Hai!
Also ich bin kein Fahrlehrer, aber habe nur 30 Jahre damit meine Brötchen verdient.
Es gibt nur "verkehrsrechtlich"! Parkrechtlich ist Quatsch!!!
Die Vorschriften finden sich in dem StVG, derStVO und der StVZO.
Das sind die Vorschriften, die für den Straßenverkehr gelten. Dazu gibt es noch die Vorschriften des Strafgesetzbuches, wie Unfallflucht, Alkohol usw.
Steuerrechtlich gibt es natürlich auch noch. Das sind dann aber die Vorschriften, die für die Steuer gelten.
Wenn ein Fahrzeug nach den Vorschriften der St rassen Verkehrs Zulassungs Ordnung gebaut ist, gilt das für ganz Europa.
Ebenso gelten im wesentlichen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes StVG.
Nur in D gilt die Straßenverkehrsordnung, d. h. im Ausland gelten die dortigen Vorschriften. Du mußt dich an die dortigen Vorschriften halten. Es gibt natürlich immer wieder Polizisten, die versuchen einen Ausländer "abzuzocken". Da wird halt einfach versucht, event. Sprachhindernisse gnadenlos auszunutzen.

Da hilft halt eine Rechtsschutzversicherung!
Zum Parkplatzschild: wie abgebildet ist dies ein Parkplatz für Wohnmobile. Alle anderen Fahrzeuge, auch Pkw, haben dort nichts zu suchen. Ist das Zusatzschild durchgestrichen, bedeutet das "allgemeiner"Parkplatz, ABER Parkverbot für WoMos.
@ EuraGerhard: Auch wenn du es immer noch anzweifelst, ein WoMo ist einem Pkw gleichgestellt. Es ist ein Fahrzeug der Klasse M 1, also zum überwiegenden Transport von Personen
Der Leichenwagen ist doch auch ein Pkw, oder siehst du das anders? Obwohl er auch unter sonstige kfz geführt worden ist!
Es gibt einfach gesagt nur zwei Klassen:
Fahrzeuge der Klasse M und der Klasse N, also Pkw und Lkw. Um das ganze noch etwas komplizierter zu machen, sind diese Klasse nochmals unterteilt, wie z.B. M 1 oder N 1. Deswegen ändert sich aber die Einordnung NICHT.
(Daß unsere Politiker un damit die "Gesetzesschaffenden" Schwierigkeiten mit korrekten Bezeichnungen haben, ergibt sich auch z.B. aus dem Wort "ausländischer Mitbürger" . Entweder ist jemand ein Ausländer oder ein Mitbürger, also ein Mensch der ALLE Recht und Pflichten eines Deutschen hat, wie z. B. Wahlrecht, Wehrpflicht!) Aber das ist ein anderes Thema.
Bisher ist damit jedenfalls ein WoMo über 7,5 t ebenfalls einem Pkw
gleichgestellt. Ob eine Änderung kommt, sei dahingestellt. Ich kann mir vorstellen, daß da wieder diese "Interessenvertretung" tätig wird.
Nix für ungut!
Wolf