WoMos unerwünscht auf Autohof Schlüsselfeld ??

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WoMos unerwünscht auf Autohof Schlüsselfeld ??

Beitragvon MZatrix » 18.04.2007 - 07:08:37

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Beitragvon Dirks BiMo » 18.04.2007 - 07:41:38

Moin,
Autohöfe sind gemeinhin kein öffentlicher Grund sondern im Regelfall Grund und Boden in Privatbesitz und das benutzen dieser dort zur Verfügung gestellten Parkflächen ist nun wirklich nicht mit der Zahlung von KFZ Steuern zu rechtfertigen.
Der Pächter bzw. Eigentümer hat im Regelfall ein Gewinnziele und möchte Kraftstoffe, Zubehör, Servicedienstleistungen, verkaufen und sicherlich sähe er auch einen Restaurantbesuch gerne.
(Stelle ich mir zumindest so vor)
Ich besuche diese Rasthöfe im Rahmen meiner Außendiensttätigkeit häufiger und könnte mir vorstellen, daß das in Bayern genauso ist wie in Niedersachsen oder NRW.
Mit allem gebotenen Respekt kann ich nichts verwerfliches daran finden wenn ein Mitarbeiter des Autohofes oder der Tankstelle fragt wie lange man stehen bleiben möche (evtl auf Flächen die zum Rangieren oder Parken für LKW vorgesehen sind ).
Nun ja ... aber das sieht wohl jeder anders ..... ich hätte eher andersherum gefragt z.B. ob der Pächter/Eigentümer etwas dagegen hat wenn ich /ihr die mitgebrachten Lebensmittel auf seinem Grundstück verzehre ????
Finde ich doch nett von den Leuten wenn die euch parken lassen ohne das ihr da was kauft (hast du zumindest nicht geschrieben)
Gruß
Dirk
Kein Bus? ...wie uncool. Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren ;-))
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Beitragvon MZatrix » 18.04.2007 - 08:19:51

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Beitragvon RaiWo » 18.04.2007 - 08:46:21

Hai!
Nur so am Rande:
Wieso ist dein WoMo als LKW zugelassen?
CU
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Beitragvon woming » 18.04.2007 - 08:49:56

Dirks_Karmann hat geschrieben:Moin,
Autohöfe sind gemeinhin kein öffentlicher Grund sondern im Regelfall Grund und Boden in Privatbesitz und das benutzen dieser dort zur Verfügung gestellten Parkflächen ist nun wirklich nicht mit der Zahlung von KFZ Steuern zu rechtfertigen.


ich kenne nur die Version, dass der Grund der Autobahn-Raststätte
dem Bund gehört (Bundes-Autobahn) und die Betreiber diverser Gewerke Pächter der
zugehörigen Gebäude(-Teile) sind. Die Parkfläche ist i.A. nicht
zur Bewirtschaftung verpachtet. Wer sollte auch sonst Eigentümer eines
Autobahn-Parkplatzes sein?

Autohöfe (direkt) an einer Autobahnausfahrt sind dagegen wohl privat/kommerziell
betrieben.

Die Unterscheidung ist wohl manchmal fließend und daher schwierig.

woming
Zuletzt geändert von woming am 18.04.2007 - 09:59:42, insgesamt 1-mal geändert.
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon Uli_bw » 18.04.2007 - 09:10:35

Ich gehe davon aus, dass die Autohöfe privat sind. Deine Steuergelder subventionieren vielleicht diesen Platz. Bezahlt hast Dus nicht damit.
Ich versteh euch nicht - fahrt in den nächsten Ort und sucht euch dort einen schönen Platz...
Ich hatte noch nie Probleme mit den Autohöfen, einige verlangen sogar Geld von den LKW.
Trotzallem ist es mir dort zu laut und zu umtriebig.


ULI
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Beitragvon klausimaus » 18.04.2007 - 10:41:41

Hallo !
Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei dem Parkplatz eines Autohofes an einer Autobahn um öffentlichen Verkehrsraum. Den kann ich, wenn ich nicht gegen eine dortige Beschilderung verstoße, benutzen. Punkt und fertig.
Eine ganz andere Frage ist, ob man selbst auf einem Autohof eine Mittags- oder sonstige Rast machen möchte, das muss aber jeder allein entscheiden.
Gruß Klausimaus
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Beitragvon Anka » 18.04.2007 - 18:49:48

Hallo Zusammen,
Der beschriebene Autohof ist kein Autobahnparkplatz, man fährt in Schlüsselfeld von der A3 ab. Soviel ich weiß müssen die LKW die längere Zeit dort stehen (Ruhezeit) eine Gebühr bezahlen. Vielleicht hatte der Mitarbeiter nur erkunden wollen, ob das Womo über Nacht stehen will und damit "Zahlungsplichtig" wird, oder ob der LKW Stellplatz bis zum Abend wieder frei ist. Ordentliche LKW Parkplätze an der A3 sind nämlich selten und damit heiß begehrt.
Grüsse von Anka
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Beitragvon MZatrix » 18.04.2007 - 19:02:49

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Beitragvon Valkanela » 18.04.2007 - 19:33:25

MZatrix hat geschrieben:Liebe Forenleser und -mitglieder,

ich wollte hier eigentlich keine Diskussion über die besitzstandrechlichen Hintergründe von Autohöfen lostreten. Ich wollte Euch nur den Tip geben, daß man als WoMo auf diesem Was-auch-immer-Platz offenbar nicht erwünscht ist, obwohl das so nicht ausgeschildert ist. Nächstes mal stelle ich mich gerade davor auf die Strasse - Los war da nämlich NIX! - obwohl Freitag Nachmittag war - und begehrt war der Platz wohl auch nicht.

Wieso ist dein WoMo als LKW zugelassen?

@RaiWo
Mein WoMo ist als Kraftfahrzeug mit einem ZGG > 3,5t zugelassen. D.h. aller Verkehrsregeln die für LKW gelten, muß ich beachten. Überholverbot, Kennzeichnungspflicht, Parkverbot für LKW etc. Da bilde ich mir einfach ein, daß ich auch auf einem LKW-Parkplatz parken darf, wenn's nicht expliziet für WoMos verboten ist.

Gruß,
MZatrix


Mein WOMO hat 3,85 t und ist ein Sonderfahrzeug, kein LKW

Hans
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Beitragvon MZatrix » 18.04.2007 - 19:55:19

...ja ja. Ihr habt ja recht. Sorry für die falsche Ausdrucksweise. Mea Culpa. Mein WoMo ist kein LKW. Trotzdem werde ich mein "Sonderfahrzeug" nicht mehr auf diesem besagten Chiceplatz abstellen.

Danke für die Tips und Hinweise. Das hat mir sehr geholfen.
MZatrix
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Beitragvon Schwedenopa » 18.04.2007 - 21:22:15

klausimaus hat geschrieben:Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei dem Parkplatz eines Autohofes an einer Autobahn um öffentlichen Verkehrsraum. Den kann ich, wenn ich nicht gegen eine dortige Beschilderung verstoße, benutzen. Punkt und fertig.

Öffentlicher Verkehrsraum in diesem Sinne, dass dort die StVO gilt, sicherlich. Dennoch sind Autohöfe, die ja im Gegensatz zu Autobahnraststätten nicht direkt von der Autobahn aus anzufahren sind, in aller Regel Privatgrundstücke. Und in der Regel wird dort von längerfristig parkenden Fahrzeugen, egal ob PKW, LKW oder Womo, eine Gebühr verlangt. (Welche aber dann häufig im Restaurant oder der Tankstelle angerechnet wird.)

BTW, einen Anspruch auf kostenlose Parkplätze gibt auch die StVO nicht her.

MfG
Gerhard
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Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
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Beitragvon Scout » 18.04.2007 - 22:09:52

Hallo!
Ich habe letztes Jahr auf einem Rasthof nördlich Fulda getankt und genächtigt. Ab einem bestimmten Tankbetrag konnte man kostenlos übernachten, ansonsten kostete es 5 ????, Der Betrag war höher als mein Tank fasst. Ich habe beim Bezahlen gefragt ob ich übernachten kann, was bejaht wurde. Wer in der Gaststätte sein Essen einnahm, bekam die Übernachtungskosten erstattet.
Der Parkplatz wurde die ganze Nacht durch einen Wächter kontrolliert.
Also, ich finde es in Ordnung, wenn man dafür bezahlen muss, wenn man weder tankt noch isst.
Gruß
Wolfgang
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Beitragvon klausimaus » 19.04.2007 - 07:17:32

EuraGerhard hat geschrieben:
klausimaus hat geschrieben:Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei dem Parkplatz eines Autohofes an einer Autobahn um öffentlichen Verkehrsraum. Den kann ich, wenn ich nicht gegen eine dortige Beschilderung verstoße, benutzen. Punkt und fertig.

Öffentlicher Verkehrsraum in diesem Sinne, dass dort die StVO gilt, sicherlich. Dennoch sind Autohöfe, die ja im Gegensatz zu Autobahnraststätten nicht direkt von der Autobahn aus anzufahren sind, in aller Regel Privatgrundstücke. Und in der Regel wird dort von längerfristig parkenden Fahrzeugen, egal ob PKW, LKW oder Womo, eine Gebühr verlangt. (Welche aber dann häufig im Restaurant oder der Tankstelle angerechnet wird.)

BTW, einen Anspruch auf kostenlose Parkplätze gibt auch die StVO nicht her.

MfG
Gerhard


Klar, völlig einleuchtend, hatte wohl mehr an Autobahnparkplätze gedacht. Kenne mich mit denen sowieso nicht so aus, da wir sie meiden, wenn immer es geht: voll, laut, allerlei Gesindel.
Gerhard, wir sind uns also einig, was die Einordnung Autohöfe angeht: StVO ja, Gebühren evtl., abhängig vom Privatbetreiber.
Gruß Klausimaus
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Beitragvon sardinnia » 19.04.2007 - 08:23:54

MZatrix,
wenn Du in dieser Gegend eine Nächtigung suchst, kannst ja auch ca. 7 km weiter fahren, nördlich durch Schlüsselfeld durch nach Aschbach, dort sind die Werke von Concorde und Phönix, da darfst Du dann ganz sicher und erwünscht nächtigen - Strom, VE usw. selbstverständlich auch ...
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