Liebe Womo-Gemeinde,
damit die nachfolgende Antwort des Bundesministeriums für Verkehr zur Problematik der Klassifizierung der Wohnmobile i.Z.m der Umweltplakette nicht "untergeht" habe ich mir erlaubt, einen neuen Thread zu eröffnen.
Also:
Soeben habe ich eine Email des Bundesministeriums für Verkehr erhalten, die folgenden Inhalt hatte :
--Zitat--
BMVBS Bonn, den 17.01.2007
S 34/ 7351.1/4-603656
Erläuterung:
Die emissionsbezogenen Schlüsselnummern für Pkw und Lkw sind nicht identisch. Insoweit ist bei Wohnmobilen darauf zu achten, ob ihnen eine emissionsbezogene Schlüsselnummer nach den Pkw (Wohnmobile mit einer zGM kleiner/gleich 2800 kg) - oder nach den Lkw-Bestimmungen (Wohnmobile mit einer zGM von mehr als 2800 kg) zugeteilt worden ist.
Ist in den alten Fahrzeugpapieren in der Schlüsselnummer zu 1 "Fahrzeug- und Aufbauart"
1605 xx bzw. bei den neuen Fz. Papieren in Feld 14.1 die 04 xx
eingetragen, ist die nachfolgende ?xx? emissionsbezogene Schlüsselnummer Pkw-bezogen.
Ist dagegen in den alten Fahrzeugpapieren in der Schlüsselnummer zu 1 "Fahrzeug- und Aufbauart"
2105 xx bzw. bei den neuen Fz. Papieren in Feld 14.1 die 06 xx
eingetragen, ist die nachfolgende ?xx? emissionsbezogene Schlüsselnummer Lkw-bezogen.
Demzufolge gilt für Wohnmobile mit Selbstzündungsmotor:
- ?160571? bzw. ?0471? mit der Klartextangabe ?91/542/EWG;B? = ?rote Plakette?;
- ?210571? bzw. ?0671? mit der Klartextangabe ?1999/96/EG;A,GKL:G1? = ?gelbe Plakette;
- ?160551? bzw. ?0451? mit der Klartextangabe ?98/69/EG III;A? = ?gelbe Plakette; ebenso
- ?210554? bzw. ?0654? mit der Klartextangabe ?98/69/EG III;A? = ?gelbe Plakette; dagegen
- ?210551? bzw. ?0651? mit der Klartextangabe ?93/59/III,GKL:G1? keine Plakette;
- ?160535? bzw. ?0435? mit der Klartextangabe ?SCHADSTOFFARM EURO2;5L? = ?rote P.?;
- ?210535? bzw. ?0635? mit der Klartextangabe ?98/69/EG I;B? = ?grüne Plakette? ebenso
- ?160565? bzw. ?0465? mit der Klartextangabe ?98/69/EG I;B? = ?grüne Plakette?.
Fazit: Wohnmobile, die die gleichen Abgasanforderungen einhalten, werden auch nach der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10.10.2006 BGBl. I S. 3197) gleich behandelt.
f. S 34
gez. G. Brühl
--Zitat Ende--
Damit dürfte man endlich einmal etwas anfangen können !
In der nächsten bzw. übernachsten Ausgabe der promobil wird dahingehend korrigiert werden.
Grüße,
Uwe