Radwegunfall zwischen WoMo und Radler

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Radwegunfall zwischen WoMo und Radler

Beitragvon tomtom » 14.08.2006 - 13:23:31

Tach zusammen!

Eine Frage an die Spezialisten hier, auf die ich keine Anwort finden konnte.

Die Situation: Ich biege an einer Ampel rechts ab und mir knallt voll ein geradeauswollender Radfahrer rein, der auf dem Radfahrweg (im Bürgersteig integriert) fuhr. Ich grün, Fußgängerampel über die Straße ( in die ich einbiege), ROT.

Frage: Wer ist schuld?

Der Polizist wollte mir eine Knolle aufdrücken, was ich abgelehnt habe. Rechtsanwalt sagt, ganz klare Schuld des Radfahrers. Polizei-Boß sagt , das kommt drauf an. Ja watt denn nu?

Ich bin der Meinung, daß die rote Fußgängerampel auch für Radler gilt, oder? Wie ist Eure Meinung?

Bin für jeden Hinweis dankbar, vor allem natürlich für Erfahrungen in so einer Situation

Trotzdem hoffe ich für uns alle, daß wir einen angenehmen Tag habe.

Grüße
TomTom
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Beitragvon MichaelN » 14.08.2006 - 13:32:47

Da Radfahrer sowas wie heilige Kühe sind, und sich deswegen selten mal an die STVO halten, wird Dir wohlauf jeden Fall eine Teilschuld angerechnet werden..

Alles was nicht motoriseirt ist, ist generell " Schützenswürdig " und von Dir mit besonderer Vorsicht zu geniessen und zu beobachten..
Heisst, Du musst zb damit Rechnen, das ein Radler bei Rot über die Ampel brettert..

Gruß Michael

PS: Die GErichte entscheiden da immer anders.. Kommt wohl auf die Tagesform an

Hatte selber mal was ähnliches mit nem Radfahrer auf nem Bürgersteig.. Obwohl er dort definitiv nix zu suchen hatte, sollte ich Schuld sein.. ( Ich wollte nur aus meiner Einfahrt raus und er ist mir in vollem Tempo auf die Motorhaueb geflogen.. ) Dabei habe ich wirklich nur im Schleichgang herausgezogen, weil die Strasse sehr unübersichtlich ist und mit Kindern auf dem Bürgersteig zu rechnen ist. Habe aber dann auch später meinen Schaden nur zu 50 % ersetzt bekommen.. Und er hat 50% Schuld bekommen. Obwohl er dort nix zu suchen hatte
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Re: Radwegunfall zwischen WoMo und Radler

Beitragvon woming » 14.08.2006 - 13:44:07

tomtom hat geschrieben: Ich grün, Fußgängerampel über die Straße ( in die ich einbiege), ROT.

Frage: Wer ist schuld?

Polizei-Boß sagt , das kommt drauf an. Ja watt denn nu?

Ich bin der Meinung, daß die rote Fußgängerampel auch für Radler gilt, oder? Wie ist Eure Meinung?

Bin für jeden Hinweis dankbar, vor allem natürlich für Erfahrungen in so einer Situation


da wirst Du schlechte Karten haben:
Da für Radfahrer ja keine Gelbphase besteht wird er sich jederzeit darauf
zurück ziehen können, er sei noch bei grün an die
Querung herangefahren. Und bei 25 km/h wäre sein Bremsweg schon
etwa die Fahrbahnbreite.

Dumme Sache das :cry:

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hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon tomtom » 14.08.2006 - 14:23:38

Ich weiß, daß das ein sauschwerer Gang wird, aber ich lasse mir von so einem Fuzzi nicht auf der Nase (bzw. am Heck vom Womo) rumtanzen. 2 der Zeugen sind direkt vor mir abgebogen und können den Vorfall bestätigen.
Und ganz davon abgesehen gibt mir (habe nachgesehen) § 37 STVO absolut Recht.
Aber trotzdem finde ich Eure Meinungen sehr sehr interessant!!!
Gruß
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Beitragvon Eddy » 14.08.2006 - 14:27:38

Hallo Tomtom,

als radfahrender Autofahrer würde ich sagen:

Radfahrer ist kein Fußgänger, da er gerade aus wollte, hat er auch die Grünphase.

Aber § 1 StVO ..... jederzeit usw. hätte er bremsbereit sein müssen und eben ggf. anhalten müssen und nicht auf seinem Recht bestehen.

Schwierige Lage und wahrscheinlich nur rechtlich abzuklären. Guten RA suchen und vor Gericht klären lassen. Vielleicht ist ja auch ein außergerichtlicher Vergleich möglich?


Gruß Eddy


PS: HAbe das gerade mit Fuzzi gelesen, da scheint mir ein Vergleich nicht mehr möglich.

Auch wenn vor dir zwei abgebogen sind, hast du nicht automatisch recht und damit Vorfahrt vor dem Radler.

Halte uns doch auf dem laufenden.
BEISL fahren ist herrlich

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Beitragvon Schwedenopa » 14.08.2006 - 15:29:52

Hallo Tomtom,

unter der Voraussetzung, dass keine eigene Radfahrerampel da war, irrt sich Eddy sehr wahrscheinlich. StVO §37 Abs. 2 Satz 6:

Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

Anders ausgedrückt: Wenn Rad- und Fußweg direkt nebeneinander über die Straße geführt werden, UND keine separate Radfahrerampel vorhanden ist, dann gilt die Fußgängerampel auch für Radfahrer. Sehr wahrscheinlich ist also in Deinem Fall tatsächlich der Radfahrer "schuld". Du solltest also eigentlich ohne Knöllchen davonkommen.

Es kann aber dennoch sein, dass Dir zivilrechtlich ein Teil des Schadens aufgebrummt wird, Du (bzw. Deine Haftpflicht) also einen Teil des Schadens, den der Radfahrer erlitten hat ersetzen musst, und vom Radfahrer auch nur einen entsprechenden Teil Deines Schadens ersetzt bekommst. Aber das ist eine ganz andere Baustelle.

MfG
Gerhard

P.S: Was die Jungs in Grün zur Schuldfrage sagen, ist zunächst einmal völlig irrelevant.
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Beitragvon tomtom » 14.08.2006 - 15:35:36

Eben deshalb, Gerhard, habe ich es abgelehnt die Knolle zu bezahlen. Und wenn die "Schuld" des Radfahres feststeht, warum sollte ich dann zivilrechtlich was zahlen? Denn wenn ich nicht schuld bin, zieht §823BGB ja wohl kaum, oder?
Am WoMo ist ein Kratzerchen, denn, wie schon angemerkt, hat er die 3.5t nicht "umgekriegt"

TT
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Beitragvon Schwedenopa » 14.08.2006 - 15:50:09

tomtom hat geschrieben:Denn wenn ich nicht schuld bin, zieht §823BGB ja wohl kaum, oder?


Hallo Tomtom,

wollte nur darauf hinweisen, dass Strafrecht (oder hier wohl eher Ordnungswidrigkeitenrecht) und Zivilrecht zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind. Anders ausgedrückt: Aus der Tatsache, dass Dir keine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden kann, kannst Du noch nicht schließen, dass Du in einem eventuellen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess - sollten Du oder der Radfahrer klagen - auch zu 100% von Schadenersatzforderungen "freigesprochen" wirst.

Wie gesagt, zwei völlig verschiedene Baustellen. Meistens orientieren sich die Zivilrichter zwar am Ausgang des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, aber eben nicht immer. Siehe auch den "Milchkübelthread".

MfG
Gerhard
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Beitragvon donrosa » 14.08.2006 - 15:59:56

Hallo,

heilige Kühe? Ich würde mal im http://www.rad-forum.de diesen Satz loslassen, dort wird man dir was anderes erzählen.

@ tomtom:
Allerdings gibt es dort auch Experten, die dir sicherlich was dazu sagen können, denn die so genannten Heiligen Kühe haben´s nicht leicht mit Autofahrern.

Viele Grüße von jemanden der neben Womo-Reisen auch Fahrradreisen durchführt!
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Radfahrer kontra Womo

Beitragvon Wilfried . M » 14.08.2006 - 16:45:56

Hallo @Tomtom,
wen der fußweg zur gleichberechtigten Nutzung von Fußgänger und Radfahrer benutzt werden darf, Zeichen 240, dann gilt das "Rot" auch für den Radfahrer.
Wenn das Zeichen 241 vorhanden war ( getrennter Rad und Fußweg ), dann gilt das "Rot" nur für den Fußgänger und der Radfahrer hat "Grün".
Natürlich, wenn die Ampel ein seperates Lichtzeichen für Radfahrer oder Fußgänger hat, dann sind diese relevant.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Re: Radfahrer kontra Womo

Beitragvon Schwedenopa » 14.08.2006 - 16:53:35

@ Wilfried Morgenroth:

Wilfried Morgenroth hat geschrieben:wen der fußweg zur gleichberechtigten Nutzung von Fußgänger und Radfahrer benutzt werden darf, Zeichen 240, dann gilt das "Rot" auch für den Radfahrer.
Wenn das Zeichen 241 vorhanden war ( getrennter Rad und Fußweg ), dann gilt das "Rot" nur für den Fußgänger und der Radfahrer hat "Grün".

Stimmt nicht. Auch wenn Fuß- und Radweg unmittelbar nebeneinander über die querende Straße geführt werden, gilt die Fußgängerampel auch für Radfahrer. Es sei denn, es ist eine extra Radfahrerampel vorhanden.

MfG
Gerhard
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Beitragvon Uli_bw » 14.08.2006 - 17:55:09

Hallo Tomtom

Also erstmal eine dumme Sache die Dir da passiert ist.
Pech für beide!
So wie Du den Vorgang schilderst, ist glücklicherweise kein Personenschaden entstanden.
Weiterhin schilderst Du, dass vor Dir bereits einige andere in Deine Richtung abgebogen sind - aus dem Stand oder aus der Fahrt raus?
(War also schon eine ganze Weile rot für Fußgänger?)
Hast Du den Radfahrer vorher in irgendeiner Weise wahrgenommen? Wichtig!
Ist ein Bordstein zwischen Radweg und Straße?
Dies wird erst eine eindeutige Klärung ergeben, ob der Radweg zur Straße zählt oder ob er zum Gehwegzählt, welche Beschilderung ist genau dran, gemeionsamer Rad - und Fußweg oder ist dieser auch nochmals durch einen Strich getrennt?

Ich möchte jetzt keine Schuldspekulationen aufgreifen, denn dazu sind m. E. zu viele Fragen offen.

Die Herren in Grün haben vermutlich auch vom Radfahrer ein Knöllchen gewollt. Nicht nur von Dir, das ist wohl so üblich bei "Bagatellschäden" ohne genaue Schuldklärung...


@ MichaelN
Dass die Radfahrer so was wie heilige Kühe sind ist mir beim besten Willen nicht bekannt - das siehst Du glaub durch die Autofahrerbrille.
ich hab dies am eigenen Leib bereits so erfahren und erspürt.

viele unfallfreie Grüße ULI
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