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michecz hat geschrieben:Eine kleine Korrektur zu den Ausführungen von Freetec 598:
Auch WOMOs bis 7,5to sind vom ADAC-Schutzbrief mit erfasst. Zitat:
Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz), bis zu 2,55 m Breite, insgesamt bis zu
10 m Länge, bis zu 3m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamt gewicht, in der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-
Schein) eingetragene Wohnmobile bis zu 3,20 m Höhe und bis zu 7,5 t. Alle angegebenen Maße gelten ein schließlich
Ladung.
Micha
WoMoFlieger hat geschrieben:Hallo Miteinander, zu diesem Thema hätte ich noch eine Frage zu dem Überholverbot für WoMo über 3,5 to auf Autobahnen.
Ergänzend dazu:
"Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 18. März 2005 (BGBl. I Nr. 18 S. 866).
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h."
Und noch diverse Regelungen für den Fahrbetrieb mit Anhängern...
Tempo 130
Für Motorräder, PKW, Wohnmobile und LKW bis 3,5 t gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h.
Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz), bis zu 2,55 m Breite, insgesamt bis zu
10 m Länge, bis zu 3m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamt gewicht, in der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-
Schein) eingetragene Wohnmobile bis zu 3,20 m Höhe und bis zu 7,5 t. Alle angegebenen Maße gelten ein schließlich
Ladung.
Hallo Miteinander, zu diesem Thema hätte ich noch eine Frage zu dem Überholverbot für WoMo über 3,5 to auf Autobahnen. Wie ist es auf unseren Nachbarländern? Sind dort die WoMo wie bei uns den LKW gleichgestellt? Mit den besten Grüßen WoMoFlieger
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