Fiat-Garantie bei Reimporten???

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Fiat-Garantie bei Reimporten???

Beitragvon tho-sch » 01.07.2007 - 19:15:51

Hallo Leute,
ich schreibe in dieser Angelegenheit und hoffe das diese Kategorie o.k. ist.
Ich habe letztes Jahr einen reimportierten Challenger 183 gekauft und habe jetzt nach Ablauf des ersten Jahres einige Garantieansprüche an Fiat. Die Werkstatt hat die Fehler auch behoben, mir aber dann mitgetilt, das das Fahrzeug keinerlei Garantie besitzt und ich die komplette Rechnung selbst zahlen muss. Angeblich habe die Garantie am Tage der Fahrzeuglieferung von Fiat an Trigano (Frankreich) begonnen. Da das am Ende von 2004 stattgefunden hat, das Fahrzeug in 2005 dort zu einem Challenger WoMo wurde und ich es erst in 2006 gekauft habe, gibt es keine Garantie mehr von Fiat. Jetzt habe ich das Garantieheft aber mit Garantiebeginn 26.05.2006 vom Händler abgestempelt, der aber mittlerweile insolvent ist.
Hat von Euch jemand ´ne Ahnung wie so etwas Rechtemäßig aussieht??
Vielen Dank für die Antworten schon mal jetzt.

Gruß
Thomas
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Beitragvon Gimmund » 01.07.2007 - 21:46:27

Hi tho-sch,

das ist meiner Meinung nach nicht rechtens.
Wir haben einen europ. Markt, und der Kunde kann kaufen wo er will.
Volkswagen hat mittlerweile hunderte von Millionen Euro an Strafe gezahlt, weil sie Re-Importe nicht auf Garantie instandsetzen wollten. Mehr noch, weil die Händler Service-Leistungen an solchen Fzg nach Werksvorgaben nicht durchführen durften.
Ich hoffe du hast einen Verkehrsrecht-Schutz, der auch für solche Streitigkeiten eintreten muss.

Gruss,
Gwaihir
:)
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Beitragvon abo » 01.07.2007 - 22:56:55

hallo

zum rechtsschutz damit

verkehrsrechtsschutz reicht nicht
muss ein vertragsrechtsschutz mit inkludiert sein
ist aber bei den meisten RS versicherungen der fall.

wenn du ein fiat garantieheft mit stempelung 05/2006 hast dann begfinnt die garantie von fiat ab diesem zeitpunkt zu laufen

nur bei der gesetzlichen gewährleistung hast du pech. die hängt am händler, wenn der insolvent ist dann ist dein gewährleistungsanspruch dahin

ist das denn ein fiat garantieheft?
oder ein eigenes vom womo erzeuger (challenger..?)?

wenn es nicht von fiat sondern vom aufbauhersteller ist dann hat er nach den darin vermerkten garantierichtlinien für die reparaturen aufzukommmen

lg
g
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Beitragvon tho-sch » 02.07.2007 - 06:57:55

Hallo zusammen,
also es ist ein original Fiat Garantieheft aber leider nur in französischer Sprache (weil Reimport).

Gruß
Thomas
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Beitragvon Christine » 02.07.2007 - 07:44:10

Hallo Thomas!

Wir hatten ein ähnliches Problem, allerdings kein Reimport (das sind eigentlich sämtliche im Ausland hergestellten Womos) und auch keinen Fiat.

Normalerweise läuft das Prozedere folgendermaßen ab:

Fiat/Ford usw. liefert das Fahrgestell an den Aufbauhersteller. Mit diesem Datum beginnt eigentlich die Garantie/Gewährleistung. Der Aufbauhersteller setzt seinen Aufbau auf (im Idealfall steht das Fahrzeug nicht lange rum und das Womo ist nach wenigen Monaten fertig...). Dann liefert der Aufbauhersteller das Fahrzeug an den Händler aus. Der Händler verkauft das Fahrzeug und macht eine Mitteilung an den Fahrgestellhersteller mit Datum der EZ. Der Fahrgestellhersteller stellt das Datum der Garantie/Gewährleistung um auf das Datum der EZ...

Wir hatten das Problem, das Ford bei uns wohl gepennt hat und nicht das Datum der Gwährleistung auf das Datum der EZ umgestellt hat. Erst nach massiven Anwaltsschreiben wurde dies geändert!

Wie sich das nun mit einem Reimport gemacht wird, ist mir nicht ganz klar. Aber normalerweise hat auch hier der Händler die Mitteilung an den Fahrgestellhersteller zu machen. Hast Du denn gleich in Frankreich gekauft? Die Gewährleistung/Garantie gilt EU weit, also bist Du da im Recht. Allerdings nur, wenn der Händler die erforderliche Meldung gemacht hat...

Gruß

Christine
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Beitragvon abo » 02.07.2007 - 08:26:20

hallo

also wenn es ein fiat garantieheft ist dann solltest du im recht sein, was die garantie betrifft

die gewährleistung alerdings hängt am händler.
kein händler mehr -> keine gewahrleistung

lg
g
abo
 

Beitragvon Christine » 02.07.2007 - 13:40:29

abo hat geschrieben:hallo

also wenn es ein fiat garantieheft ist dann solltest du im recht sein, was die garantie betrifft

die gewährleistung alerdings hängt am händler.
kein händler mehr -> keine gewahrleistung

lg
g


Habe ich hier etwas falsch verstanden??? :?:

Darum geht es hier doch gar nicht!

Thomas hat Probleme, weil als Beginn der Garantie/Gewährleistung die Auslieferung an Trigano beginnt und somit die 2 Jahre um sind!

Christine
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Beitragvon abo » 02.07.2007 - 13:57:38

Christine hat geschrieben:
abo hat geschrieben:hallo

also wenn es ein fiat garantieheft ist dann solltest du im recht sein, was die garantie betrifft

die gewährleistung alerdings hängt am händler.
kein händler mehr -> keine gewahrleistung

lg
g


Habe ich hier etwas falsch verstanden??? :?:

Darum geht es hier doch gar nicht!

Thomas hat Probleme, weil als Beginn der Garantie/Gewährleistung die Auslieferung an Trigano beginnt und somit die 2 Jahre um sind!

Christine


hallo

ich glaub wir liegen schon richtig

er hat ein fiat garantieheft mit stempelung garantiebeginn 05/2006
mehr braucht ihn nicht zu interessieren

wenn im innenverhältniss der womo aufbauhersteller mit fiat das auslieferungsdatum üblicherweise nachkorrigiert, und das in diesem einen fall nicht passiert ist, dann ist nicht er als kunde dafür verantwortlich.

er kann dabei auf seinen händler zurückgreifen der ihm das fahrzeug verkauft hat

nur den gibt es ja nun nicht mehr ...

was wahrscheinlich kein problem wäre wenn das womo in DE gekauft worden wäre, denn dann würde irgendein händler der die reparatur ausführt das wahrscheinlich telefonisch mit fiat abklären.
er muss ja nur die daten aus dem vorliegenden garantieheft an fiat melden. voila ...

aber die heimischen händler sind da halt immer seltsam was re-importe betrifft und würden gerne den kunden beweisen dass das für sie nachteilig ist

daher geht das manchmal nur mit etwas nachdruck ...

schätz ich halt

lg
g
abo
 

Beitragvon Christine » 02.07.2007 - 14:50:48

abo hat geschrieben:
Christine hat geschrieben:er hat ein fiat garantieheft mit stempelung garantiebeginn 05/2006
mehr braucht ihn nicht zu interessieren



Aber ein Challenger Händler kann nicht den Garantiebeginn bei Fiat bestimmen!

Klar gebe ich da Deinem Rechtsempfinden recht! Aber tatsächlich kann und darf der Garantiebeginn nur von Fiat geregelt werden!

Jede Fiat Werkstatt gibt z.B. bei Inspektionen usw. die Fahrgestellnummer an. Das Datum des Garantiebeginns ist dort gespeichert. Die Werkstatt selber kann nun das Datum nicht selber ändern. Das geht nur durch die entsprechende Meldung des Händlers an Fiat Deutschland. Und das hat Thomas Händler wohl versäumt.

Die Auskunft von Ford bei uns war seinerzeit, dass die Änderung des Garantiebeginns auf das EZ Datum auch nur aus Kulanz passiert! Und wenn hier der Händler geschlafen hat, hat leider der Kunde das Nachsehen!

Meine diversen Schreiben an Ford wurden dementsprechend zunächst ignoriert und erst als wir den Anwalt eingeschaltet haben, wurde Ford da tätig! (bei uns ging es allerdings nur um einige Monate)

christine
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Beitragvon abo » 02.07.2007 - 15:02:54

Christine hat geschrieben:Aber ein Challenger Händler kann nicht den Garantiebeginn bei Fiat bestimmen!
christine


hallo

natürlich nicht

aber wenn er ein FIAT garantieheft mit den RICHTIGEN daten hat, nur fiat hat (aus händlerversäumnis) die daten nicht auf die auslieferungsdaten aktualisiert .....?

es kann doch net sein dass des garantieheftel jetzt sozusagen null und nichtig ist weil der hersteller ein anderes datum vermerkt hat.

dann darf FIAT halt keine - offenbar beim datum blanko ausgestellte - garantiehefte an den händler mitliefern ...

lg
g
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Beitragvon campi » 02.07.2007 - 17:25:26

Ich dachte immer die Gewährleistung beginnt bei Übernahme
und die Garantie ab Erstzulassung.
Müßte eigendlich auch in den Garantiebestimmungen stehen.

Gruss Dieter
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Beitragvon abo » 02.07.2007 - 17:38:20

campi hat geschrieben:Ich dachte immer die Gewährleistung beginnt bei Übernahme
und die Garantie ab Erstzulassung.
Müßte eigendlich auch in den Garantiebestimmungen stehen.
Gruss Dieter



hallo

ist auch so meines wissens nach

nur:
wenn der händler insolvent ist entfällt die gewährleistung ersatzlos, der hersteller (aufbau/fahrwerk) hat damiot garnix zu tun

und wenn der händler beim ausstellen der garantie einen fehler gemacht hat (nicht an fiat gemeldet) dann ist halt vor allem der händler dafür verantwortlich. wenn der nun nimmer ist, ist das schlecht ...

lg
g
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Beitragvon Weingeist » 03.07.2007 - 22:52:28

Hallo Thomas,
hat Dein Händler das Womo direkt über Trigano in F oder über einen anderen Händler bezogen? Hatte letztes Jahr beim PKW ein
Angebot für einen Direkt Import. Dabei hätte der Händler dann eine
Garantie übernommen, weil das Fahrzeug schon an einen anderen
Händler ausgeliert war und die Garantie dann schon lief.

Gruß Weingeist
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Beitragvon Christine » 04.07.2007 - 08:16:32

Weingeist hat geschrieben:Hallo Thomas,
hat Dein Händler das Womo direkt über Trigano in F oder über einen anderen Händler bezogen? Hatte letztes Jahr beim PKW ein
Angebot für einen Direkt Import. Dabei hätte der Händler dann eine
Garantie übernommen, weil das Fahrzeug schon an einen anderen
Händler ausgeliert war und die Garantie dann schon lief.

Gruß Weingeist


Hi,

ich weiß nicht, ob es da bei den diversen Fahrgestellherstellern oder generell zwischen Womos und PKW´s Unterschiede gibt:

Ich fahre einen Mitsubishi aus Dänemark, gekauft beim Mitsubishi Händler vor Ort. Der ist auch zuständig für meine Garantieansprüche.

Aussage des Händlers war: Die Garantie gilt eh Europaweit. Ich vermute allerdings, dass auch hier eine Meldung seitens des verkaufenden Händlers an Mitsubishi erfolgt und die Garantie/Gewährleistung ab EZ gilt! Und dafür wird auch hier der Händler zuständig sein, der mir den PKW verkauft hat!

Gruß

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Beitragvon tho-sch » 04.07.2007 - 19:22:38

@weingeist
Hallo,
ich habe mich wahrscheinlich bei dem ganzen Ärger und Durcheinander etwas missverständlich ausgedrückt. Mein Händler hat das Fz. bei einem Reimporteur in Flensburg erstanden. Dieser Reimporteur aus Flensburg ist nun Pleite. Der Händler mit dem ich einen Vertrag geschlossen habe ist weiterhin solvent. Aber der insolvente Händler hat mir das Garantieheft abgestempelt.
Alles in allem das pure Chaos, langsam habe ich auch die Lust verloren, hinter dem ganzen Mist hinterher zu laufen. Mein Händler macht wenig Aktion um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, meinen Fiat Händler vor Ort interessiert sich nicht die Bohne für mein Problem (im Gegenteil: freut sich hämisch, dass mal wieder so ein Reimporter auf den Ars.. gefallen ist) und Fiat-Transporter Deutschland stellt sich bewusstlos und meldet sich erst gar nicht.
Alles in Allem zum heulen.

Gruß
Thomas
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