Hallo,
das kommt darauf an. (Ist die juristische Standardantwort Nr. 1

)
Kann der Vermieter das Womo zum vereinbarten Übergabezeitpunkt nicht zur Verfügung stellen, und kann er auch kein Ersatzfahrzeug stellen, dann gerät er in mit der Vertragserfüllung in Verzug. Und dann haftet er,
so weit ich weiß, auch für Folgeschäden. Was dann auch z.B. Stornogebühren für Fährpassagen beinhalten würde.
Gibt es nach der Übergabe einen (von Dir nicht verschuldeten)
Unfall, dann ist der Vermieter aus dem Schneider. Er kann ja nichts für den Unfall. Für Folgeschäden müsste dann vermutlich der Unfallverursacher, bzw. dessen Kfz-Haftpflicht, aufkommen.
Bleibt das Womo
ohne Unfall während der Fahrt liegen, und kann auch nicht mehr repariert werden (z.B. kapitaler Motorschaden), dann wird es knifflig: Meiner Meinung nach müsste hier der Vermieter höchstens dann schadenersatzpflichtig werden, wenn man nachweisen kann, dass der Ausfall durch mangelhafte Wartung seitens des Vermieters entstanden ist. Gleiches müsste gelten, falls das Fahrzeug zwar repariert werden kann, es aber aufgrund der Verzögerung zu Mehrkosten (z.B. durch Umbuchungen) kommt.
Aber Vorsicht: Ich bin kein Jurist. Höchstens Hobby-Jurist
MfG
Gerhard