PKWs auf Wohnmobil-Stellplätzen

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

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Beitragvon Uli_bw » 22.10.2007 - 18:46:01

womomax hat geschrieben:Moin,
Zusätzlich ärgerlich ist eigentlich, daß man für solche Deppen dann auch noch etwas von der
eigenen kostbaren Zeit aufwenden muß. Das hat so ein Zeitgenosse eigentlich nicht verdient!

Aber das Ticket!

ULI
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Beitragvon steinbock » 24.10.2007 - 00:48:15

Hallo
1 liter Abwasser in den Lüftungschlitz , der stellt sein Auto nicht mehr vor die Entsorgungsstation,
gruß steinbock
In meinem Alter war man überall und kennt sich überall aus, man kann sich nur nicht erinnern.
Unterwegs mit einen Knaus-Boxstar 6,0
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Beitragvon Joachim-Karl » 24.10.2007 - 07:44:37

Hallo Steinbock,

warum denn nicht gleich Fäkalien, wenn man sich denn zum Staatsanwalt, Richter und Henker in Personalunion berufen fühlt :?: :roll:

Es grüßt Joachim-Karl
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Beitragvon reisetante » 24.10.2007 - 09:07:28

Joachim-Karl hat geschrieben:warum denn nicht gleich Fäkalien,

Da ist was dran - der Ärger, den man bekommt, ist für Fäkalien wahrscheinlich nicht viel größer als schon für Abwasser - die innere Befriedigung aber ungleich höher - wenn schon Ärger, dann soll es sich auch gelohnt haben... :twisted:
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Beitragvon Gimli » 24.10.2007 - 09:07:57

steinbock hat geschrieben:Hallo
1 liter Abwasser in den Lüftungschlitz , der stellt sein Auto nicht mehr vor die Entsorgungsstation,
gruß steinbock


Moin, moin !

Naja, so langsam nimmt der Thread seltsame Ausmaße an ... Bild

Gruß,
Uwe
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Beitragvon reisetante » 24.10.2007 - 09:30:07

Gimli hat geschrieben:Naja, so langsam nimmt der Thread seltsame Ausmaße an ...
Gruß,
Uwe

Stimmt, vor Allem ist er schon im OT-Bereich. Sorry... :oops:

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Beitragvon Womokiste » 24.10.2007 - 10:05:12

Moin allerseits,

dann komme ich mal wieder zum Thema zurück 8)

Das "Falschparken" von Pkws auf Womostellplätzen habe ich jetzt ein paar mal in Bad Bodendorf erlebt. Der SP am Sportplatz ist mit V/E und liegt gleich neben einem Sportplatz. An den Seiten sind Stellplätze für Womos mit dem Hinweis, wie geparkt werden soll. Wenn die Kicker aber ein Spiel austragen, wird geparkt, wo gerade frei ist. Dann kann es auch schon mal passieren, dass man nicht zur V/E-Station kommt (mit´nem Kasten vielleicht, aber einem Dickschiff .... never).

Andererseits habe ich dann aber auch oft genug gesehen, dass sich die Womo auch auf den "PKW-Plätzen" ausbreiten.........

In diesem Sinne grüßt Franz Peter
Die Womofahrer Nordhessen sind unterwegs im B MC T 680. Auch zu finden bei Instagram und Facebook.
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Beitragvon Joachim-Karl » 24.10.2007 - 11:48:39

Hallo Franz Peter,

wir hatten auf einem Stellplatz in der Nähe ein ähnliches Problem gehabt und uns "eingemischt". Wir haben Polizei und Ordnungsamt längre Zeit genervt und die falsch abgestellten Fahrzeuge fotogafiert. Hat wie gesagt eine Weile gedauert, aber nun hat es sich herum gesprochen, dass das Abstellen von Pkws auf diesem Platz nicht toleriert wird.

Es grüßt Joachim Karl
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Beitragvon Schwedenopa » 24.10.2007 - 16:19:21

Hallo,

wo wir wieder beim Thema sind, möchte ich noch mal die rechtliche Situation verdeutlichen:

1. Wohnmobilstellplätze und StVO

Grundsätzlich ist ein Wohnmobilstellplatz rechtlich gesehen zunächst mal nichts anderes als ein Parkplatz. Und Parkplätze werden mit dem bekannten "Zeichen 314" ausgeschildert:
Bild
In der StVO (§42) heißt es zu diesem Zeichen:
  1. Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2).
  2. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden...

Steht also Zeichen 314 "solo", so dürfen alle Fahrzeuge dort parken. Hängt aber ein Zusatzzeichen mit Wohnmobilsymbol, oder auch mit Text "Wohnmobile" (das Wörtchen "nur" ist nicht unbedingt nötig) darunter, so beschränkt sich die Parkerlaubnis auf Wohnmobile. PKW oder LKW dürfen dann dort nicht parken, andernfalls droht ein "Knöllchen", bzw. unter bestimmten Umständen (z.B. Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer) sogar das Abschleppen. Analoges gilt natürlich, wenn z.B. ein Zusatzschild mit PKW-Symbol unter dem Zeichen 314 prangt. Dann dürfen dort nur PKW parken. Durch weitere Zusatzschilder kann z.B. die maximale Parkdauer beschränkt werden, z.B. "max. 24 Std.".

Eine Ausnahme stellt übrigens das Zusatzschild mit dem "LKW-Symbol" dar, also dieses Teil hier: Bild Dieses Symbol bedeutet nämlich entgegen landläufiger Meinung (in Deutschland!) nicht etwa "LKW", sondern "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Steht dieses Symbol unter Zeichen 314, so dürfen dort also nicht nur "LKW" parken, sondern auch Wohnmobile über 3,5 t zul. Gesamtmasse! Wohnmobile oder LKW mit kleinerer Gesamtmasse, sowie PKW und Busse beliebiger Gesamtmasse dürfen dort nicht parken.

Mittlerweile hat es sich eingebürgert, für "offizielle" Wohnmobilstellplätze die Kombination aus Zeichen 314 und dem Wohnmobilsymbol zu verwenden. Allerdings ist vielen PKW-Fahrern (und auch mancher Straßenverkehrsbehörde) tatsächlich nicht klar, dass diese Kombination die Parkberechtigung tatsächlich auf Wohnmobile beschränkt, alle anderen Fahrzeuge also ausgeschlossen sind.

Eine "elegante" Alternative zum Zeichen 314 ist es, bereits an den Zufahrten zum Stellplatz eines der Zeichen 250, 251 oder 260 aufzustellen, mit einem Zusatzschild "Wohnmobile frei":
Bild Bild Bild
Diese Zeichen bestimmen schlicht und einfach ein Verbot für die entsprechenden Fahrzeuge, es sei denn es handelt sich um Wohnmobile. Und entgegen anderslautenden Gerüchten ist damit nicht nur die Einfahrt verboten, sondern auch der "Aufenthalt" der entsprechenden Fahrzeuge, und damit das Parken. (Selbst wenn jemand seinen PKW per Hubschrauber dort einfliegt, verstößt er gegen das Verbot. :wink: ) Damit wäre, zumindest aus rechtlicher Sicht, auch eine evtl. auf dem Platz stehende VE-Station "geschützt".

2. VE-Stationen

Nicht nur auf "gemischten" Stellplätzen gibt es immer wieder das Problem, dass Ver- und Entsorgungsstationen durch PKW (gelegentlich auch durch Wohnmobile...) zugeparkt werden. Dies dürfte in den seltensten Fällen auf böse Absicht zurückzuführen sein, sondern vielmehr meistens auf schiere Unwissenheit ("keine Ahnung, wozu dieser komische Kasten da ist"), manchmal gepaart mit Rücksichtslosigkeit. An vielen Orten wird daher versucht, dies durch Beschilderung und Bodenmarkierungen zu unterbinden. Doch leider ist die StVO nicht sehr ergiebig, was Entsorgungsstationen betrifft. Und auch hier machen die Straßenverkehrsbehörden gelegentlich Fehler, die eine gut gemeinte Beschilderung rechtlich ad absurdum führen:

Rechtlich gesehen handelt es sich beim Ver- und Entsorgen um Be- und Entladevorgänge. Naheliegend wäre daher die Aufstellung von Zeichen 286 "Eingeschränktes Halteverbot". Bild
Die StVO (§41 Abs. 8 ) sagt hierzu: "Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden." Damit ist die Ver- und Entsorgung für Wohnmobile rechtlich einwandfrei erlaubt, und es ist auch sichergestellt, dass Wohnmobile dort nicht länger als für den VE-Vorgang nötig stehen bleiben dürfen. Mit der "Abwehr" von PKW hapert es jedoch etwas! Zwar ist das Parken von PKW dann dort eindeutig verboten ("Wer länger als 3 Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt".), jedoch dürfen PKW dennoch dort halten, wenn sie dies zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen tun.

Allerdings ist es nicht ausreichend, ein Zeichen 286 lediglich auf den Boden zu pinseln. Es muss schon ein richtiges Verkehrsschild an einem Mast sein. Auch die Ausschilderung eines absoluten Halteverbots wäre rechtlich nicht in Ordnung, denn dann dürften rein theoretisch auch Wohnmobile dort nicht mehr zwecks VE halten!

3. Stellplätze auf Privatgrund

Alles, was bisher gesagt wurde, gilt streng genommen zunächst mal nur auf öffentlichen Stell- und Parkplätzen. Viele Stellplätze befinden sich jedoch auf Privatgrund. Und hier sieht es mit der Gültigkeit von Verkehrszeichen etwas anders aus:

Zwar kann es dem privaten Stellplatzbetreiber niemand nehmen, einen ganzen Schilderwald aufzustellen. Aber die Schilder sind dann keine Anordnungen gemäß StVO, sondern lediglich "privatrechtliche" Willenserklärungen des Betreibers. Und deren Durchsetzung ist ungleich schwerer. Kein Polizist, keine Politesse darf einem entgegen der Willenserklärung abgestellten PKW einen Strafzettel verpassen, oder ihn gar abschleppen lassen. Der Stellplatzbetreiber hat im Prinzip nur zwei Möglichkeiten: Erstens kann er den Fahrer des PKW auf "Besitzstörung" verklagen. Eine monatelange Prozedur, die sich wirklich nur bei besonders renitenten, regelmäßigen Schwarzparkern eignet. Zweitens kann er den PKW auf eigene Kosten abschleppen lassen, muss dann aber sehen, wie er auf zivilrechtlichem Wege die Abschleppkosten wieder beim PKW-Fahrer eintreiben kann. Auch ein Hinweisschild, dass auf dem Stellplatz die StVO gilt, ändert daran nichts.

Ausnahme: Hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde (in Absprache mit dem Betreiber) die Aufstellung der Schilder angeordnet, so gelten diese im Sinne der StVO, und Verstöße können durch die Ordnungsbehörden verfolgt werden.

Übrigens: Nach meiner Erfahrung als Stellplatzbenutzer stellt die Installation einer manuell zu bedienenden Sperre, z.B. einer Schranke oder einer Kette, eine äußerst wirksame Maßnahme gegen unberechtigt "eindringende" PKW dar. Was für die Wohnmobilfahrer nur einen sehr geringen Komfortverlust bedeutet (einer muss aussteigen und die Sperre bedienen), scheint für PKW-Fahrer eine nahezu unüberwindliche (psychologische) Hürde zu sein. Vielleicht können die hier im Forum anwesenden Stellplatzbetreiber ihre Erfahrungen beisteuern?

4. "Gegenmaßnahmen"

Was die Stellplatzbetreiber bzw. die zuständigen Behörden tun können, wurde oben schon gesagt. Doch was kann ein Wohnmobilfahrer tun, wenn ein illegal abgestellter PKW den letzten freien Stellplatz oder die Entsorgungsstation blockiert? Nun, um ehrlich zu sein: Reichlich wenig! Auf öffentlichen Stellplätzen kann man die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt verständigen. Allerdings sind die Behörden bei solch simplen Ordnungswidrigkeiten - im Gegensatz zu Straftaten - nicht zum Einschreiten verpflichtet. Auf privaten Stellplätzen kann man sich nur hilfesuchend an den Platzbetreiber wenden.

Keinesfalls sollte man zu irgendeiner Art von "Selbsthilfe" greifen, da ist man ganz schnell wegen Sachbeschädigung in der Klemme. Und auch das Blockieren des PKW erfüllt - egal ob auf öffentlichem oder Privatgelände - den Straftatbestand der Nötigung.

Was also neben den oben erwähnten Möglichkeiten bleibt, ist die Möglichkeit, den PKW-Fahrer zur Rede zu stellen. Dabei kann ein Spruch wie "Ich kenne den Stellplatzbetreiber sehr gut, der lässt ganz rigoros abschleppen!" unter Umständen Wunder wirken. Egal ob es nun stimmt oder nicht... :wink:

MfG
Gerhard
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Beitragvon Joachim-Karl » 24.10.2007 - 18:39:54

Hallo Gerhard,

du hast dir ja mit deinem Posting wirklich große Mühe gegeben, dafür sei dir gedankt. Allerdings war mir schon vorher klar, was diese Zeichen bedeuten und den Womo-Eignern selbstverständlich auch.

Wenn wir uns allerdings die Bilder betrachten, welche zu diesem Thread gepostet wurden, so werden wir schnell erkennen, dass es sich bei den abgebildeten Plätzen eindeutig um Wohnmobilstellplätze handelt. Und so ähnlich klar ausgezeichet sind nach meiner Erfahrung fast alle Stellplätzein D. Da brauchen wir für die Stellplatzblockierer gar keine Rechtfertigung zu suchen.

Ich unterstelle, dass die überwiegende Mehrheit der Pkw-Eigner diese Zeichen im vollen Bewußtsein der Rechtslage ignorireren. Selbst wenn ein "normaler" Autofahrer nicht wissen sollte, zu was z. B. eine Entsorungsstation nütze sein soll oder diese als soche nicht erkennt, so hat er in jedem Fall die entsprechend aufgestellten Zeichen zu respektieren.

Es grüßt Joachim-Karl
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