MacLeod hat geschrieben:.............selbsgemalte oder fußgeklöppelte Dinger sein, die durch keine Widmung der Straßenverkehrsbehörde zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und damit auch nicht rechtswirksam sind...............
Hei Uwe,
nur ums gerade zu rücken
>>Klugscheissermodus an<<
Strassenverkehrsbehörde ist die zuständige Kommune. Diese ist zwar für Widmungen für den öfftl. Verkehrs zuständig; derartige Widmungen betreffen jedoch ausschließlich Verkehrsflächen (Strassen) und damit niemals Verkehrsschilder. siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsrecht
Schilder werden im kommunalen Bereich durch die Straßenverkehrsbehörde durch einfache Anordnung (Verwaltungsakt) gesetzt, nachdem in vielen Fällen mit der Polizeibehörde eine Abstimmung erfolgt ist.
>>Klugscheissermodus aus <<
Ich weiss aus eigener Anschauung, dass die Magistratsmitglieder mancher (vornehmlich konservativ eingestellter) Gemeinden gezielt Wombiverhinderungspolitik betreiben, indem sie an attraktiven Plätzen derartige Schilder aufstellen.
Interessant ist hierbei, dass z. B. ein Parkplatz, der mit einem herkömmlichen "P" mit dem Zusatz "nur PKW" ausgeschildert ist, mit Wombis > 3,5 t angefahren werden darf, da dieses hier parken darf. Richtig ist, dass in wombifeindlichen Gegenden, wie Süd- und Mittelhessen, die Beschilderung manche Blüte treibt, da sie oft genug für wombifeindliche Zwecke missbraucht wird.
Da spielen halt immer noch verkappte Urängste vor "Zigeunern und fahrendem Volk" und eine gehörige Portion latenter Fremdenfeindlichkeit eine Rolle.