Tach zusammen!
Eine Frage an die Spezialisten hier, auf die ich keine Anwort finden konnte.
Die Situation: Ich biege an einer Ampel rechts ab und mir knallt voll ein geradeauswollender Radfahrer rein, der auf dem Radfahrweg (im Bürgersteig integriert) fuhr. Ich grün, Fußgängerampel über die Straße ( in die ich einbiege), ROT.
Frage: Wer ist schuld?
Der Polizist wollte mir eine Knolle aufdrücken, was ich abgelehnt habe. Rechtsanwalt sagt, ganz klare Schuld des Radfahrers. Polizei-Boß sagt , das kommt drauf an. Ja watt denn nu?
Ich bin der Meinung, daß die rote Fußgängerampel auch für Radler gilt, oder? Wie ist Eure Meinung?
Bin für jeden Hinweis dankbar, vor allem natürlich für Erfahrungen in so einer Situation
Trotzdem hoffe ich für uns alle, daß wir einen angenehmen Tag habe.
Grüße
TomTom