Parkplatz für WoMo (über 3.5 t)

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

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Beitragvon heulnet » 29.01.2006 - 19:21:09

Gwaihir hat geschrieben:das kommt darauf an.
Wenn der Parkplatz durch ein Zusatzzeichen nur für PKW zugelassen ist, dann darfst du dort nicht parken - du stellst ja keinen PKW ab.
ich habe bei uns im ort auf solch einem P geparkt und ein knöllchen bekommen vom örtlichen ordnungsamt. nach auskunft bei der polizei war das aber nicht rechtens, weil mein womo unter 3,5 t war. widerspruch eingelegt und das knöllchen wurde zurück gezogen.
aussage bei der polizei war, womos unter 3,5 t sind parkrechtlich wie PKW einzuordnen.
heulnet
 

Beitragvon Gimmund » 29.01.2006 - 19:41:13

Hi Heulnet,

danke, das wird ja immer komplizierter; steuerrechtlich, verkehrsrechtlich und jetzt auch noch parkrechtlich .... ;)

Ich habe eben noch mal die StVO durchwühlt, aber nix konkretes dazu gefunden. :?:

Haben wir denn keinen Fahrlehrer im Forum :?:

Gruss,
Gwaihir
:)
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Beitragvon heulnet » 29.01.2006 - 19:46:58

Gwaihir hat geschrieben:verkehrsrechtlich und jetzt auch noch parkrechtlich .
wobei ich parkrecht als inhalt des verkehrsrecht zähle.
heulnet
 

Beitragvon Schwedenopa » 30.01.2006 - 09:53:20

RaiWo hat geschrieben:Wiederum ein nein!!!
Durch die Änderung der StVZO § 23 Abs. 6a, sind bereits seit 1. 5. 05 Tatsachen in Übereinstimmung mit der Richtlinie der EU vom 6. 2. 1970 !!! hinsichtlich der Einordnung der WoMos als Pkw festgeschrieben.

Hallo,

interessant, denn der Absatz 6a ist nicht geändert, sondern aufgehoben! Damit stufe ich seine Aussagekraft für Wohnmobile als äußerst gering ein. :wink:

Tatsache ist, dass Womos (über 2.8t) bislang steuer- und verkehrsrechtlich ("parkrechtlich" gibt es nicht) als "Sonstige Kfz - Wohnmobil" eingestuft waren, also nicht als PKW!

Das Zeichen 253, um das es hier eigentlich geht, gilt (in Deutschland!) für alle Kfz über 3,5 t, außer PKW (und Omnibusse).

Was allerdings die gegenwärtige Situation betrifft, so muss ich ehrlich zugeben, dass ich nicht mehr durchblicke: Offensichtlich ist es gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern, Wohnmobile in Zukunft steuerrechtlich als PKW einzustufen. Vielleicht ist das aber auch nur Pfusch des Gesetzgebers, denn ursprünglich zielte die StVZO-Änderung gar nicht auf Wohnmobile sondern auf schwere SUVs. Andererseits scheinen die Meinungen bezüglich der verkehrsrechtlichen Einordnung zwischen Bund und (einigen) Ländern auseinanderzugehen. Offensichtlich streben manche Länderfürsten an, die Einstufung von Wohnmobilen künftig zu splitten, sie also steuerrechtlich als PKW und verkehrsrechtlich als LKW einzustufen.

heulnet hat geschrieben:ch habe bei uns im ort auf solch einem P geparkt und ein knöllchen bekommen vom örtlichen ordnungsamt. nach auskunft bei der polizei war das aber nicht rechtens, weil mein womo unter 3,5 t war. widerspruch eingelegt und das knöllchen wurde zurück gezogen.
aussage bei der polizei war, womos unter 3,5 t sind parkrechtlich wie PKW einzuordnen.

Auch bei der Polizei und bei so mancher Ordnungsbehörde hält sich die Rechtskenntnis offenbar manchmal in Grenzen. Wohlgemerkt, ich bin kein Jurist! Ich vermute aber, dass das Knöllchen hier eigentlich rechtens war.

MfG
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Beitragvon holiday » 30.01.2006 - 10:14:59

EuraGerhard hat geschrieben:[Das Zeichen 253, um das es hier eigentlich geht, gilt (in Deutschland!) für alle Kfz über 3,5 t, außer PKW (und Omnibusse).

MfG
Gerhard


in Dland schein so einiges anderst zu sein,aber es gibt weltweit keinen PKW ,SUV oder Gelaendewagen der mehr als 3,5 tonnen hat

ein womo bis xx t wird als pkw besteuert,wie hoch ist dann eigentlich die grenze der pkw besteuerung
gilt ein 7 oder 10 tonnen womo immer noch steuerrechlich als pkw?

da lob ich mir unser system

bis 3,5 tonnen wird nach KW besteuert
und darueber nach Tonnen


lg
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Beitragvon heulnet » 30.01.2006 - 10:25:11

EuraGerhard hat geschrieben:Auch bei der Polizei und bei so mancher Ordnungsbehörde hält sich die Rechtskenntnis offenbar manchmal in Grenzen. Wohlgemerkt, ich bin kein Jurist! Ich vermute aber, dass das Knöllchen hier eigentlich rechtens war.
du wirst aber ( aus rein wirtschaftlichen erwägungen ) verstehen, dass in dem falle die aussage der polizei für mich entscheidenter war, zumal du selbst schreibst du wärst kein jurist. :roll: :roll: :roll: :roll:
heulnet
 

Beitragvon Schwedenopa » 30.01.2006 - 11:11:48

holiday hat geschrieben:in Dland schein so einiges anderst zu sein,aber es gibt weltweit keinen PKW ,SUV oder Gelaendewagen der mehr als 3,5 tonnen hatda lob ich mir unser system

bis 3,5 tonnen wird nach KW besteuert
und darueber nach Tonnen

Hallo holiday,

doch, die gibt es durchaus. Dürfte sich zwar um große Ausnahmen handeln, z.B. gepanzerte Limousinen, aber es gibt sie.

Was das österreichische System der Besteuerung nach Motorleistung betrifft, so gebe ich Dir völlig Recht! Noch vernünftiger wäre meiner Meinung nach lediglich eine komplette Abschaffung der Kfz-Steuer gekoppelt mit entsprechender Erhöhung der Mineralölsteuer. Damit würde man auch gleichzeitig die geplante Berücksichtigung des Kohlendioxid-Ausstoßes erschlagen, denn der ist direkt proportional zum Verbrauch. Und obendrein noch Bürokratie abbauen.

heulnet hat geschrieben: du wirst aber ( aus rein wirtschaftlichen erwägungen ) verstehen, dass in dem falle die aussage der polizei für mich entscheidenter war...

Hallo heulnet,

aber selbstverständlich! Wenn ich mit einander widersprechenden Behördenaussagen konfrontiert bin, so folge ich auch immer der, die für mich günstiger ist. :wink:

MfG
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Beitragvon holiday » 30.01.2006 - 12:25:17

="EuraGerhard
doch, die gibt es durchaus. Dürfte sich zwar um große Ausnahmen handeln, z.B. gepanzerte Limousinen, aber es gibt sie.

MfG
Gerhard


ja sicher aber die sind nicht fuer normalbuerger gedacht und schon gar nicht so einfach an jeder ecke zukaufen

is mir schon klar das der S 600 als B3 (beschussicher bis zur panzerfaust) ca 5 tonnen auf die waage bringt,aber der kostet auch die kleinigkeit von 271,000 euros

und da machst dir um die steuer oder wo darf ich parken nicht die geringsten sorgen


lg

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Zuletzt geändert von holiday am 30.01.2006 - 14:39:23, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon heulnet » 30.01.2006 - 14:17:10

@ holiday bitte editiere deinen letzten beitrag nochmal und mache oben eine rechteckige klammer hinter [quote="EuraGerhard . dann klappt es mit dem zitat
heulnet
 

Beitragvon Jens_M » 30.01.2006 - 19:35:37

Hallo Leute,

auch wenn das jetzt nicht 100%ig zu der anfangs gestellten Frage passt, so gehört es doch zum Zusammenhang der parkenden WoMos!

Mir ist in Italien und auch in Österreich schon mehrmals dieses

Bild
Bild


Zeichen (314 Parkplatz mit Zusatzzeichen 1048-17) teilweise auch mit DURCHGESTRICHENEM Zusatzzeichen unter einem Parkplatzzeichen begegnet.

IST das denn dann rechtens, wenn ALLE WoMos dort NICHT parken dürfen? Dazu gehört dann ja wohl auch der umgebaute VW-Bus.
Wenn das WoMo bis 3,5 Tonnen wie ein PKW behandelt werden MUSS, darf es denn dann ausdrücklich ausgenommen werden?

Oder anders herum gefragt, wenn das Zeichen genau so auftaucht wie es oben abgebildet ist, was heißt das dann?
Hier dürfen NUR WoMos parken oder WoMos sind AUCH zugelassen?

Ich finde das immer sehr verwirrend.

Und, bedeutet dieses Schild in (D) etwas anderes als in (F) oder (I) oder (A):?:


Nachdenklichen Gruß

Jens
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Beitragvon holiday » 30.01.2006 - 20:22:24

also bei uns ( A )besagt dass schild,dass hier auch womos parken dürfen ohne gewichtsbeschränkung

lg

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WoMos über 3,5 t

Beitragvon RaiWo » 30.01.2006 - 20:58:07

Hai!
Also ich bin kein Fahrlehrer, aber habe nur 30 Jahre damit meine Brötchen verdient. :D
Es gibt nur "verkehrsrechtlich"! Parkrechtlich ist Quatsch!!!
Die Vorschriften finden sich in dem StVG, derStVO und der StVZO.
Das sind die Vorschriften, die für den Straßenverkehr gelten. Dazu gibt es noch die Vorschriften des Strafgesetzbuches, wie Unfallflucht, Alkohol usw.
Steuerrechtlich gibt es natürlich auch noch. Das sind dann aber die Vorschriften, die für die Steuer gelten.
Wenn ein Fahrzeug nach den Vorschriften der St rassen Verkehrs Zulassungs Ordnung gebaut ist, gilt das für ganz Europa.
Ebenso gelten im wesentlichen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes StVG.
Nur in D gilt die Straßenverkehrsordnung, d. h. im Ausland gelten die dortigen Vorschriften. Du mußt dich an die dortigen Vorschriften halten. Es gibt natürlich immer wieder Polizisten, die versuchen einen Ausländer "abzuzocken". Da wird halt einfach versucht, event. Sprachhindernisse gnadenlos auszunutzen. :evil: Da hilft halt eine Rechtsschutzversicherung!
Zum Parkplatzschild: wie abgebildet ist dies ein Parkplatz für Wohnmobile. Alle anderen Fahrzeuge, auch Pkw, haben dort nichts zu suchen. Ist das Zusatzschild durchgestrichen, bedeutet das "allgemeiner"Parkplatz, ABER Parkverbot für WoMos.
@ EuraGerhard: Auch wenn du es immer noch anzweifelst, ein WoMo ist einem Pkw gleichgestellt. Es ist ein Fahrzeug der Klasse M 1, also zum überwiegenden Transport von Personen
Der Leichenwagen ist doch auch ein Pkw, oder siehst du das anders? Obwohl er auch unter sonstige kfz geführt worden ist!
Es gibt einfach gesagt nur zwei Klassen:
Fahrzeuge der Klasse M und der Klasse N, also Pkw und Lkw. Um das ganze noch etwas komplizierter zu machen, sind diese Klasse nochmals unterteilt, wie z.B. M 1 oder N 1. Deswegen ändert sich aber die Einordnung NICHT.
(Daß unsere Politiker un damit die "Gesetzesschaffenden" Schwierigkeiten mit korrekten Bezeichnungen haben, ergibt sich auch z.B. aus dem Wort "ausländischer Mitbürger" . Entweder ist jemand ein Ausländer oder ein Mitbürger, also ein Mensch der ALLE Recht und Pflichten eines Deutschen hat, wie z. B. Wahlrecht, Wehrpflicht!) Aber das ist ein anderes Thema.
Bisher ist damit jedenfalls ein WoMo über 7,5 t ebenfalls einem Pkw gleichgestellt. Ob eine Änderung kommt, sei dahingestellt. Ich kann mir vorstellen, daß da wieder diese "Interessenvertretung" tätig wird.
Nix für ungut!
Wolf
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Beitragvon Snoert » 31.01.2006 - 08:34:30

Hi,

RaiWo schreibt: Der Leichenwagen ist doch auch ein Pkw, oder siehst du das anders? Obwohl er auch unter sonstige kfz geführt worden ist!

Ist das nicht mehr ein gewerblich genutzter Lieferwagen ? :shock: Vorrangig ist er doch nicht zur "Personenbeförderung" im normalen Sinne zu Nutzen, sondern hat nur 2 Sitzplätze und Liegefläche.. Von daher hätte man ihn doch eigentlich auch (füher!, jetzt nicht mehr?) als LKW anmelden können. Geht doch bei nem Krankenwagen auch ... :P

Fragend

Snoert
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Beitragvon holiday » 31.01.2006 - 09:24:33

hallo

bei solchen fahrzeugen

Rettung , Leichenwagen , Feuerwehr , Strassendienst, Polizei ,Behindertenfahrzeuge ist es egal als was oder wie sie angemeldet sind
die zahlen ohnehin keine steuer


lg

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Beitragvon heulnet » 31.01.2006 - 10:32:34

und wenn ich im dem SKFZ ( leichenwagen ) auf dem liegeplatz befördert werde, dann ist es mir auch alles wurscht ob die steuern bezahlen und wieviel.
heulnet
 

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