Hallo Leute,
ich schreibe in dieser Angelegenheit und hoffe das diese Kategorie o.k. ist.
Ich habe letztes Jahr einen reimportierten Challenger 183 gekauft und habe jetzt nach Ablauf des ersten Jahres einige Garantieansprüche an Fiat. Die Werkstatt hat die Fehler auch behoben, mir aber dann mitgetilt, das das Fahrzeug keinerlei Garantie besitzt und ich die komplette Rechnung selbst zahlen muss. Angeblich habe die Garantie am Tage der Fahrzeuglieferung von Fiat an Trigano (Frankreich) begonnen. Da das am Ende von 2004 stattgefunden hat, das Fahrzeug in 2005 dort zu einem Challenger WoMo wurde und ich es erst in 2006 gekauft habe, gibt es keine Garantie mehr von Fiat. Jetzt habe ich das Garantieheft aber mit Garantiebeginn 26.05.2006 vom Händler abgestempelt, der aber mittlerweile insolvent ist.
Hat von Euch jemand ´ne Ahnung wie so etwas Rechtemäßig aussieht??
Vielen Dank für die Antworten schon mal jetzt.
Gruß
Thomas