Scout hat geschrieben:Da ich eine 3. Gasflasche mitführe und Gas umfülle wollte ich für mich endlich Klarheit zu bekommen habe Recherchen durchgeführt.
Die Ergebnisse habe ich
Hier zusammengefasst.
gute Zusamenfassung!
Die unterschiedlichen Interpretationen zur zul Menge rühren typisch
daher, dass unterschiedliche Kontexte zur Anwendung kommen:
- mit/ohne Begleitpapiere (bei WoMos gips die wohl nie)
- mit/ohne Gefahreneinweisung des Fahrers (hat wohl im WoMos auch keiner)
- transportierte/betriebsbereite Flaschen
(Transport bedeutet immer: aufladen - befördern - abladen ! )
- 2 Feuerlöscher mit führen
- priv/kommerzieller Kontext
- etc
und damit können die resultierenden Restriktionen in einzelnen Grenzbereichen
durchaus widersprüchlich sein.
Ich hatte auch 'mal drauf geachtet - bzw danach gesucht -,
aber nie etwas gefunden, wonach WoMo-Piloten wegen zu großer
mitgeführter Gasmenge verurteilt worden wären.
(meine Ausbildung in dem Bereich ist schon >30 Jahre her, da kann
sich viel geändert haben)
woming