Was Woming schrieb ist sehr wichtig, denn die Abbuchungserlaubnis ist ein geschlossener Vertrag, welcher bei Willenswechsel widerrufen werden muß.
Sollte keiner sagen, daß eine Abbuchungserlaubnis, bein Finanzamt Pflicht ist.
Diese Annahme ist schlicht " Blödsinn ".
Es wird zwar vom FA auf der Hinterseite des Bescheides ( Rechtsmittelbelehrung ) immer darauf gedrungen, jedoch ist dies kein Zwang.
Ich habe meine Abbuchungserlaubnis , welche ich fürs Womo hatte, im Januar zurückgerufen, da ich fest davon Überzeugt war, daß Widerspruch eingelegt wird.
Nun hatte ich die Möglichkeit bei der Nachforderung , auf dem Überweisungsträger " unter Vorbehalt " einzutragen.
Jetzt habe ich den Freiraum , wenn das Gericht zu Gunsten von uns entscheidet, mein Geld ultimativ zurückzufordern , und bin nicht auf die Laune des Finanzamtes angewiesen.
Gruß
Wilfried