skylape hat geschrieben:abo hat geschrieben:skylape hat geschrieben:Hallo zusammen,
geklärt ist trotzdem noch nicht vollständig ob das Tanken einer grünen "ortsfesten" Flasche an Gastankstellen grundsätzlich verboten ist ?
Ist diese grüne Flasche an Füllstation nur befüllbar, und wo gibt es eine Liste mit Füllstationen wo ich als Tankflaschenbesitzer diese "ortsfeste" grüne Flasche betanken darf ??
hallo
die gesetze gelten für die gesamte bundesrepublik
von wynen scheint es ein spezielles befestigungsset für die GRUENE flasche zu geben
mit verschraubungen etc, metallbügel und so
und einen aufkleber dazu
so ausgerüstet darfst du deine gruene flasche in DE üeberall an LPG tanken befüllen (lassen)
in anderen ländern kann es anders aussehen ...
lg
g
Hallo,
also da habe ich von Wynen nur gehört das es nur an
Füllstationen möglich ist !!!
NÖ
was ich weiss:
bisher: war es egal, es hat sich keiner gekümmert
seit der caravan messe sind plötzlich alle aufmerksam geworden und haben sich die gesetzestexte angesehen (böse zungen behaupten ein bekannter tankflaschenhersteller hätte drauf hingewiesen dass neu vorgestellte, viel billigeren tankflaschen ja keine betriebszulassung hätten, und dann ist plötzlich wer draufgekommen dass der bekannte tankflaschenhersteller selber ja auch keine hat)
seitdem:
- hat wynen eine nachrüstung für die GRUENEN flaschen herausgebracht damit sie bestimmungsgemäss ÜBERALL in DE an der LPG tanke befüllt werden darf
- hat wynen die oben verlinkte erklärung betreffend der roten tankflasche herausgegeben, diese darf an LPG tanken nicht betankt werden
- hat alugas seine vermarktunsgaktivitäten für die neue alugastankflasche "vorerst nicht weiter verfolgt" ....
- geben andauernd diverse institutionen und interessensgemeinschaften pressemeldungen über das "betankungsverbot für tankflaschen" heraus die so unordentlich rechergiert sind, dass damit zu rechnen ist dass man(n) wohl bald auch mit den gesetzeskonformen GRUENEN tankflaschen probleme an der tanke bekommt wenn man(n) nicht den ganzen papierkram dabei hat ..
;-(
lg
g
edit:
GAAAANZ genau darf man(n) es da aber jetzt auch nicht nehmen. denn nach meinem wissensstand steht in der G607 dass bei fix eingebauten gastanks (und dass ist die grüne wynen flasche ja dann - ist ja sinn des befestigungs sets) der tankanschluss aussen am fahrzeug zu sein hat. eine füllung direkt an der flasche wäre ja dann sinngemäss eine füllung im "flaschenaufstellraum", und die ist ausdrücklich - soweit ich weiss auch nach DIN EN 1949 - untersagt .....