Haftung Vermieter

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Haftung Vermieter

Beitragvon Hotzenplotz » 15.06.2007 - 12:14:32

Hallo,

wir beabsichtigen uns ein Wohnmobil zu mieten.
Wieweit haftet eigentlich in der Regel der Vermieter bei einem Ausfall des Wohnmobils? In der Regel sind die Wohnmobile wie wir gesehen haben ja durch einen Schutzbrief abgesichert. Aber was ist mit den Kosten, die sonst noch entstehen bei einem unverschuldeteten Ausfall des Womos? (Fährgebühren etc...)

Danke
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Beitragvon feldhamster » 15.06.2007 - 13:10:44

nach meiner Auffassung ist das alleine dein Risiko. Schließlich kannst du ja beispielsweise für die Fähre für weinige ?uronen eine Reiseausfallkostenversicherung buchen, die dieses Risiko abdeckt.

Meines Erachtens kann der Vermieter nicht pauschal für alle Eventualitäten haften und aufkommen. Aber bei der sich immer mehr breitmachenden "All-inclusive-Mentalität" ist das heutige Anspruchsdenken in D schon recht akzentuiert :shock:
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Beitragvon Schwedenopa » 15.06.2007 - 13:14:31

Hallo,

das kommt darauf an. (Ist die juristische Standardantwort Nr. 1 :wink: )

Kann der Vermieter das Womo zum vereinbarten Übergabezeitpunkt nicht zur Verfügung stellen, und kann er auch kein Ersatzfahrzeug stellen, dann gerät er in mit der Vertragserfüllung in Verzug. Und dann haftet er, so weit ich weiß, auch für Folgeschäden. Was dann auch z.B. Stornogebühren für Fährpassagen beinhalten würde.

Gibt es nach der Übergabe einen (von Dir nicht verschuldeten) Unfall, dann ist der Vermieter aus dem Schneider. Er kann ja nichts für den Unfall. Für Folgeschäden müsste dann vermutlich der Unfallverursacher, bzw. dessen Kfz-Haftpflicht, aufkommen.

Bleibt das Womo ohne Unfall während der Fahrt liegen, und kann auch nicht mehr repariert werden (z.B. kapitaler Motorschaden), dann wird es knifflig: Meiner Meinung nach müsste hier der Vermieter höchstens dann schadenersatzpflichtig werden, wenn man nachweisen kann, dass der Ausfall durch mangelhafte Wartung seitens des Vermieters entstanden ist. Gleiches müsste gelten, falls das Fahrzeug zwar repariert werden kann, es aber aufgrund der Verzögerung zu Mehrkosten (z.B. durch Umbuchungen) kommt.

Aber Vorsicht: Ich bin kein Jurist. Höchstens Hobby-Jurist :wink:

MfG
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Beitragvon Hotzenplotz » 15.06.2007 - 13:20:38

Aber bei der sich immer mehr breitmachenden "All-inclusive-Mentalität" ist das heutige Anspruchsdenken in D schon recht akzentuiert


Ich bezahle für ein Produkt und erhalte eine gewisse Leistung. Ich erfrage hier gerade welchen Umfang die Leistung hat, für die ich auch bezahle.

Das ist so wie: Bekomme ich die Pommes für 1,50 mit oder ohne Majo.
Es kann sein, dass mir die Pommes ohne Majo die 1,50 Euro wert ist. Ganz einfach.
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Beitragvon Christine » 15.06.2007 - 13:42:52

Hallo!

Warum fragst Du dann nicht einfach den Vermieter?

Deinen Mietvertrag kennt hier schließlich niemand und die Verträge der Vermieter sind ja schließlich auch unterschiedlich!

Aus dem Bauch heraus würde ich aber auch sagen, dass der Vermieter dafür nicht haftet! Schließlich liegt kein Verschulden seitens des Vermieters vor, wenn Du aus welchem Grund auch immer Deine Fähre verpasst, sei es durch Unfall oder z.B. auch bei Ausfall des Womos z.B. durch Motorschaden.

Auch für den Motorschaden kann der Vermieter nix, sofern er regelmäßig alle Inspektionen durchführt, und das ist auch die Regel!

Gruß

Christine
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Beitragvon Uli_bw » 15.06.2007 - 17:36:08

Ich denke dies ist alles Bestandteil des Mietvertrags und der AGB!
In wieweit man sich da noch absichern kann weiß ich nicht, es stellt sich natürlich die Frage, was überhaupt abgesichert werden muß.

Eine teure Fähre? Haben wir bisher nicht abgesichert - unseren USA Flug ein halbes Jahr zuvor gebucht schon...

Ich denke meist dürfte ein Umbuchen der Fähren gegen geringen Aufpreis drin sein - in den meisen Fällen dürfte dies über den Schutzbrief zu erledigen sein.

Schwierigkeiten sehe ich bei kleinen Vermietern - diese haben meist keine Neufahrzeuge in der Ausstellung und in Reserve (das muss aber auch irgendjemand bezahlen!)

Wenn dann in so einem Fall bei der Rückreise dem Vormieter ein größerer Schaden entsteht, dann dürfte dies in der Folgezeit zu Komplikationen führen.

NACHFRAGEN.

ULI
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Beitragvon Schwedenopa » 15.06.2007 - 21:43:58

Hallo!

Hotzenplotz hat geschrieben:Ich bezahle für ein Produkt und erhalte eine gewisse Leistung. Ich erfrage hier gerade welchen Umfang die Leistung hat, für die ich auch bezahle.

Wenn Du das ganz genau wissen willst, dann musst Du den Mietvertrag studieren. Allgemein gilt:

Der Vermieter ist vertraglich verpflichtet, Dir zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ein verkehrstaugliches Wohnmobil mit bestimmten, im Vertrag zugesicherten Eigenschaften zur Verfügung zu stellen. Tut er das, so ist er aus dem Schneider. Geht das Womo später während der Tour kaputt, so muss der Vermieter zwar in der Regel die Reparatur bezahlen, aber weiteren Schadenersatz gibt es nicht.

Tut er das nicht, so kann er durchaus für Folgeschäden herangezogen werden. Allerdings bist Du auch zur "Schadenminderung" verpflichtet. Sollte der Vermieter also 4 Wochen vor dem Termin anrufen und sagen "Das Womo ist kaputt, das wird nichts!", dann darfst Du mit der Stornierung der Fähre nicht noch 2 Wochen warten, bis die Stornogebühren höher sind, sondern musst es sofort tun.

Manche gewerbliche Vermieter bieten auch als Zusatzleistungen Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherungen an.

MfG
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