von oldman » 08.03.2007 - 08:06:56
Hallo zusammen,
hier eine Abschrift des Briefes:
Sehr geehrter Herr,
der deutsche Bundestag hat am 9. November 2006 das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet. Der Bundesrat hat am 24. November 2006 diesem Gesetz zugestimmt.
Das Gesetz tritt mit Wirkung zum 01.01.2006 im Kraft.
Was dieses Gesetz im wesentlichen vorsieht, habe ich als Kopie diesem Schreiben beigefügt.
Ein gewichtiges Merkmal für die Wohnmobilbesteuerung (§2 Nr. 2 b KraftStG) ist die Stehhöhe vor der Spüle und Kochgelegenheit.
Fahrzeuge, bei denen die vorgeschriebenen Maße der Stehhöhe nicht erreicht wird, müssen ab 01.01.2006 nach Hubraum versteuert werden.
Aufgrund der Daten die dem Finanzamt vorliegen kann leider keine Entscheidung getroffen werden, welche Besteuerungsgrundlagen für ihr Fahrzeug angewendet werden müssen, darum möchte ich Sie bitten bis spätestens 26.03.2007 das Fahrzeug im Finanzamt ... zur Überprüfung vorzufahren.
Mit freudlichen Grüßen
Ende des Briefes
Gruß vom Nikolaus
Unterwegs mit Laika Ecovip H600