Dieser Bericht beinhaltet nur Links, wirft aber eher noch weitere Fragen auf.
Danke
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Hallo noch einmal,
das mit der Augenuntersuchung hat mir keine Ruhe gelassen.
Leider hatte ich keine Zeit den Fahrlehrer erneut aufzusuchen.
So habe ich mich eben virtuell beim ADAC schlau gemacht:
Befristung und ärztliche Untersuchung
Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T wird unbefristet und ohne ärztliche Untersuchung erteilt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
In den übrigen Klassen erfolgt eine Befristung für folgende Zeiträume:
? Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres; nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre
alles unter :
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehre ... geID=10213
Klassen C1, C1E: z. B. Womo größer3,5to und kleiner 7,5to.
Aber achtung: die schreiben im PRÄSENZ, dürfte also nur für Neuaustellungen gelten, oder?
Die Neuregelungen bei Kraftfahrzeugen
Bei einem Umtausch erhält der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 folgende Klassen: B, BE, C1, C1E, M, S, L. Somit betrifft die Absenkung der zulässigen Gesamtmasse in der Klasse B nur den Neuerwerb.
alles weitere:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehre ... geID=10213
Konsequenzen für Inhaber bisheriger Führerscheine
unter:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehre ... geID=10213
Also, selbst wenn man nun die alte Klasse 3 (vorläufig) noch nicht umschriben lässt, so handelt man doch (m. w.) trotzdem fahrlässig.
Ich habe ja noch 10 Jahre und 2 Monate Zeit, das für zu klären.
