Ich habe gelesen, dass unter Berücksichtigung der Zuladung natürlich, so viele Personen mitfahren dürfen, wie im Fahrzeugbrief eingetragen sind. Ältere Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung noch Sitzplätze ohne Gurtsicherung hatten und haben durften und nicht in die Kategorien der Nachrüstpflicht für Sitzgurte gefallen sind, genießen Bestandschutz. Das hieße, dass ich mit meinem 1987er Wohnmobil mit 6 eingetragenen aber nur 2 gurtgesicherten Plätzen tatsächlich auch 6 Personen transportieren dürfte.
Oder versteht jemand
diesen Artikel anders?
(Bitte keine Diskussion darüber, ob das gut ist oder nicht. Es geht mir nur um den rechtlichen Aspekt.)