Dank schonmal an die Weisheit der Vielen.

Liebe Grüße aus dem Sauerland,

Corinna
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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon VY73 » 03.08.2014 - 22:42:31

GR verpflichtend für alle Kraftfahrzeuge > 3 Räder, auch PKW.

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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon Cocoangel » 03.08.2014 - 23:02:23

:shock: :shock: :shock: Was bitte ist ein GR? :?: :?: :?:
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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon VY73 » 03.08.2014 - 23:17:30

GR = Griechenland.
Für D (Deutschland) nach meiner als richtig vermuteten Kenntnis nur für Gefahrguttransporte (nach den Gefahrgut-Vorschiften) und für Kraftomnibisse (StVZO § 35) vorgeschrieben; für andere empfohlen.

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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon Cocoangel » 03.08.2014 - 23:53:49

Na dann ist ja alles gut... nach Griechenland wollten wir nicht... :lol:
Besten Dank.
:wink:
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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon Hajot » 04.08.2014 - 06:12:02

Hallo Cocoangel,

wie schon ausgeführt besteht in D keine Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers. Trotzdem ist es aus Sicherheitsgründen ein gutes Gefühl einen dabei zu haben.

Gruß
Hans-Jürgen :D
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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon slomo » 04.08.2014 - 10:12:28

Hajot hat geschrieben:Hallo Cocoangel,

wie schon ausgeführt besteht in D keine Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers. Trotzdem ist es aus Sicherheitsgründen ein gutes Gefühl einen dabei zu haben.

Gruß
Hans-Jürgen :D

Hast Du schon mal versucht z.B. einen brennenden Motor zu löschen?
Wenn man da mit den kleinen Löschern etwas erreichen will, da muß man vorher schon mal gut geübt haben um etwas Erfolg zu haben. Da darf aber nocht nicht zu viel brennen.
Wenn Dir das gute Gefühl reicht, dann ist so ein kleiner Löscher sicher hilfreich um dieses zu pflegen.
Gruß
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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon VY73 » 04.08.2014 - 10:25:30

slomo hat geschrieben: Wenn Dir das gute Gefühl reicht, dann ist so ein kleiner Löscher sicher hilfreich um dieses zu pflegen.
Eventuell kannst du damit aber auch Menschenleben retten. Besonders dann, wenn man sich zuvor ein bisschen mit der Materie vertraut macht.

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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon braun999 » 04.08.2014 - 11:06:19

Wer verbindliche Antwort wünscht, um unterwegs keinen Strafzettel zu
riskieren, kommt bekanntlich nicht darum herum, sich an kompetenter Stelle zu informieren.
So steht zB in Art. 114 VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) der Schweiz (CH), dass "Schwere Motorwagen" und somit auch Wohnmobile über 3,5 t ausgerüstet sein müssen:
1. "...mit einem leicht zugänglichen Unterlegkeil".
2. "...mit einem oder mehrere typengenehmigte Feuerlöscher mit
insgesamt 6 kg Füllgewicht."
3. "...Eine Wartung des/der Feuerlöschers ist mindestens alle drei Jahre
durchzuführen; der Termin für die jeweils nächste Wartung ist auf dem
Feuerlöscher anzugeben..."
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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon VY73 » 04.08.2014 - 11:16:48

braun999 hat geschrieben:Wer verbindliche Antwort wünscht, um unterwegs keinen Strafzettel zu
riskieren, kommt bekanntlich nicht darum herum, sich an kompetenter Stelle zu informieren.
...., zum Beispiel heraus zu kriegen, ob die interne Schweizer Zulassungsvorschrift auch für nicht in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge gilt. Das handhaben diverse Länder durchaus unterschiedlich.

Im Prinzip geht es darum, ob die Regelung
in der nationalen "StVZO" festgezurrt ist (dem Namen nach handelt es sich hier wohl um die Schweizer StVZO; dann sollte sie nur intern gelten, denn die nationalen StVZO werden grundsätzlich gegenseitigr anerkannt) oder
in der nationalen StVO niedergelegt ist (dann gilt sie für alle).

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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon Cocoangel » 04.08.2014 - 11:25:00

Vielen Dank für Eure Ausführungen.
Es ging mir hauptsächlich darum, ob man sich jetzt noch hopplahopp einen besorgen muss oder ob das ganz ruhig in naher Zukunft vllt. auch nach dem Urlaub vonstatten gehen kann...
Und der allgemeine Tenor scheint es erstmal wohl nur verbindlich >3,5t vorzuschreiben... :wink:

Danke Euch allen... 8)
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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon VY73 » 04.08.2014 - 11:52:29

Cocoangel hat geschrieben:Und der allgemeine Tenor scheint es erstmal wohl nur verbindlich >3,5t vorzuschreiben... :wink: )
Für Deutschland? Wo hast du denn das gefunden?

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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon slomo » 04.08.2014 - 12:51:18

Da scheint mal wieder eine Lobby recht intensiv und erfolgreich am Arbeiten gewesen zu sein.
Gruß
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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon Cocoangel » 04.08.2014 - 13:40:28

Das ist zum einen Erfahrung aus dem Fuhrunternehmen, für das ich mal gefahren bin... jeder Laster hatte einen Feuerlöscher an Bord zu haben... und zum anderen hab ich das iwo im Net gelesen, daß WoMos >3,5t im Ausland einen Feuerlöscher dabeizuhaben haben... gemäß der Verordnungen für Lastwagen...
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Re: Feuerlöscherpflicht < 3,5t ?

Beitragvon VY73 » 04.08.2014 - 13:50:59

Cocoangel hat geschrieben:Das ist zum einen Erfahrung aus dem Fuhrunternehmen, für das ich mal gefahren bin... jeder Laster hatte einen Feuerlöscher an Bord zu haben... und zum anderen hab ich das iwo im Net gelesen, daß WoMos >3,5t im Ausland einen Feuerlöscher dabeizuhaben haben... gemäß der Verordnungen für Lastwagen...

Also noch einmal: In Deutschland gibt es keine Pflicht zum Mitführen von Feuerlöschern (die beiden Ausnahmen, die nicht WoMo betreffen, wurden genannt).
Und auch ansonsten gibt es keine allgemeine Mitführpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 t (auch nicht für WoMo).

"iwo" im Internet steht viel Quatsch - das glaubst du doch nicht alles ungeprüft, oder?
Auch noch einmal der Unterschied nationale StVZO/StVO, z. B. Polen: "Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge besteht keine Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen. In Fahrzeugen mit polnischem Kennzeichen muß aber ein Feuerlöscher vorhanden sein" (ADAC).


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