Hallo lemmy,
bei der Frage, welches Recht hinsichtlich der Gas-Heizanlage während der Fahrt gilt kommt es wohl auf wenige Tage an. Wenn der Händler das Fahrzeug schon vor einigen Tagen zugelassen haben sollte, dann gilt ggf. noch das alte Recht. Deadline ist der 1. April 2006.
Die Neufassung von § 41a StVZO gem. BGBl. I S. 543 vom 16. März 2006 gilt ab dem 1. April 2006. Für Fahrzeuge, die davor erstmals in den Verkehr gebracht worden sind gilt die Übergangsregelung des § 72 StVZO zu § 41a Abs. 2 und 3 StvZO. Diese lautet:
" § 41a Abs. 2 und 3 StVZO ist anzuwenden ab dem 1. April 2006. dies gilt auch für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in den Verkehr gebracht worden sind und deren Gasanlagen-Tank nach der ECE-Regelung Nr. 67 oder der ECE-Regelung Nr. 110 genehmigt ist. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 erstmals in den Verkehr gekommen sind und deren Gasanlagen-Tank nicht nach der ECE-Regelung Nr. 67 oder der ECE-Regelung Nr. 110 genehmigt ist, gilt § 41a in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung."
Nachzulesen sind die Vorschriften, die die EG-Richtlinie 2004/78/EG in nationales Recht umsetzen unter
htpp://bundesrecht.juris.de (ohne www!)
Übrigens: Glückwunsch zum Kauf! Ich bin bisher nur Mieter und versuche momentan, mich durch fleißiges Literaturstudium halbwegs fit für einen Kauf zu machen. Was mir immer mehr auffällt, je mehr ich mich mit dem Thema WoMo beschäftige: Trotz des hohen Preises entsprechen selbst Deutsche WoMo-Markenfabrikate m.E. nicht dem Stand der Technik. Insbesondere die 12-Volt-Technik zwingt einen, entsprechende Geräte zu nehmen, die wegen Kleinserienfertigung entsprechend teuer sind.
Mir schwebt eine Aufbaubatterie vor, die gar nicht stark genug sein kann, und ein entsprechend dimensionierter Wechselrichter. Dann können ganz normale preiswerte 220-Volt-Artikel verwendet werden, u.a. auch ein Kompressor-Kühlschrank und normale Haushalts-Energiespar-Lampen. Gibt es überhaupt Hersteller, die Fahrzeuge ab Werk mit dieser Technik liefern? Ich meine jetzt nicht diese Dickschiffe, sondern Fahrzeuge der 3,5-Tonnen-Klasse. In den Preislisten finde ich jede Menge Schnickschnack, aber kein 220-Volt-Paket. Auch sind die Zuladungsmöglichkeiten mitunter recht beschränkt (Bürstener Megavan!!). Für Tips wäre ich dankbar.
Viele Grüße,
blackjoe