Parkplätze mit durchgestrichenem Womozeichen.

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Beitragvon feldhamster » 17.04.2007 - 10:47:49

MacLeod hat geschrieben:.............selbsgemalte oder fußgeklöppelte Dinger sein, die durch keine Widmung der Straßenverkehrsbehörde zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und damit auch nicht rechtswirksam sind...............


Hei Uwe,

nur ums gerade zu rücken
>>Klugscheissermodus an<<
Strassenverkehrsbehörde ist die zuständige Kommune. Diese ist zwar für Widmungen für den öfftl. Verkehrs zuständig; derartige Widmungen betreffen jedoch ausschließlich Verkehrsflächen (Strassen) und damit niemals Verkehrsschilder. siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsrecht

Schilder werden im kommunalen Bereich durch die Straßenverkehrsbehörde durch einfache Anordnung (Verwaltungsakt) gesetzt, nachdem in vielen Fällen mit der Polizeibehörde eine Abstimmung erfolgt ist.
>>Klugscheissermodus aus <<

Ich weiss aus eigener Anschauung, dass die Magistratsmitglieder mancher (vornehmlich konservativ eingestellter) Gemeinden gezielt Wombiverhinderungspolitik betreiben, indem sie an attraktiven Plätzen derartige Schilder aufstellen.

Interessant ist hierbei, dass z. B. ein Parkplatz, der mit einem herkömmlichen "P" mit dem Zusatz "nur PKW" ausgeschildert ist, mit Wombis > 3,5 t angefahren werden darf, da dieses hier parken darf. Richtig ist, dass in wombifeindlichen Gegenden, wie Süd- und Mittelhessen, die Beschilderung manche Blüte treibt, da sie oft genug für wombifeindliche Zwecke missbraucht wird.

Da spielen halt immer noch verkappte Urängste vor "Zigeunern und fahrendem Volk" und eine gehörige Portion latenter Fremdenfeindlichkeit eine Rolle.
Vennlig hilsen fra feldhamsterBild
Benutzeravatar
feldhamster
Mitglied
 
Beiträge: 1055
Registriert: 04.05.2004 - 12:12:00
Wohnort: Mittelhessen

Beitragvon Gimli » 17.04.2007 - 11:09:30

Hi feldhamster,

stimmt ! Da habe ich mich vertan.

Die VZ werden nicht gewidmet, sie erhalten ihre Zulassung:

Auszüge aus der VwV zu §§ 39-43 StVO:


III. Allgemeines über Verkehrszeichen.


1.
Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.


Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern der StVO entsprechen.

2.
Allgemeine Regeln zur Ausführung der Gestaltung von Verkehrszeichen einschließlich der verkehrsrechtlichen erforderlichen Anforderungen an ihre Materialien sind als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) - (BAnz Nr. 66a vom 3. April 1992) - ausgeführt.






Gruß,

Uwe
Gimli
Mitglied
 
Beiträge: 512
Registriert: 28.08.2006 - 13:50:54

Beitragvon samui » 17.04.2007 - 20:43:41

moin moin
also ich möchte dazu sagen,ob öffendlich ,privat oder sonst wie.
ich bin der meinung ob schild oder zettel da hängt ,ich werde diese plätze meiden und nicht mit dem gesetzbuch in den urlaub fahren,
und mich mit den eigentümern oder pächtern anlegen.
dafür ist mir mein urlaub viel zu schade.
mein tipp.
schreibt die autonummern von solchen uneinsichtigen sündern auf,und stellt sie hier
ins forum
und jeder erkennt auf reisen solche sünder.
samui
Mitglied
 
Beiträge: 13
Registriert: 24.01.2006 - 14:48:58
Wohnort: Bremen

Beitragvon hdlka » 18.04.2007 - 08:52:50

Gruß
Hans - Dieter

P.S. Beitrag wurde von mir editiert


... und tschüss
Zuletzt geändert von hdlka am 18.04.2007 - 14:32:56, insgesamt 1-mal geändert.
hdlka
Mitglied
 
Beiträge: 91
Registriert: 13.10.2004 - 11:25:55
Wohnort: Östl. Ruhrgebiet

Beitragvon Gimli » 18.04.2007 - 09:10:10

hdlka hat geschrieben:
--snip--

...

--snip--

Gruß
Hans - Dieter



Meinen Beitrag habe ich wieder entfernt -



Uwe
Zuletzt geändert von Gimli am 18.04.2007 - 15:56:39, insgesamt 1-mal geändert.
Gimli
Mitglied
 
Beiträge: 512
Registriert: 28.08.2006 - 13:50:54

Beitragvon feldhamster » 18.04.2007 - 10:37:52

hdlka hat geschrieben: Ich werde in Zukunft bei extremen Verstössen meine Digitalkamera nehmen und das Ganze fotografieren. Anschließend schicke ich es an die Gemeinde, die dann entscheiden kann, was sie unternimmt.


Na dann mußt du entweder einen sehr guten Rechtsanwalt oder einen Geldscheißer haben um den Konsequenzen aus derartigen schuldhaften Persönlichkeitsverletzungen (Foto ohne Einverständnis) zu begegnen, zumal du in einem solchen Falle, juristisch gesehen, nicht der Geschädigte bist..................
Vennlig hilsen fra feldhamsterBild
Benutzeravatar
feldhamster
Mitglied
 
Beiträge: 1055
Registriert: 04.05.2004 - 12:12:00
Wohnort: Mittelhessen

Beitragvon woming » 18.04.2007 - 11:12:24

feldhamster hat geschrieben:
hdlka hat geschrieben: Ich werde in Zukunft bei extremen Verstössen meine Digitalkamera nehmen und das Ganze fotografieren. Anschließend schicke ich es an die Gemeinde, die dann entscheiden kann, was sie unternimmt.


Na dann mußt du entweder einen sehr guten Rechtsanwalt oder einen Geldscheißer haben um den Konsequenzen aus derartigen schuldhaften Persönlichkeitsverletzungen (Foto ohne Einverständnis) zu begegnen,


Beweissicherung ist doch keine Veröffentlichung?

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
woming
Mitglied
 
Beiträge: 1493
Registriert: 12.10.2004 - 15:07:25

Beitragvon feldhamster » 18.04.2007 - 11:20:12

woming hat geschrieben:Beweissicherung ist doch keine Veröffentlichung?


entweder, ein Beweissicherungsverfahren wird vom Gericht angeordnet, dann liegt der Vollzug jedoch sicherlich nicht bei Hans-Dieter :wink: :wink:

oder er "hängt den Betroffenen bei der Gemeinde hin" - dann kann er sich (privat- und schuldrechtliche) Gedanken machen, zumal er in diesem Fall nicht Geschädigter ist und somit kein "berechtigtes Interesse" hat...........
Vennlig hilsen fra feldhamsterBild
Benutzeravatar
feldhamster
Mitglied
 
Beiträge: 1055
Registriert: 04.05.2004 - 12:12:00
Wohnort: Mittelhessen

Beitragvon Valkanela » 18.04.2007 - 11:38:56

feldhamster hat geschrieben:
woming hat geschrieben:Beweissicherung ist doch keine Veröffentlichung?


entweder, ein Beweissicherungsverfahren wird vom Gericht angeordnet, dann liegt der Vollzug jedoch sicherlich nicht bei Hans-Dieter :wink: :wink:

oder er "hängt den Betroffenen bei der Gemeinde hin" - dann kann er sich (privat- und schuldrechtliche) Gedanken machen, zumal er in diesem Fall nicht Geschädigter ist und somit kein "berechtigtes Interesse" hat...........


Probleme haben die Leute

Liebe Grüsse Hans :D
Benutzeravatar
Valkanela
Mitglied
 
Beiträge: 82
Registriert: 11.11.2006 - 20:19:19
Wohnort: Starnberg

Parkplätze mit durchgestrichenem Wohnmobilzeichen!

Beitragvon ez » 18.04.2007 - 14:28:14

Ich verstehe überhaupt nicht diese Zankerei.
Benehmen wir uns alle anständig, wird es auch in Zukunft möglich sein, bei Anfrage hier oder dort zu übernachten.
Und hier im Forum bitte ich um mehr Respekt vor dem Menschen.
Erwin
ez
Mitglied
 
Beiträge: 23
Registriert: 15.08.2006 - 19:51:18

Beitragvon Schwedenopa » 18.04.2007 - 17:53:28

feldhamster hat geschrieben:Na dann mußt du entweder einen sehr guten Rechtsanwalt oder einen Geldscheißer haben um den Konsequenzen aus derartigen schuldhaften Persönlichkeitsverletzungen (Foto ohne Einverständnis) zu begegnen, zumal du in einem solchen Falle, juristisch gesehen, nicht der Geschädigte bist..................

Hallo,

ganz so wild ist das nicht: Würde man das Foto mit erkennbarem Kennzeichen oder Besitzer an die B***-Zeitung schicken, dann natürlich schon. Aber als Beweismittel beigelegt zu einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit, das ist rechtlich völlig in Ordnung.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4847
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Parkplätze mit durchgestrichenem Wohnmobilzeichen!

Beitragvon Shakira » 18.04.2007 - 17:57:51

ez hat geschrieben:Und hier im Forum bitte ich um mehr Respekt vor dem Menschen.
Erwin


??????????????????
Shakira
 

Beitragvon Uli_bw » 18.04.2007 - 23:37:55

Ich befürchte dieses Anschwärzen der entsprechenden "Täter" wird vermutlich in den meisten Fällen sich im allgemeinen negativ gegen die Womos wenden.

Macht was ihr für richtig haltet.
"Wer ohne Schuld ist der werfe den ersten Stein."
Ich werde nicht werfen.
Je nach Lust und Laune reden oder ignorieren!
Ich hab schließlich auch Urlaub.

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Vorherige

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder