Neues, altes Thema: WoMo-Steuer

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

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Beitragvon Kerli » 29.10.2006 - 21:14:07

Hallo Leute,

wir werden unser geliebtes Hobby trotzdem nicht AUFGEBEN !!!

Leider werden somit notgedrungen viele andere Branchen durch diesen "Steuer-Wahnsinn" leiden........bei uns dann z.B. die Kneipen und Restaurants, HiFi und Computerläden, Klamotten und Möbelgeschäfte usw. !

Eigentlich gehen wir ca. 3 - 4 mal im Monat irgendwo lecker essen
( ohne unsere Womo-Touren gerechnet ) !
Das muß nicht unbedingt sein, nur 1 mal in 4 Wochen geht dann auch in Ordnung ! Sorry liebe Restaurant-Besitzer.......

Oder beim Thema "Musik":
Trotz Flatrate und DSL-Anschluß bin ich kein wirklicher Freund von Musik-Downloads !
Was das betrifft, bin ich noch ein richtig "alter Freak".
Ich "Blödmann" kaufe mir immer noch alle CD's als Originale bei Media Markt + Co., im Monat auch immerhin ca. 5 - 6 CD's.......
Auch das muß nicht sein !!!
Viele unserer Freunde machen es ja erfolgreich vor, dank dem Internet !

Genauso im Klamottenladen:
Jeanshose für 80 Euro und mehr......muß doch nicht !

Aber richtig Kohle könnten wir ja sparen,
wenn meine bessere Hälfte endlich mit dem RAUCHEN aufhören würde !
Die Gute verbraucht locker 2 Schachteln Zigaretten in 3 Tagen !
Was kostet 'ne Schachtel aktuell eigentlich.....4 Euro ?
Na, das wären dann ja schon mal gut 80 Euro im Monat.....und im Jahr locker die "Steuererhöhung" !
Zum Glück bin ich jedenfalls Nichtraucher !

Und wenn alle alle "Stricke reißen" sollten, wird unser Womo auch nur noch für 6 Monate im Jahr angemeldet, obwohl wir gerade auch in der kalten Jahreszeit sehr gerne und häufig mit dem Womo in die Fremde fahren.

Also ihr guten Politiker, hört hört:

Der "Schuß" könnte sicher nach hinten losgehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wir können jeden Euro leider nur einmal ausgeben !


Es grüßt vom Jadebusen ( Nordsee )

Kerli
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Steuer

Beitragvon Wilfried . M » 29.10.2006 - 23:47:45

Hallo Aldi,

Deine Kroteske zur Steuer ist eine Klasse für sich.
Es könnte noch etwas schärfer sein.
Ich hätte den Tatbestand der " Taschendieberei ", oder Zwangsspende an den Staat noch etwas erläutert.

zwinkernde Grüße aus der Stadt der Seen und Wälder
Grüße aus dem Norden
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Beitragvon Maxi » 30.10.2006 - 10:21:50

Kerli hat geschrieben:Hallo Leute,

wir werden unser geliebtes Hobby trotzdem nicht AUFGEBEN !!!

Leider werden somit notgedrungen viele andere Branchen durch diesen "Steuer-Wahnsinn" leiden........bei uns dann z.B. die Kneipen und Restaurants, HiFi und Computerläden, Klamotten und Möbelgeschäfte usw. !

Eigentlich gehen wir ca. 3 - 4 mal im Monat irgendwo lecker essen
( ohne unsere Womo-Touren gerechnet ) !
Das muß nicht unbedingt sein, nur 1 mal in 4 Wochen geht dann auch in Ordnung ! Sorry liebe Restaurant-Besitzer.......

Oder beim Thema "Musik":
Trotz Flatrate und DSL-Anschluß bin ich kein wirklicher Freund von Musik-Downloads !
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Genauso im Klamottenladen:
Jeanshose für 80 Euro und mehr......muß doch nicht !


Zum Glück bin ich jedenfalls Nichtraucher !



Also ihr guten Politiker, hört hört:

Der "Schuß" könnte sicher nach hinten losgehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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@Kerli
Wenn auch nicht oft, aber hier bin ich der selben Meinung wie Du.
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Beitragvon aldibrain » 30.10.2006 - 11:47:29

Maxi hat geschrieben:

@Kerli
Wenn auch nicht oft, aber hier bin ich der selben Meinung wie Du.


Ja Maxi, nur wird dem aufmerksamen User-Leser nicht entgangen sein, dass Du Kerlis Passage "Frau darf/soll nicht mehr rauchen" weggelassen hast.

Du wirst doch nicht etwa selbst wie ein Schlot ...?!

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Beitragvon Maxi » 30.10.2006 - 13:13:33

Nein @aldi, ich rauche seit 16 Jahren nicht mehr.
Ich habs für meinen Mann zuliebe aufgegeben und natürlich auch wegen meiner Tochter.
Es muss ja nicht sein, dass man kleine Kinder schon zuqualmt!!
Naja und auch ein wenig für meine eigene Gesundheit..

Maxi
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Steuerbescheid

Beitragvon Wilfried . M » 30.10.2006 - 13:50:00

Hallo Freunde,
ich habe bis dto.noch keinen Steuerbescheid für 10/06 bis 10/07 erhalten.
Das Finanmzamt ist vermutlich in den Startlöchern.
Bitte Bei Kontoabbuchungen aufpassen.
Die Kontoabbuchungen sind für die alte Steuersumme erteilt wurden.
Das FA ist demnach nicht berechtigt auch den Rückwirkenden Betrag der Erhöhung, vom Konto , ohne Eure Zustimmung, mit einzuziehen.
Ich werde jedenfalls die Nachforderung rechtlich prüfen lassen.
Weiterhin erwäge ich auch, wie Kerli, eine Saisonzulassung , für mein Womo einzurichten.
Die Versicherung bleibt zwar in gleicher Höhe, weil dann eine Ruheversicherung eintritt, also alle Gefahren der Haftpflicht und Kasko werden weiter abgedeckt, nur nicht in der ruhenden Zeit im Straßenverkehr, bzw. Abstellen im öffentlichem Sektor.
Die Steuer wird sich dann aber dezimieren.

Vorsicht bei zeitweiliger Stillegung.
Bisher war es so, daß ich innerhalb eines Jahres, bei Wiederanmeldung, mein altes Nummernschild weiterführen konnte.
Die Bestrebungen gehen aber dahin, daß bei zeitweiliger Stillegung ich das Nummernschild, gegen zahlen von 30 ? mit der gleichen Kennzeichnung wiederbekomme.
Ohne die Zahlung muß ich ein neues Schild kaufen.
Der Passus von Reservierung von einem Jahr fällt also weg.

Das ist auch eine Einnahmequelle, welche neu eröffnet wurde.
Grüße aus dem Norden
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Beitragvon Philanthrop » 30.10.2006 - 15:31:41

Hallo zusammmen,

im Zuge der geplanten und wohl auch kommenden "Zwangsneubesteuerung" mal zwei Fragen.
1. Ist es möglich das WoMo im Ausland zuzulassen, beim gleichzeitigen Erhalt der deutschen Versicherung?
2. Wie verhält sich die geplante Zusatzsteuer von ca. 16,- ? pro 100qcm für Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter, wenn es für unsere Ducatos (bei mir Duc 14) gar keinen gibt, oder hab ich was überlesen? Es soll ja Steurvergünstigungen geben für diejenigen, die nachrüsten- ähnlich der Kat-Nachrüstung vor Jahren? Bleiben die Vergünstigungen bis es einen Nachrüstsatz gibt? Weiß jemand etwas Genaueres?
Danke
Gruß Phil

Es ist nicht genug beschäftigt zu sein, das sind auch Ameisen.
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Antwort für Phil

Beitragvon Wilfried . M » 30.10.2006 - 16:44:32

Hallo Phil,

wenn Du Dein Womo im Ausland zuläßt, dann gilt auch die Versicherung des Zulassungslandes.
Es gibt zu unserer Versicherung, in Deutschland , in der Haftpflicht und Kasko , gravierende Unterschiede.
Es kann also passieren, daß bei einem Hafztpflichtschaden, den Du verursacht hättest, die ausländische Versicherung nicht zum vollem Umfang der Regulierung zahlt.
Es ist also eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.
Kfz-Versicherungen, werden grundsätzlich mit Versicherungsnehmern abgeschlossen, welche im Versicherungsabschlußland ihren Hauptwohnsitz haben.
Die zusätzlichen Versicherungen, zum eventuellen vollen Schadenersatz, können auch von Ausländern geschossen werden.

Zum Nachrüstsatz, wie Feinstaubfilter, hast Du recht, wenn Du feststellst, daß es für manche Jahrgänge, keinen gibt , und auch keinen geben wird.

Hier hast Du ein Beispiel, daß die Politik den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt macht.

verzweifelte Grüße
Grüße aus dem Norden
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Beitragvon Bingo » 31.10.2006 - 07:21:27

Hallo Wilfried!

Ich werde jedenfalls die Nachforderung rechtlich prüfen lassen.


....Ja, tu das mal bitte!
Ich möchte gegen die Nachzahlung auch gerne Einspruch erheben!
(könnte man sich damit nicht zusammentun, -hier im Forum - ein kollektiver Einspruch sozusagen ...?)

Allerdings machten mich Bekannte darauf aufmerksam, dass in den Steuerbescheiden immer drin stünde, dass die Festsetzung des Tarifs "unter Vorbehalt" geschehen sei.
Damit wäre solch eine Nachforderung ja legal (nicht aber legitim!)!?!?

Grüße
Bingo
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Re: Steuerbescheid

Beitragvon Schwedenopa » 31.10.2006 - 10:47:13

Hallo!

Wilfried Morgenroth hat geschrieben:Die Kontoabbuchungen sind für die alte Steuersumme erteilt wurden.
Das FA ist demnach nicht berechtigt auch den Rückwirkenden Betrag der Erhöhung, vom Konto , ohne Eure Zustimmung, mit einzuziehen.
Ich werde jedenfalls die Nachforderung rechtlich prüfen lassen.

Dies ist nicht ganz richtig: Einzugsermächtigungen für das Girokonto beziehen sich nicht auf bestimmte Beträge. Ist also eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer an das Finanzamt erteilt (und nicht widerrufen) worden, so kann das Finanzamt durchaus die Nachforderung abbuchen lassen. Es muss allerdings vorher einen neuen Steuerbescheid zuschicken, gegen den dann Widerspruch eingelegt werden kann.
Der Widerspruch hat allerdings i.d.R. keine aufschiebende Wirkung. Wer also keine unangenehmen Überraschungen erleben will, sollte eventuell erteilte Einzugsermächtigungen sofort schriftlich widerrufen.

Philantrop hat geschrieben:1. Ist es möglich das WoMo im Ausland zuzulassen, beim gleichzeitigen Erhalt der deutschen Versicherung?

Nein. Ein Kfz muss immer in dem Land angemeldet (und versichert) werden, in dem Du Deinen Wohnsitz hast.

Unter bestimmten Umständen kann das zwar auch ein Zweitwohnsitz sein. Z.B. jemand, der in Deutschland Erstwohnsitz und Familie hat, aber Mo-Fr in Frankreich arbeitet, dort eine Zweitwohnung hat, könnte sich in F am Zweitwohnsitz einen Zweitwagen anmelden. Es wäre allerdings Steuerhinterziehung (und damit eine Straftat), wenn er mit diesem franz. Zweitwagen dann permanent in Deutschland rumfährt. Überdies müsstest Du erst mal einen Wohnsitz im Ausland haben, mit allen Konsequenzen wie z.B. Kommunalsteuern etc. Kommt fürs Womo also nicht in Frage.

Und leider kommt noch hinzu, dass zumindest in einigen europäischen Nachbarländern die Steuern auf Womos noch weitaus höher sind als in Deutschland. Ich weiß wovon ich rede, denn ich wohne seit einigen Jahren in den Niederlanden!

Bingo hat geschrieben:Ich möchte gegen die Nachzahlung auch gerne Einspruch erheben!
(könnte man sich damit nicht zusammentun, -hier im Forum - ein kollektiver Einspruch sozusagen ...?)

Allerdings machten mich Bekannte darauf aufmerksam, dass in den Steuerbescheiden immer drin stünde, dass die Festsetzung des Tarifs "unter Vorbehalt" geschehen sei.

Einspruch kann immer nur individuell erhoben werden. Und er hat auch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das Finanzamt bei der Steuerberechnung Fehler gemacht hat! Wenn das FA also die entsprechenden Gesetze und Verordnungen, und mögen diese auch noch so unsinnig sein, richtig anwendet, wird der Einspruch abgeschmettert werden. Dann hilft nur noch der Klageweg.

Was allerdings den "Vorbehalt" betrifft, so sollte man den Steuerbescheid sehr genau lesen! Steht dort nämlich nichts von "vorläufig" oder Ähnlichem, dann ist er rechtskräftig und kann nicht einfach so nachträglich geändert werden!!!

MfG
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Beitragvon K.Peter » 31.10.2006 - 13:28:45

Am 31.10. wurde bei mir die Steuer abgebucht,und zwar in der alten Höhe.

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Beitragvon tomtom » 31.10.2006 - 14:35:44

Und, Peter: mit Vorbehalt oder ohne?

Bei mir ist der Steuerbescheid von April OHNE Vorbehalt. Also Rechtskraft. Nix mit Nachzahlung!!!!

Grüße

TomTom
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Beitragvon K.Peter » 31.10.2006 - 14:42:17

Nein Ohne Vorbehalt

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Beitragvon woming » 31.10.2006 - 14:44:50

tomtom hat geschrieben:Bei mir ist der Steuerbescheid von April OHNE Vorbehalt. Also Rechtskraft. Nix mit Nachzahlung!!!!


wenn das Gesetz rückwirkend verabschiedet wird, dann wird das wohl
kaum helfen. Dann muss trotzdem gezahlt werden.
Es sei denn Du würdest es schaffen, die Verfassungswidrigkeit des
neuen Gesetzes zu belegen.

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hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon Schwedenopa » 31.10.2006 - 15:25:34

woming hat geschrieben:wenn das Gesetz rückwirkend verabschiedet wird, dann wird das wohl
kaum helfen. Dann muss trotzdem gezahlt werden.

Hallo Woming,

das bezweifle ich: Ich bin zwar kein Jurist, aber so weit ich weiß kann ein amtlicher Bescheid, so lange er ohne Vorbehalt formuliert ist und Rechtskraft erlangt hat (also die Einspruchsfrist abgelaufen ist), nicht einfach zurückgenommen und durch einen für den Betroffenen ungünstigeren Bescheid ersetzt werden.

In jedem Fall würde sich hier ein Einspruch lohnen.

MfG
Gerhard
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