Saisonkennzeichen

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Saisonkennzeichen

Beitragvon Astrid » 16.11.2006 - 11:02:02

Durch die KfzSteuerErhöhung kommen wir auf den Gedanken, unser Womo für 3 Monate abzumelden. Wie sieht es da aus, wird die Steuer anteilig berechnet oder wird noch ein Zuschlag erhoben? Und wie ist es dann im Frühjahr, muß ich jedes mal zur Zulassungsstelle?
Kann mir einer darüber Auskunft geben?
Grüße aus dem windigen Norden.
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Beitragvon buttercake » 16.11.2006 - 11:30:38

Hallo Astrid,

wir haben unser Womo mit einem Saisonkennzeichen zugelassen.

Deinen neuen :evil: Jahressteuersatz teilst Du einfach durch zwölf Monate und multiplizierst dann entsprechend mit der Zahl der Monate (in Eurem Fall wohl 9), in denen Euer Wohnmobil zugelassen sein soll. Schon hast Du den Betrag, den das FA berechnen wird. Bisher wurde kein Zuschlag oder ähnliches berechnet.
Nach der Winterpause holst Du einfach Dein Womo aus der Garage und fährst los. Also keine zusätzlichen Wege.
Versichererungstechnisch verändert sich unseres Wissens nichts. Die Kfz.- und zusätzl. Campingversicherung läuft das ganze Jahr durch.

Beachten solltest Du nur, dass das Womo während der teilweisen Stilllegung (heißt das so?) nicht auf der Straße abgestellt werden darf. Solltet Ihr nicht sowieso schon eine andere Abstell- oder Unterstellmöglichkeit haben, käme also evtl. die Miete für einen Stellplatz erneut dazu...und dann könnte die ganze Aktion zur "Milchmädchenrechnung" werden und u. U. ähnlich teuer wie eine Jahreszulassung werden.

Herzliche Grüße

Anette und Georg
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Beitragvon Avhaline » 16.11.2006 - 11:54:50

Hallo,

unser Womo hat auch ein Saisonkennzeichen, von April bis Oktober, also 7 Monate.

Steuer, wie schon geschrieben wurde, geteilt durch 12 mal 7 (in unserm Fall). Versicherung zahlen wir jedoch auch nur anteilig, nicht für's ganze Jahr. Wäre ja noch schöner! :wink:

Veränderung: Du brauchst ein neues Nummernschild. Also zum Landratsamt, auf Saison ummelden, alte Nr-Schilder entstempeln lassen, neue Nummernschilder machen lassen (mit Monatsangaben), wieder zum LRA, stempeln lassen.

Danach läuft Dein Fahrzeug einfach durch, und Du darfst Dich halt einfach nur innerhalb der auf den Nr-Schildern angegebenen Monaten auf der Straße blicken lassen. In der restlichen Zeit mottest Du das Womo hoch und trocken ein.

Hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man nur die Sommermonate fährt, spart das rund die Hälfte an Kosten. Und das Schätzchen wird nicht Eis, Schnee und Salz ausgesetzt.

Nachteil - wenn im November nochmal endgei*es Wetter ist, schaut mal dumm aus der Wäsche. Das Womo muß in der Garage bleiben.. seufz... :(

Grüßlis, Avhy.
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Beitragvon buttercake » 16.11.2006 - 12:15:07

Hallo Astrid und Avhaline,

Avhaline hat natürlich Recht: Kfz. Versicherung berechnet sich auch bei uns nur anteilig! :oops:
Lediglich die Inhalts(Camping)versicherung läuft das ganze Jahr durch.

Beachten solltest Du, liebe Astrid, den letzten Absatz bei Avhalines posting!!!
Wir überlegen tatsächlich, ob wir unser Womo trotz Steuererhöhung nicht ganzjährig zulassen sollten (vergl. unser posting "Einsamkeit").

Nochmals herzliche Grüße

Anette und Georg
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Beitragvon Christine » 16.11.2006 - 13:06:35

Hallo!

Und was viele auch vergessen: Das Womo ist im Regelfall auch nur während der Saison versichert! Ob es möglich ist, eine Zusatzversicherung abzuschließen, weiß ich nicht!

D.H: Brennt die Scheune ab, in denen Euer Womo überwintert, schaut Ihr dumm aus der Wäsche!

Gruß

Christine

PS Mit dem Saisonkennzeichen spart man nicht nur KFZ Steuer, sondern auch die KFZ Versicherung anteilig!
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Beitragvon MichaelN » 16.11.2006 - 14:16:20

Christine hat geschrieben:D.H: Brennt die Scheune ab, in denen Euer Womo überwintert, schaut Ihr dumm aus der Wäsche!


Das stimmt meines Wissen so nicht.. Selbst bei einem abgemeldeten Womo ruht die Kasko-Versicherung nur. Sollte ein Schaden eintreten, so kommt dafür die VS auf.. So hat es mir mal ein VS-Mensch erklärt ...
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Beitragvon buttercake » 16.11.2006 - 14:42:00

Hallo,

MichaelN hat Recht!

Christines Einwand hat uns auch gerade ins Grübeln gebracht. Zumal wir ja der Meinung waren, dass die Versicherungen (wenn auch nur z. T. aus finanzieller Sicht) ganzjährig durchlaufen.

Bei einem kurzer Anruf bei unserer Versicherung (KRAVAG) bekamen wir gerade die Auskunft, dass die Kfz. Versicherung bei saisonal zugelassenen Fahrzeugen eine sogenannte Ruheversicherung ist. Das Fahrzeug ist also bei einem Schaden, z. B. Brand der Scheune, weiterhin versichert.

Herzliche Grüße

Anette und Georg
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Beitragvon Avhaline » 16.11.2006 - 14:56:32

Beim Brand käme dann vermutlich die Vollkasko auf, oder? Oder auch die Teilkasko? Da bin ich immer unsicher, was die überhaupt abdeckt.
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Beitragvon BadHunter » 16.11.2006 - 15:45:29

Teilkasko beinhaltet:

Brandschäden, Elementarschäden (Hochwasser, Sturm, Hagel etc...), Einbruch- und Diebstahl-Schäden (nur fest eingebaute Dinge wie Autoradio z.B.), Glasschäden, Wildschäden. Hab ich was vergessen?

Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.
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Scheune brennt?

Beitragvon Wilfried . M » 16.11.2006 - 16:37:25

Liebe Christine,
ein Denkfehler:
Wenn die Scheune abbrennt und das Womo in der Folge mit, so ist dieses durch die Gebäudehaftpflichtversicherung zu regeln.
Die Kfz-Versicherung bleibt dabei außen vor.
Merke : die Kfz-Versicherung deckt nur Schäden ab, welche ursächlich mit, oder durch das Fahrzeug entstanden sind.

Jens führte Wildschäden an. Nein... fast alle Versicherungen haben in ihrem Teilkasotarif das Wort Wild gestrichen und an dessen Stelle das Wort Tier gesetzt, ergo es muß nicht mehr Wild sein.
Es werden auch Teilkaskoschäden geregelt, wo im Zuge einer Verhinderung eines Tierunfalles( Ausweichen,Querlenken ), es doch zu einer Beschädigung am Kfz kommt, ohne mit dem Tier Berührung zu haben. Bei letztlicher Art ist die Nachweispflicht oft schwer.
Günstig ist dabei, immer Zeugen zu haben.

Bei Saisonkennzeichen, außerhalb der zugelassenen Fahrzeit, tritt eine Ruheversicherung in kraft, welche alle die eingeschlossenen Risikos außerhalb des öffentlichen Verkehrs abdeckt.
Wie Brand, Explosion, Hagelschlag, Sturm u.s.w..
Also, eine Dezimierung des Versicherungsbeitrages ( Prämie ), tritt nicht auf.

versicherungsfreie Grüße
Grüße aus dem Norden
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Beitragvon buttercake » 16.11.2006 - 16:57:54

Ach Wilfried,

wenn wir Dich nicht hätten! :D Danke!

Jetzt können wir uns wieder beruhigt zurücklehnen und entspannen!

Herzliche Grüße

Anette und Georg



PS: Hörst Du den weiblichen Unterton? :wink:
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Saisonkennzeichen

Beitragvon Astrid » 17.11.2006 - 13:01:20

Vielen Dank für Eure Ratschläge. Wir werden uns wohl für ein Saisonkennzeichen entscheiden, da das WomO in der Scheune steht (ganzjährig, wenn wir nicht gerade unterwegs sind).
Gruß Astrid
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Beitragvon Avhaline » 17.11.2006 - 13:55:42

Zahlt denn die Gebäudehaftpflicht auch für das eigene Womo in der eigenen Scheune?

Oder zahlt die nur Fremdschäden, die durch meine Immobilie an anderer Leute Habe und Unversehrtheit verursacht wurd?
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Gebäudevers.

Beitragvon Wilfried . M » 17.11.2006 - 14:26:30

Liebe Avhaline,

Die Gebäudevers. zahlt nur Schäden, welche nach außen gehen.
Wenn man Materialien in der Scheune gelagert hat, ist eine Sachinhaltversicherung notwendig, um diese Sachen abzusichern.
verständnisvolle Grüße
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Beitragvon tomtom » 17.11.2006 - 16:44:25

Jungejungejunge, jetzt geht es hier aber voll durcheinander!! Also: bei vorübergehender Stillegung des Autos tritt NUR im Rahmen der TEILKASKO (sofern bestehend) eine sog. Ruheversicherung in Kraft. Die aber nur dann, wenn das Auto auf umfriedeten Gelände steht und nur, solange der Versicherungsvertrag nicht aufgehoben wurde.
Bei dem angesprochenen Scheunenbrand haftet der Vermieter nur dann, wenn ihm Schuld nachgewiesen wird (also Fahrlässigkeit und höher). Hat er keine Inhaltsversicherung, haftet er persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Geht der Brand vom WoMo aus, tritt eben wieder die Teilkasko-Ruheversicherung für das WoMo-Wrack ein.
Grüße
TT
Hotelbetten - nein danke!!
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