Rückfahr - Warntonlampe

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Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon fr33rid3r » 16.03.2012 - 18:58:28

Hallo zusammen,

in einem anderen Forum bin ich auf die Suche nach einer Rückfahr - Warnton - Lampe gestossen und habe sie doch tatsächlich auch gefunden:

Rückfahr - Warntonlampe (LINK)

Laut des anderen Forums soll der Einsatz einer solchen Birne nicht zulässig sein. Leider finde ich aber keinen Hinweis darauf, dass diese Birne laut StVZO nicht zulässig ist. Weiss da jemand mehr? Vielleicht sogar die genaue Vorschrift / Norm?

Als Warnung anderer stelle ich mir das schon nicht schlecht vor, falls man mal jemanden übersieht kann dieser fix zur Seite "hüpfen". Aber wie laut die Dinger wohl sind (auch laut genug) ???

Grüsse
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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon Schwedenopa » 17.03.2012 - 12:45:54

Hallo,

solche "Piepsbirnen" sind in Deutschland im Straßenverkehr tatsächlich nicht zulässig: Die "Einrichtungen für Schallzeichen" an Kraftfahrzeugen sind in StVZO § 55 geregelt. Die ersten Absätze beschreiben hier letztlich die Hupe bzw das "Einsatzhorn" für Einsatzfahrzeuge, und in Absatz 4 heißt es schließlich:

Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

Somit sind Rückfahr-Warntoneinrichtungen nicht zulässig, da sie nicht explizit in § 55 erwähnt sind. Ob das tatsächlich kontrolliert wird, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall tun die Dinger nichts anderes als nerven, und sie entbinden den Fahrer auch keinesfalls von irgendwelchen Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren.

MfG
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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon fr33rid3r » 17.03.2012 - 13:19:52

Danke für die bisherigen Informationen.

Allerdings hinkt auch das ein wenig, weil es ja extra Park-Distanz-Controls gibt, die durch lautes Piepsen den Abstand zu einem Gegenstand signalisieren. Ich glaube, dass die Warnpiepser nicht Schalleinrichtungen im Sinne der Vorschrift sind. Da muss es noch etwas in den Verwaltungsvorschriten zur StVZO geben...

Grüsse
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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon hrzcamper » 17.03.2012 - 15:20:30

...nur piepsen die Park-Sensor-Warner im Inneren des Fahrzeuges und die Rückfahrbirnchen mit integriertem Piepser nach aussen - dies auch in der Nacht. Ich erinnere mich noch gut an einen Morgen früh in Montreal, als der Schneepflug unter meinem Hotelfenster den Parkplatz pflügte: Vorwärts Schnee weg schieben, dann zurückfahren und wieder nach vorne und wieder zurück. Das tönte dann etwas so:

chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip - chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip - chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip - chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip - chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip - chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip - chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip - chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip - chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip - chchchchrschschsch - piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip piiiiip...

Ich weiss nicht, ob Du Dich in der Nacht oder des frühen Morgens auf einem Stellplatz beliebt machst mit so einem Ding. :shock:

Liebe Grüsse

Urs
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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon Schwedenopa » 18.03.2012 - 11:59:15

fr33rid3r hat geschrieben:Ich glaube, dass die Warnpiepser nicht Schalleinrichtungen im Sinne der Vorschrift sind.

Doch, sind sie, da sie ja nach außen wirken.

Abstandssensoren und Einparkhilfen piepsen hingegen im Inneren des Fahrzeugs, das ist erlaubt.

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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon Camperfrank » 18.03.2012 - 23:23:59

hrzcamper hat geschrieben:
Ich weiss nicht, ob Du Dich in der Nacht oder des frühen Morgens auf einem Stellplatz beliebt machst mit so einem Ding. :shock:

Liebe Grüsse

Urs


Moin, den muss ich hier natürlich auch loswerden...... :idea:

Ich würde den Müll schnell rausstellen......

Unsere Müllautos summsen auch so...... :shock: :shock:
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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon Pego » 19.03.2012 - 08:25:23

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo,

solche "Piepsbirnen" sind in Deutschland im Straßenverkehr tatsächlich nicht zulässig: Die "Einrichtungen für Schallzeichen" an Kraftfahrzeugen sind in StVZO § 55 geregelt. Die ersten Absätze beschreiben hier letztlich die Hupe bzw das "Einsatzhorn" für Einsatzfahrzeuge, und in Absatz 4 heißt es schließlich:

Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

Somit sind Rückfahr-Warntoneinrichtungen nicht zulässig, da sie nicht explizit in § 55 erwähnt sind. Ob das tatsächlich kontrolliert wird, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall tun die Dinger nichts anderes als nerven, und sie entbinden den Fahrer auch keinesfalls von irgendwelchen Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren.

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alles richtig, aber da würde ich mir nicht so groß "den Kopf machen", nach ersten Einsätzen und stolzen Demonstrationen durch ihre Nutzer, quittieren diese Warntonbirnchen die auf 12 V-Basis angeboten werden, schnell wieder ihren Dienst. Die Dinger taugen nämlich wirklich nicht "die Bohne"...!

Ich hab's mal für mich ganz persönlich in einem unserer Logbücher so kommentiert: " Nervender Müll der sein Geld nicht Wert ist...!"

Ich würde von so einer Investition daher eher abraten.

:D
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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon dooley » 19.03.2012 - 10:14:41

Ganz praktisch fand GöGa so ein Ding, das lediglich die verbleibenden Meter/Zentimeter anzeigte.
Klein neben dem Lenkrad, lautlos.

(wie es heisst, weiss ich leider nicht mehr, war aber nachträglich eingebaut, nicht allzu teuer und tat mehrere Jahre bis zum Verkauf des WoMos seinen Dienst.
Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt. Mahatma Gandhi 1869-1948..
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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon swisswinger » 01.04.2012 - 09:22:09

fr33rid3r hat geschrieben:Hallo zusammen,

in einem anderen Forum bin ich auf die Suche nach einer Rückfahr - Warnton - Lampe gestossen und habe sie doch tatsächlich auch gefunden:

Rückfahr - Warntonlampe (LINK)

Laut des anderen Forums soll der Einsatz einer solchen Birne nicht zulässig sein. Leider finde ich aber keinen Hinweis darauf, dass diese Birne laut StVZO nicht zulässig ist. Weiss da jemand mehr? Vielleicht sogar die genaue Vorschrift / Norm?

Als Warnung anderer stelle ich mir das schon nicht schlecht vor, falls man mal jemanden übersieht kann dieser fix zur Seite "hüpfen". Aber wie laut die Dinger wohl sind (auch laut genug) ???

Grüsse
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Hallo Addi

Da ich an einer Kinderreichen Strasse mein Womo abgestellt habe, keine Rückfahrkamera montiert ist und schon öfters spielende Kinder hinter meinem Fz.hatte.
Habe ich mir bei Conrad für 5.- einen 12 Volt Pipser besorgt, dieser bei der Rückfahrleuchte eingebaut.
Ich glaube es gibt kein Verbot sonst müssten alle LKWs diese Dinger demontieren.
Mit dem Pipser die Kinder zu warnen das ich Rückwärts fahre, verlangt aber auch von mir sehr langsam Zurückzusetzen.

Gute Fahrt wünscht
Der Swisswinger
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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon Camperfrank » 01.04.2012 - 11:17:39

Sei mir nicht böse swisss.

aber die Nerven hätte ich nicht mich auf langsam fahren und dem Piepser zu verlassen.

Du bist da in der Pflicht dich einweisen bezw. ausweisen zu lassen.
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Re: Rückfahr - Warntonlampe

Beitragvon Schwedenopa » 01.04.2012 - 14:00:40

Hallo!

swisswinger hat geschrieben:Mit dem Pipser die Kinder zu warnen das ich Rückwärts fahre, verlangt aber auch von mir sehr langsam Zurückzusetzen

Und wenn Du dabei trotzdem mal ein Kind verletzen solltest, so wird Dir trotz Piepser die volle Schuld dafür zugesprochen werden, sowohl straf- als auch zivilrechtlich. Denn beim Rückwärtsfahren musst Du jegliche Gefährdung für Andere ausschließen, Dich notfalls einweisen lassen. Siehe auch StVO § 9 (5):

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

MfG
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