Wir fahren seit vielen Jahren und konnten nicht verbindlich klären, wo wir parken dürfen. Es geht nicht ums Übernachten.
Laut Zulassung Feld 5 erste Zeile haben wir ein: FZ.Z.PERS.BEF. 8 SPL. Zweite Zeile: Wohnmobil. Also ist es nicht als Sonderfahrzeug zugelassen!
Nun ist die Zulassung klassischer PKWs in dieser ersten Zeile identisch. Lediglich die zweite Zeile spezifiziert das Fahrzeug, z.B. als Kombilimousine oder eben Wohnmobil.
Nach meiner Rechtsauffassung habe ich also einen PKW im Gegensatz zu einem LKW oder (Reise-)Bus.
Daraus folgt, dass ich auf PKW Parkplätzen mit dem Zusatzschild "Nur für PKW" parken darf, da die STVO nur PKW, LKW und Busse kennt.
Die Polizei sieht das allerdings anders!
Ich werde bei dieser Frage auch im Internet nicht fündig. Auch eine Korrespondenz mit dem ADAC brachte keine Klärung.
Ich hoffe hier im Form auf eine rechtlich nachprüfbare Aussage.
Danke