Garantieanspruch nach Austausch Seitenwand

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Garantieanspruch nach Austausch Seitenwand

Beitragvon jodobel » 16.12.2007 - 12:52:28

Hallo Womo Leute

Bin neu im Forum und nicht besonders E mail erfahren was Smilies

HTML ,BBcode oder ähnliches angeht.

Wir sind nach 12 Jahren Wohnwagen erstmals seit August 2007
auf ein Knaus 685 Wohnmobil Bj 2000 umgestiegen .

Zum Einbau von Türsicherungen , Gaswarnanlage und Alarmanlage
brachte ich das Womo Ende September zum Knaushändler.
Am 2.10.2007 wurde beim Händler eingebrochen und an unserem
Womo der TFT Fernseher und Receiver mit großer Gewalt aus der
Wand gerissen. Ferner wurde mit einem Schraubenzieher von innen
nach außen durch die Wand gestoßen.
Die Versicherung des Händlers übernimmt alle Schäden am WOMO
inclusiver neuer Seitenwand.
Meine Frage: Wie sieht es mit Garantieansprüchen bezüglich
Dichtigkeit und Dauer für diese neue Seitenwand aus?

Ich habe ebenfalls Ansprüche wegen Nutzungsausfall und bezahltem Nachsaisonplatz gegen die Versicherung des Händlers
gestellt.
Frage : Hat jemand Erfahrung damit?

Gestern nach über zwei Monaten wollten wir das WOMO abholen
Fernsehen funktionierte nicht. Schüssel drehte 20 Minuten fand
aber nur Standbild.

Die ganze Familie ist traurig und wir werden Weihnachten ohne WOMO darstehen.

Ich denke langsam das manche Händler turnusmäßig einbrechen
lassen.
Das was ich hier beschreibe ist nur ein kleiner Teil von der Geschichte. Ich könnte ein Buch schreiben.

Vielleicht kann Jemand Auskunft geben und hat ähnliche Erfahrung.

Frohe weihnachten

Jodobel
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Registriert: 16.12.2007 - 11:42:11

Re: Garantieanspruch nach Austausch Seitenwand

Beitragvon Schwedenopa » 16.12.2007 - 14:59:08

Hallo Jodobel!

jodobel hat geschrieben:Meine Frage: Wie sieht es mit Garantieansprüchen bezüglich
Dichtigkeit und Dauer für diese neue Seitenwand aus?

Garantie gibt es gar keine! Garantie ist immer eine freiwillige Zusatzleistung, die gibt es hier nicht. Allerdings haftet die Werkstatt natürlich im gesetzlich festgelegten Rahmen für die korrekte Ausführung der Reparaturarbeiten. Das ist allerdings Werksvertragsrecht, und da kenne ich mich nicht gut aus. So weit ich weiß hast Du innerhalb von 6 Monaten ab Reparatur Anspruch auf Nachbesserung, falls nötig.

Ich habe ebenfalls Ansprüche wegen Nutzungsausfall und bezahltem Nachsaisonplatz gegen die Versicherung des Händlers
gestellt.

Nutzungsausfall bei Wohnmobilen (Freizeitfahrzeugen) durchzusetzen, dürfte extrem schwierig sein. Mit den Stornokosten für den Campingplatz solltest Du allerdings durchkommen.

Gestern nach über zwei Monaten wollten wir das WOMO abholen
Fernsehen funktionierte nicht. Schüssel drehte 20 Minuten fand
aber nur Standbild.

Dafür muss die Werkstatt natürlich gerade stehen.

Ich denke langsam das manche Händler turnusmäßig einbrechen lassen.

Das mit Sicherheit nicht. Der Händler hat noch ganz andere Probleme nach einem solchen Einbruch. Euer Womo war sicherlich nicht das Einzige, das die Ganoven demoliert haben.

MfG
Gerhard
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Schaden

Beitragvon Wilfried . M » 16.12.2007 - 15:14:30

Hallo Jadobel,

ja, das mit dem Buch schreiben,..... ist wohl etwas übertrieben. :idea:
Zum Nutzungsausfall,.... es bestünde eine Möglichkeit, wobei sich finanziell nach den Mietmobilen gerichtet wird, welches aber sehr schwierig ist.
Es ist dabei ratsam einen Anwalt zu nutzen.
Der Nutzungsausfall ist generell gegen den Händler zu stellen, wie auch alle anderen Ansprüche.
Alle übrigen nicht, zur Zufriedenheit ausgeführten Rep, gehen zu Lasten der Haftung der Werkstatt, wie es schon Gerhard beschrieben hat
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Wilfried . M
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