Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile

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Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile

Beitragvon oldman » 07.03.2007 - 18:01:47

Hallo,

jetzt ist es soweit. Habe heute einen netten Brief vom Finanzamt erhalten.

Bis 26.03.07 muß ich mit meinem Fahrzeug zur Überprüfung beim Finanzamt vorfahren.
Es werden dann die Kriterien zur Einstufung geprüft (z.B. Stehhöhe vor Spüle und Kochgelegenheit).

Das Gesetz tritt mit Wirkung 01.01.06 in Kraft.

Das dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes liegt dem Schreiben bei.

Gruß vom Nikolaus.
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Beitragvon Uli_bw » 07.03.2007 - 19:58:37

WOZU das?
Was soll das?

Was hast Du für ein Womo?

ULI
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Beitragvon Gimli » 07.03.2007 - 20:06:32

Uli_bw hat geschrieben:WOZU das?
Was soll das?

Was hast Du für ein Womo?

ULI


Hallo Uli,

das schreibt er doch: Laika H 600 :wink:

Nur, warum man das Womo beim FA Vorstellen muss ...... keine Ahnung !!

Gruß,

Uwe
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Beitragvon Knaus625 » 07.03.2007 - 20:21:02

Tja die nehmen jetzt soviel Geld ein das der Hausmeister jetzt die Fahrzeuge vermisst :lol:

Hab heute auch bezahlt 460? :twisted:
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Beitragvon Uli_bw » 07.03.2007 - 23:50:19

Sag mal wollen die vielleicht mieten? :lol:
Also ich würde den Herrschaften schreiben, dass sie gerne einen Ortstermin bei mir zu Hause abends machen dürfen. Dein Womo hat garantiert eine Typprüfung vom Hersteller. Das ist die Reine SCHIKANE.

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Vorführung zum Finanzamt

Beitragvon Wilfried . M » 08.03.2007 - 00:26:31

Hallo Freunde,
diese Verfahrensweise wurde in camperline. de schon durchgesprochen.
Das Steuergesetz gibt das Recht, daß die Sache dem Finanzamt, wenn berechtigte Zweifel bestehen ( brauchen die Zweifel nicht anzugeben ) vorgeführt werden kann, bzw. muß.
Auch ist es dem jeweiligen FA überlassen, ob sie die Sache so ansehen wie in den Unterlagen beschrieben.
Da hat der Gesetzgeber den Finanzämtern einen Freiraum überlassen, welcher sich für den Betroffenen als nachteilig erweisen kann.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Beitragvon Gimli » 08.03.2007 - 07:09:19

Hallo Wilfried,

hast Du zu Deinen Infos weitere Details ?? Also, ich würde das liebend gern mit dem FA ausdiskutieren, falls die sich bei mir melden sollten :twisted:

Wie Uli schon geschrieben hat: ich bin leider auch berufstätig und hätte erst nach 16:00 Uhr Zeit (und Lust) ggf. eine solche Vorführung zu machen.

Gruß,
Uwe
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Beitragvon oldman » 08.03.2007 - 08:06:56

Hallo zusammen,

hier eine Abschrift des Briefes:

Sehr geehrter Herr,

der deutsche Bundestag hat am 9. November 2006 das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet. Der Bundesrat hat am 24. November 2006 diesem Gesetz zugestimmt.

Das Gesetz tritt mit Wirkung zum 01.01.2006 im Kraft.

Was dieses Gesetz im wesentlichen vorsieht, habe ich als Kopie diesem Schreiben beigefügt.

Ein gewichtiges Merkmal für die Wohnmobilbesteuerung (§2 Nr. 2 b KraftStG) ist die Stehhöhe vor der Spüle und Kochgelegenheit.

Fahrzeuge, bei denen die vorgeschriebenen Maße der Stehhöhe nicht erreicht wird, müssen ab 01.01.2006 nach Hubraum versteuert werden.

Aufgrund der Daten die dem Finanzamt vorliegen kann leider keine Entscheidung getroffen werden, welche Besteuerungsgrundlagen für ihr Fahrzeug angewendet werden müssen, darum möchte ich Sie bitten bis spätestens 26.03.2007 das Fahrzeug im Finanzamt ... zur Überprüfung vorzufahren.

Mit freudlichen Grüßen

Ende des Briefes

Gruß vom Nikolaus
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Beitragvon mj » 08.03.2007 - 08:11:37

Die spinnen doch. :x

:twisted: :twisted: :twisted:
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Beitragvon Womokiste » 08.03.2007 - 08:38:31

@oldmann - schick den Herren doch einen Prospekt oder den Link zu Deinem Womohersteller.
Vielleicht will der zuständige Sachbearbeiter aber auch ein ähnliches Womo kaufen und dich nach deinen Erfharungen fragen ... :lol:

Aber seltsam finde ich das schon .....

In diesem Sinne grüßt Franz Peter
Die Womofahrer Nordhessen sind unterwegs im B MC T 680. Auch zu finden bei Instagram und Facebook.
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Beitragvon Gimli » 08.03.2007 - 08:52:12

... die haben doch einen Schaden !!!

Dazu ein Auszug aus dem KraftStG:

(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

Das dürfte ja wohl nur bei Selbstausbauten bzw. Bussen ggf. knapp werden ...


völlig irritierte Grüße,

Uwe
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Beitragvon oldman » 08.03.2007 - 09:38:52

Hallo Uwe,

genau dies steht in der beigefügten Anlage.

Ich werden mit dem Herrn beim FA telefonieren und das Ergebniss berichten.


Gruß Klaus
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Beitragvon Lacky » 08.03.2007 - 14:16:46

Hi!

Das ist so.
Ich mußte mit einem Firmenbus (Ducato) beim FA vorfahren damit der Beamte selber nachschauen konnte ob hinten Sitze oder ein Werkzeugschrank eingebaut ist, damit wir eine LKW Zulassung erhalten.

Ich schlug vor, dass ich Bilder vom Bus mache und diese per email zusenden würde. Das ging nicht, die haben KEINE email.
Das sagt doch schon alles.

Dabei fragte ich den Beamten wie es mit der Womosteuer aussieht.
Er muss jedes Womo persönlich anschauen und begutachten!

Jetzt werde ich halt wann ich aufgefordert werde mit dem 7m Teil
zum Finanzamt in der Stadtmitte fahren (dort gibt es nicht mal Parkplätze für einen normales Auto), und gemeinsam mit dem Beamten einen Parkplatz suchen, damit er die Kiste anschauen kann.
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Beitragvon 4art » 08.03.2007 - 15:09:54

Ehrlich. Das ist doch eine Story für Frontal oder Monitor oder so!

War im Uebrigen früher in der Schweiz selber Finanzbeamter (dem sagt man bei uns Steuerkommissär) - aber sowas gab's und gibt's hierzulande definitiv nicht. Was macht man im Uebrigen mit einem Eura, wo der Wohn und Schlafbereich ab und zu mal unterschiedlich hoch ist???

Es lebe der Amtsschimmel! Wiehr...

PS: Ach ja - ich würde den Termin einfach nicht wahrnehmen. Mal sehen, was dann passiert...
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Beitragvon paula4kids » 08.03.2007 - 18:03:48

hallo,

wir haben ein solches schreiben ( noch ) nicht erhalten, allerdigns frage ich mich gerade wie ich das hinbekommen sollte, denn zu unserem finanzamt führt eine unterführung mit 2,5 m höhenbegrenzung - und nur dieser weg - und von dort sind es bis zum amt noch ein paar meterchen zum laufen... und vorne an kann man nicht parken da hauptverkehrsstraße.

wie soll sowas in der praxis aussehen?
so ein schwachfug, warum kann man nicht die papiere hinfaxen aus denen alle maße hervorgehen?

oder sind die "kontrolleure" etwa 1 euro - jobber und die damen und herren politiker wollen so die wirtschaft ein bißchen antreiben?

vg, paula
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