EuraGerhard hat geschrieben:Mobilcamp hat geschrieben:Bei der Steuerlast die man hier zu tragen hat, sind wir schon seit längerem am Überlegen unseren Wohnsitz und vor allem den Hauptfirmensitz ins Ausland zu verlegen. In die Niederlande sind es von uns aus nur 80 Kilometer.
Hi Tom,
speziell bei den Niederlanden würde ich mir das aber dreimal überlegen:
1. Hier wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile abhängig vom Gewicht erhoben. Ich zahle derzeit für meinen 3.5-Tonner 732 Euro pro Jahr!
2. Für gleich schwere Fahrzeuge ohne Wohnausbau wird die vierfache Steuer erhoben!
3. Beim Neukauf eines privaten Kfz zahlst Du eine "Luxussteuer" von 42,5% auf den Listenpreis!
Kein Wunder, dass hier so viele Leute Caravans bevorzugen. Die zählen nicht als Kraftfahrzeug, daher keine Luxussteuer.
MfG
Gerhard
Hallo Gerhard,
danke für Deine Information zur Steuer in den Niederlanden.
Mir ist bewusst das die Womos dort heftig besteuert werden. Unser Steuerberater prüft und rechnet zur Zeit einige Varianten. Dabei liegt zu Grunde, dass unser Womo ein Firmenfahrzeug ist. Der Steuersatz liegt in den Niederlanden weit unter unserem und das Steuerrecht ist einfacher als hier in Deutschland.
Wenn ich zwar für das Womo dort das 3-4 fache zahle, aber dafür meine anderen Steuern um fast 50 % niedriger sind, dann rechnet es sich schon!
In Betracht kommt auch eine spanische SA - gleichzusetzen mit der Deutschen GmbH - nur viel einfacher. Dort liegt der Steuersatz im Moment wohl bei Pauschal 25%!
Wir würden gegenüber Deutschland eine gute fünfstellige Summe sparen... Da wäre eine Mieteinheit zum Wohnen und als Firmensitz locker drin und die kann man dann sogar noch als Ferienwohnung vermieten...
Aber wie gesagt, da sind wir noch in der "Prüfungsphase", denn die neuen EU-Länder bieten auch gute Anreize zum Ansiedeln.
Nur in einem bin ich sicher, auf Dauer werden wir nicht in Deutschland bleiben! Aber bis zur Rente ist auch noch etwas Zeit...
Mal ein kleines Beispiel wie durchgeknallt das Deutsche Steuerwesen ist:
Bei einer Steuerprüfung hatten wir im Getränkebereich einen Fehlbestand. Der Finanzbeamte fragte warum. Ich erklärte ihm das mir Freunde beim Umbau geholfen haben und denen habe ich natürlich ihre Getränke nicht berechnet...
Er wollte Namen und Anschrift, sowie die Dauer der Beschäftigung bei uns, da man auch Getränkeleistung über 4 Euro pro Tag als "Geldwertervorteil" in seiner Steuererklärung deklarieren muss!!!!!!!
Das muss man sich mal reinziehen, da geht jemand in seiner Freizeit einem Freund helfen und soll das, wenn das Bier einen Wert von 4 Euro am Tag übersteigt, auch noch versteuern!?!
Und das war leider nicht am 1. April, der Mann meinte das ernst...
Gruß Tom
Wenn ich immer nur tun würde, was von mir erwartet wird,könnte man folgendes auf meinen Grabstein schreiben: Sein Leben hat allen gefallen, nur ihm nicht...