EuraGerhard hat geschrieben:Hallo,
solche "Piepsbirnen" sind in Deutschland im Straßenverkehr tatsächlich
nicht zulässig: Die "Einrichtungen für Schallzeichen" an Kraftfahrzeugen sind in
StVZO § 55 geregelt. Die ersten Absätze beschreiben hier letztlich die Hupe bzw das "Einsatzhorn" für Einsatzfahrzeuge, und in Absatz 4 heißt es schließlich:
Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.Somit sind Rückfahr-Warntoneinrichtungen nicht zulässig, da sie nicht explizit in § 55 erwähnt sind. Ob das tatsächlich kontrolliert wird, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall tun die Dinger nichts anderes als nerven, und sie entbinden den Fahrer auch keinesfalls von irgendwelchen Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren.
MfG
Gerhard
Moin Gerhard, Moin Mitglieder !
alles richtig, aber da würde ich mir nicht so groß "den Kopf machen", nach ersten Einsätzen und stolzen Demonstrationen durch ihre Nutzer, quittieren diese Warntonbirnchen die auf 12 V-Basis angeboten werden, schnell wieder ihren Dienst. Die Dinger taugen nämlich wirklich nicht "die Bohne"...!
Ich hab's mal für mich ganz persönlich in einem unserer Logbücher so kommentiert: " Nervender Müll der sein Geld nicht Wert ist...!"
Ich würde von so einer Investition daher eher abraten.