Womo - Uebergabe, was tun bei Maengeln?

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Womo - Uebergabe, was tun bei Maengeln?

Beitragvon Waldameise&Waschbaer » 30.07.2007 - 10:01:54

Hallo zusammen,

morgen ist es soweit, wir duerfen unser neues und erstes Womo abholen :-)

Ich habe die letzten Monate fleissig das Forum hier gelesen und dabei sicher eine Menge wertvoller Tips erhalten.
Aber etwas Angst schlich sich auch ein, wenn man so liest, was alles an Maengeln an einem Womo auftreten koennen. Deshalb habe ich mir eine Checkliste fuer die Uebergabe erstellt.

Jetzt frage ich mich, wie ich mich bei der Uebergabe verhalten soll, wenn sich Maengel am Fahrzeug zeigen.

- Soll ich das Womo stehen lassen, bis die Maengel beseitigt sind und erst dann den Restbetrag bezahlen (Anzahlung wurde geleistet)?

- Soll ich ein Dokument mit der Beschreibung der Maengel aufsetzen, worin sich der Haendler verpflichtet, die Maengel abzustellen und das Womo bezahlen und mitnehmen?

- oder ... ?

Danke im Vorraus fuer jeden ( nuetzlichen :wink: ) Vorschlag!

Gruss
Waschbaer
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Beitragvon feldhamster » 30.07.2007 - 10:13:58

Auch hier gilt die klassische Antwort, wie für fast alle Lebensbereiche: Es Kommt darauf an :wink: :wink:

Erst mal meine Glückwünsche zu deinem neuen Wombi.

Und nun zu deinen Fragen:

Mal davon ausgehend, dass du dein neues Fahrzeug so bald wie möglich nutzen möchtest, käme es auf die Art und Schwere der evtl. Mängel an, und ob sie einen praktischen Einsatz ggf. verhindern.

Bei Kleinigkeiten im Finish würde ich entweder vor Ort auf eine Behebung bestehen oder - besser noch - erst mal einen Härtetest in Form eines Urlaubs machen; vielleicht kommt ja in diesem Zusammenhang eine größere Liste auf den Händler zu :wink:

Letztlich hängt deine Verhaltensweise auch von der Entfernung zum Händler ab. Bei einem Radius von >35km kann mal gerne auch mal wegen einer Kleinigkeit hinfahren, was sich bei 200-300 km durchaus sehr stark relativiert.
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Beitragvon mj » 30.07.2007 - 13:20:42

Wir haben unser neues Womo vor 3 Wochen abgeholt.

Alle Mängel haben wir schriftlich und in Bildern fetgehalten.
(waren ja nur Kleinigkeiten) .
Diese Mängelliste hat der Händler gleich an Bürstner weitergeleitet zwecks Genehmigung zur Beseitigung bzw Ersatzteilbestellung.


Bei grossen Sachen würde ich das Geld einbehalten und das Womo stehen lassen. Z.B. wenn der Aubau ein Loch hat oder kaputt ist.


Man sollte aber eines nicht vergessen.
So eine Womoübergabe isst wie eine Bauabnahme. Es wird immer die eine oder andere Kleinigkeit geben.
Aber wenn man selbst ruhig bleiobt, dann ist auch meist der Händler ruhig und man wird sich schnell einig und alles wird brav auf einer Mängelliste aufgenommen zwecks Nachbesserung.

Auf jeden Fall ALLES ausprobieren und ALLES anschauen!!!!
Denn hinterher ist es immer schwer einen Schaden auf den Zeitpunkt vor der Auslieferung zu datieren.
mj
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Beitragvon Schwedenopa » 30.07.2007 - 13:34:05

Hallo,

Womo stehen lassen und Restzahlung zurückhalten, das solltest Du nur bei schweren Mängeln machen, die die Nutzbarkeit bzw. die Verkehrssicherheit massiv beeinträchtigen. Oder aber bei massiven, nicht reparablen Abweichungen vom bestellten Zustand (z.B. falscher Motor, kein ABS obwohl bestellt etc.).

Ansonsten: Alle Mängel im Beisein des Händlers schriftlich festhalten, Liste vom Händler unterschreiben lassen. Weitere Mängel, die erst später erkannt werden, ebenfalls schriftlich an den Händler melden. Dann Termin für die Nachbesserung vereinbaren.

Wichtig: Bei allen Mängeln, die innerhalb der ersten 6 Monate ab dem Kauf gemeldet wurden, muss im Zweifelsfalle der Händler nachweisen, dass sie nicht schon von Anfang an vorhanden waren.

Bei "mittelschweren" Mängeln, die aber nachträglich behoben werden können (z.B. Markise "vergessen"), evtl. einen angemessenen Anteil des Kaufpreises bis zur Beseitigung des Mangels zurückhalten.

MfG
Gerhard
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Beitragvon Uli_bw » 30.07.2007 - 17:44:38

Versuch auf jeden Fall einen Teil Deiner restzahlung einzubehalten, (wenn was fehlt, oder nicht funktioniert), denn dann geht es meist schneller...

ULI
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Mängel

Beitragvon Herby » 30.07.2007 - 18:19:55

Hallöchen,
Irgendwo haben wieder alle Recht, Restzahlung nur bei
Mängel freier Übergabe. Ansonsten Sicherheitsleistung angemessen einbehalten.
Aber wir wünschen ja alle eine Mängelfreie Übernahme und eine
gute erste Reise
Gruß Herby
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Beitragvon Christine » 30.07.2007 - 18:26:28

Hi,

ein verlässlicher Händler prüft das Womo bereits vor Auslieferung auf evt. Mängel!

Ich habe damals gleich nach Übergabe einen 2 wöchigen Winterurlaub mit dem Womo gemacht. Der Händler wusste dies und hat vor Übergabe sämtliche Geräte durchgescheckt und eine defekte Wasserpumpe ausgetauscht. (damals hatte ich beruflich noch nichts mit Womos zu tun)

Die meisten Mängel werden aber eh erst nach Gebrauch festgestellt, bei uns wurden zum Beisp. die Seitz Fenster ausgetauscht, weil die Farbe abblätterte, dann ging die Steuereinheit des Kühlis kaputt usw.

Wenn das Womo bereits schwerwiegende Mängel VOR AUSLIEFERUNG hat und der Händler diese noch nicht einmal festgestellt hat, würde ich überlegen, ob der Händler der richtige war!

Gruß

Christine
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Beitragvon Waldameise&Waschbaer » 30.07.2007 - 18:51:54

Danke fuer die Antworten!

@Christine: Tja, hinterher ist man immer schlauer und wenn die Welt nur aus moralisch tadellosen Menschen bestehen wuerde ...

Also merke ich mir: Ich moechte fuer mein tadelloses Geld auch tadellose Ware. Ein Womo ist komplex, also wird es immer den einen oder anderen Mangel geben. Fuer deren Behebung nehme ich den Haendler in die Pflicht, um nachher nicht zwischen zwei Stuehlen sitzen zu bleiben, jedoch ist Augenmass angesagt.
Da ich KEINEM Haendler wirklich traue (warum braeuchte ich sonst einen Vertrag?), werden die Fehler und die Verantwotlichkeit schriftlich fixiert.

Das alles ist nur das Netz fuer den Fall des Falles, ich gehe aber schon davon aus, dass die Uebergabe "friedlich" ;-) verlaeuft und wir ab morgen zur gluecklichen Womo-Familie gehoeren.
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