Adapter für die 11 Kilo Flasche

Fragen & Antworten zum Thema Autogas und Gasflaschentausch im Ausland.

Moderator: Mods

Re: Adapter für die 11 Kilo Flasche

Beitragvon Gimmund » 18.03.2015 - 09:58:31

@Goldmund,

daher schrieb ich ja auch von Gasflaschen.

Meine Tankflaschen sind nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und dürfen, stehen nur wie Gasflaschen in Gaskasten vom Wowa, und dürfen daher auch nicht an Gas-Tanken betankt werden.

Wenn deine Tankflaschen vorschriftsmäßig eingebaut sind, steht einer Betankung an einer GPL-Tanke natürlich nichts im Wege.

Gruß,
Gwaihir
:)
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Re: Adapter für die 11 Kilo Flasche

Beitragvon Scout » 18.03.2015 - 10:04:55

Roadrunner hat geschrieben:Das Teil darf zwar verkauft werden aber der Einsatz ist europaweit verboten!.


Mich würde interessieren wo das geschrieben steht.

Gruß
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Re: Adapter für die 11 Kilo Flasche

Beitragvon Tourist » 18.03.2015 - 10:09:04

Servus Gwaihir,

was Du schreibst, ist sicher in weiten Teilen richtig.

Nur, meine Ausführungen sicher auch. Problem: Sie gehen aneinander vorbei .

Ich rufe niemanden auf, eine Straftat zu begehen. Somit wird weder das Forum / der Betreiber ein Problem damit bekommen. Inwieweit die Anwendung gewisser Füllarmaturen durch den Verbraucher in den vielen Ländern Europas zulässig ist, weiß ich nicht (kennst Du dich da überall aus?).

Was mich stört - und das habe ich hinreichend zum Ausdruck gebracht - ist die von einem Moderator zumindest angedeutete Kriminalisierung eines so simplen Vorganges, wie er von mir nur angedeutet wurde.

Niemand regt sich darüber auf, wenn Autos / Womos verkauft werden, mit denen man Ordnungswidrigkeiten begehen, aber auch Straftaten verüben kann. Auch wer ein Stück sauber bearbeitetes Messing kauft, muss nicht annähern befürchten, etwas illegales zu tun. Es sollte dem Käufer aber überlassen werden, für den Fall der Fälle so ein Teil mitzuführen. Der TE begibt sich auf eine mehrmonatige Reise quer durch Europa, kommt dabei auch in "weniger entwickelten" Regionen Europas vorbei. Man kann durchaus diskutieren, ob es sinvoller ist, dort eine Gasflasche im Notfall mit viel Gewissenhaftigkeit selbst zu befüllen - oder sich darauf zu verlassen, das ein anderer das macht, den man nie wieder sieht (ich vertraue in solchen Fällen lieber auf meine Sachkunde). Der Hinweis auf Deine Gastankstelle in Worms ist sicher gut gemeint - der TE beabsichtigt aber erst ganz am Ende seiner Tour in die Gegend zu fahren (und kann dann "an jeder Starßenecke" sein Flaschen tauschen) und besitzt auch keine Tankflasche, sonst hätte er seine Frage nicht gestellt.

Im ach so sicheren Regel-Europa kann man nur ein paar hundert Kilometer von München (am Gardasee) in alteingesessenen Eisenwarengeschäften allerlei (volle) Gasflaschen kaufen. Da gibt´s graue mit abgelaufenem Prüfdatum und - viel ärger - blaue Campingazflaschen: Die teureren mit Werksversiegelung (die sind o.k.), die billigeren mit einem roten Klebstreifen "versiegelt". Das sind genau die Stellen, wo ich mehr als nur einen Schritt zur Seite gehe - eben genau weil ich weiß, was passieren kann, wenn der Befüller weniger sorgfältig arbeitet, als ich es machen würde (und z.B. zuviel / das falsche Gas eingefüllt hat).

Grüße
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Re: Adapter für die 11 Kilo Flasche

Beitragvon Tourist » 18.03.2015 - 10:12:58

Servus Scout,
Scout hat geschrieben: Mich würde interessieren wo das geschrieben steht.

...mich auch - oder eigentlich doch nicht: Ich brauche so ein Teil garnicht :lol: .

Aber ich stelle auch keine Behauptungen auf, dass es so oder anders ist ...

Grüße
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Re: Adapter für die 11 Kilo Flasche

Beitragvon Schwedenopa » 18.03.2015 - 11:55:45

Tourist hat geschrieben:Was mich stört - und das habe ich hinreichend zum Ausdruck gebracht - ist die von einem Moderator zumindest angedeutete Kriminalisierung eines so simplen Vorganges, wie er von mir nur angedeutet wurde.

Da ich hier angesprochen wurde: Ich "kriminalisiere" hier gar nichts. Ich bin nicht der Gesetzgeber, ich kann also gar nichts "kriminalisieren". Ich habe auch klar gesagt, dass der Verkauf dieses Adapters legal ist. Tatsache ist aber, dass das Befüllen von Gasflaschen ohne Füllstopp an Gastankstellen europaweit verboten ist. Der Adapter dient genau dazu und zu keinem anderen Zweck, seine Benutzung ist mithin europaweit verboten.

Ich habe allerdings auch klar gesagt, dass ich dies für eine Gesetzeslücke halte. Damit will ich ausdrücken, dass ich ein gesetzliches Verkaufsverbot für wünschenswert halte. Genauso wie auch bei anderen Produkten, deren Verkauf zwar legal, deren Benutzung jedoch verboten ist. Zum Beispiel "Legal Highs" (deren reiner Konsum, also deren Benutzung, ist übrigens noch nicht einmal verboten), oder auch Radar-Warngeräte. Das ist meine persönliche Meinung, dabei bleibe ich, dazu stehe ich.

Dass ich den Link auf die Verkaufsseite rausgenommen habe, beruht allerdings nicht auf meiner persönlichen Meinung, sondern darauf, dass solche Werbelinks bei uns im Forum generell unzulässig sind. Das hätte ich vielleicht in meinem ersten Beitrag klarer herausstellen sollen.

MfG
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Re: Adapter für die 11 Kilo Flasche

Beitragvon Scout » 18.03.2015 - 15:14:37

EuraGerhard hat geschrieben: Ich habe auch klar gesagt, dass der Verkauf dieses Adapters legal ist. Tatsache ist aber, dass das Befüllen von Gasflaschen ohne Füllstopp an Gastankstellen europaweit verboten ist. Der Adapter dient genau dazu und zu keinem anderen Zweck, seine Benutzung ist mithin europaweit verboten.

Dass das Befüllen von Flaschen verboten ist kann man in der Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) nachlesen.
Aber, wo steht, dass die Benutzung Adapter verboten ist.

Die logischen Erläuterungen in allen Ehren, aber die rechtlichen Aspekte sind ausschlaggebend und nicht persönliche Auslegungen oder Meinungen.
Man sollte sich an der rechtlichen Realität orientieren und nicht Wunschvorstellungen als Gesetzesersatz oder –zusatz ausgeben.
Man kann durchaus annehmen, dass die in diesen Beiträgen geäußerten Verbote für Adapter rein spekulativ sind. Zumindest solange bis die Schriftquelle eines Verbotes genannt wurde. Wird wohl keinem unserer Verbieter möglich sein.

Zuhause kann ich eine Flasche aus einer anderen Flasche selbst befüllen. Das ist unter bestimmten Bedingungen machbar.
Die Füllkapazität darf nicht größer als 10 Kilogramm je Stunde sein.
Befüllt werden darf nur die eigene Flasche.
Das steht in der Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV). Das Umfüllen ist zulässig und darin steht auch nicht welche Adapter erlaubt sind oder verboten wären.
Da ich vielleicht Beabsichtige zukünftig meine Flaschen selbst zu befüllen und ich hierzu vielleicht einen solchen Adapter benötigen könnte, bitte ich den Link wieder einzustellen.

Gruß
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Re: Adapter für die 11 Kilo Flasche

Beitragvon Schwedenopa » 18.03.2015 - 16:05:52

Scout hat geschrieben:Dass das Befüllen von Flaschen verboten ist kann man in der Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) nachlesen.
Aber, wo steht, dass die Benutzung Adapter verboten ist.

Noch einmal: Der im von mir gelöschten Link angebotene Adapter dient ausschließlich dazu, Tausch-Gasflaschen an LPG-Tankstellen zu befüllen. Er ist zu nichts anderem geeignet, insbesondere nicht zum - unter bestimmten Umständen - zulässigen Umfüllen von Gasflaschen.

Wer ihn trotzdem kaufen möchte, suche bitte selbst im Internet danach.

MfG
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Re: Adapter für die 11 Kilo Flasche

Beitragvon Tourist » 19.03.2015 - 10:18:40

Servus Gerhard,
EuraGerhard hat geschrieben:... ist eine Gesetzeslücke ähnlich der, die den Verkauf von bestimmten Drogen, ... erlaubt.


Du betonst mir zu wenig, dass es sich hierbei um Deine ganz persönliche Meinung handelt. Ich bin auch ein Gegner von mehr oder weniger illegalen Drogen welcher Art auch immer, unabhängig davon, dass es für den Gesetztgeber unmöglich ist, mit der Entwicklung auf diesem Markt Schritt zu halten.

Wenn Du mir ein dokumentiertes Beispiel einer gefährliche Situation, die durch das falsche Füllen einer Gasflasche entstanden ist, nennen kannst, beginne ich über deine Einschätzung nachzudenken. Wie gefährlich der Gebrauch (er ist nicht mal als missbräuchlich einzustufen) von "Kräutern" sein kann, ist z.B. hier dokumentiert (hoffentlich nicht als "Werbelink" zu einer überregilnalen Tageszeitung auf dem Foren-Index).
Die Herstellung und der Verkauf von simplen Messingdrehteilen ist meineswissens weltweit zulässig und legal und das ich auch gut so. Die Anwendung derselben liegt im Verantwortungsbereich des Besitzer der Teile, sowie es mit vielen anderen Gegenständen des täglichen Lebens auch ist. Ob die Anwendung solcher Messingteile dem Besitzer gestattet ist (weil er z.B. über den nötigen Befähingungsnachweis verfügt oder am Ort des Einsatzes ein solcher gar nicht notwendig ist) kannst Du (das behaupte ich jetzt mal) nicht hinreichend einschätzen oder belegen.

Wo kämen wir den hin, wenn der Verkauf von Skalpellen reglemeniert würde, nur weil man damit bei unsachgemäßem Gebrauch Schaden an Mitmenschen anrichten kann (statt sie zu Bastelarbeiten zu verwenden, wofür sie aber nicht gedacht sind), wenn man keine Einwegspritzen samt Kanülen kaufen dürfte, nur weil manche sich damit kein Insulin sondern Drogen spritzen (oder ich die Scharniere meines Womos damit öle...)?

... nur darum geht´s mir: Ich befürworte nicht den unüberlegten Umgang mit Flüssiggas durch ahnungslose Laien, sehe aber keinerlei Not, irgendwelche "Gesetzeslücken" zu konstruieren, wo keine sind. Meine Meinung.

Grüße
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Re: Adapter für die 11 Kilo Flasche

Beitragvon Schwedenopa » 19.03.2015 - 12:10:27

@ Tourist: Drücke ich mich immer noch nicht klar genug aus, oder willst Du mich missverstehen? Noch ein letztes Mal ganz im Detail:

  1. Das Befüllen von Tausch-Gasflaschen ohne Füllstopp an LPG-Tankstellen ist verboten. Punkt, aus. Und zwar für jedermann. Es gibt auch keinerlei Befähigungsnachweis, der es doch erlauben würde. Ich hoffe, bis zu diesem Punkt sind wir uns einig. Falls nicht, dann weise Du mir bitte nach, unter welchen Umständen das Befüllen von Tausch-Gasflaschen ohne Füllstopp an LPG-Tankstellen zulässig ist.
  2. Der im Link angebotene Adapter dient ausschließlich dem Befüllen von Tausch-Gasflaschen ohne Füllstopp an LPG-Tankstellen. Das ist seine Zweckbestimmung, dafür wird er vom Verkäufer angepriesen. Vor allem aber ist er auch zu nichts anderem zu gebrauchen.
  3. Der einzige, ausschließliche Zweck (siehe 2.), für den der Adapter entwickelt und auf den Markt gebracht wurde, und für den er zu gebrauchen ist, ist also, etwas Verbotenes (siehe 1.) zu tun.
  4. Dennoch ist der Verkauf dieses Adapters nicht verboten.

Ich persönlich bin nun der Meinung, dass für Produkte, die ausschließlich dazu dienen (wohlgemerkt: ausschließlich!), etwas Verbotenes zu tun, auch ein Verkaufsverbot gelten sollte. Dass dies in vielen Fällen nicht so ist, betrachte ich - persönliche Meinung - auch weiterhin als Gesetzeslücke.

Tourist hat geschrieben:Wo kämen wir den hin, wenn der Verkauf von Skalpellen reglemeniert würde, nur weil man damit bei unsachgemäßem Gebrauch Schaden an Mitmenschen anrichten kann (statt sie zu Bastelarbeiten zu verwenden, wofür sie aber nicht gedacht sind), wenn man keine Einwegspritzen samt Kanülen kaufen dürfte, nur weil manche sich damit kein Insulin sondern Drogen spritzen (oder ich die Scharniere meines Womos damit öle...)?

NIcht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. :wink: Sowohl Skalpelle als auch Einwegspritzen sind für völlig legale Zwecke entwickelt worden und werden auch für völlig legale Zwecke verkauft. Es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn sie für andere, ebenfalls völlig legale Zwecke verwendet werden, auch wenn diese nicht der ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechen.

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