Unterschiede im Bereich 3,6-7,7 Tonnen

Motor, Getriebe, Chassis, AHK, Beleuchtung

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Re: Unterschiede im Bereich 3,6-7,7 Tonnen

Beitragvon WoMoFlieger » 21.02.2009 - 11:47:16

Hallo Miteinander, zu diesem Thema hätte ich noch eine Frage zu dem Überholverbot für WoMo über 3,5 to auf Autobahnen. Wie ist es auf unseren Nachbarländern? Sind dort die WoMo wie bei uns den LKW gleichgestellt? Mit den besten Grüßen WoMoFlieger
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Re: Unterschiede im Bereich 3,6-7,7 Tonnen

Beitragvon Freetec 598 » 23.02.2009 - 13:12:41

michecz hat geschrieben:Eine kleine Korrektur zu den Ausführungen von Freetec 598:

Auch WOMOs bis 7,5to sind vom ADAC-Schutzbrief mit erfasst. Zitat:

Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz), bis zu 2,55 m Breite, insgesamt bis zu
10 m Länge, bis zu 3m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamt gewicht, in der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-
Schein) eingetragene Wohnmobile bis zu 3,20 m Höhe und bis zu 7,5 t. Alle angegebenen Maße gelten ein schließlich
Ladung.


Micha


Hallo Micha,

danke für die Korrektur,
ich habe dann wohl etwas falsch verstanden,möglicherweise waren die Maße,die man mir gesagt hat beim Abschluß, auf PKW bezogen.
Aber Du hast auf jeden Fall Recht und ich entschuldige mich hiermit.
lg
peter
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Re: Unterschiede im Bereich 3,6-7,7 Tonnen

Beitragvon Schwedenopa » 23.02.2009 - 13:38:04

Hallo!

WoMoFlieger hat geschrieben:Hallo Miteinander, zu diesem Thema hätte ich noch eine Frage zu dem Überholverbot für WoMo über 3,5 to auf Autobahnen.

Das ist in aller Regel analog zu "LKW-Durchfahrtsverboten" zu sehen. Und was diese und ihre Gültigkeit für Wohnmobile betrifft, haben wir hier einiges an Information zusammen getragen.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
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Re: Unterschiede im Bereich 3,6-7,7 Tonnen

Beitragvon michecz » 23.02.2009 - 14:58:08

Hallo Peter,

"nix für ungut", wie man bei uns sagt, entschuldigen für was?
Jeder überließt mal was, auch ich, und die Regelung steht im Nebensatz!

Micha
Hymer Camp 524 auf Fiat Ducato 244 Typ 15; 3,85to; 5,98m; Bj. 2004; 2,3l JTD; 128PS
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Re: Unterschiede im Bereich 3,6-7,7 Tonnen

Beitragvon carlos100 » 28.02.2009 - 19:29:34

Hallo Alle,

noch was zum Überholverbot, was sehr kurios ist und beachtet werden sollte.

Verkehrszeichen 277 der StVO (also das Zeichen mit dem roten LKW links vom schwarzen PKW rechts). Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Wohnmobile mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind somit weiter gleichgestellt dem Überholverbot für Lkw.

Mit der 12. Ausnahmeverordnung zur StVo, die am 30.03.2005 in Kraft getreten ist, wird es Wohnmobilen von mehr als 3,5 t bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht ermöglicht, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Tempo 100 km/h zu fahren.

Im Rahmen dieser Ausnahmeverordnung wurde der Regelungsgehalt des Zeichens 277 der StVO bedauerlicherweise nicht geändert, so dass die so genannten schweren Wohnmobile dem Zeichen 277 nach wie vor zugeordnet sind. Dies ist insofern unverständlich, da Reisebusse mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h dieses Zeichen nicht beachten müssen. Das führt dazu, dass Wohnmobile sich oftmals über viele Kilometer mit deutlich unter 80 km/h den Geschwindigkeiten der Lkws anpassen müssen.

Ergänzend dazu:

"Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 18. März 2005 (BGBl. I Nr. 18 S. 866).

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h."

Und noch diverse Regelungen für den Fahrbetrieb mit Anhängern...

Tempo 130
Für Motorräder, PKW, Wohnmobile und LKW bis 3,5 t gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h.






Nochwas zum Abschleppen/ADAC:

Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz), bis zu 2,55 m Breite, insgesamt bis zu
10 m Länge, bis zu 3m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamt gewicht, in der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-
Schein) eingetragene Wohnmobile bis zu 3,20 m Höhe und bis zu 7,5 t. Alle angegebenen Maße gelten ein schließlich
Ladung.


Demnach kann der neue Flair 4 von Niesmann oder der Charisma von Concorde nicht mehr vom ADAC abgeschleppt werden, weil diese 3in3 Höhe über 3,20m haben. Glaube, dass die großen Fahrzeuge von Frankia und Carthago auch über 3,20 m sind. Da sollten sich die Hersteller wohl besser an Gesetze und Tatsachen orientieren und nicht ungewollt die Benutzer in Schwierigkeiten bringen. In Pflichtenheften müssen doch solche Sachen einfach vorhanden sein und erfüllt werden. Naja, wer weis wie die mit Pflichten umgehen?

Viele Grüße
Zuletzt geändert von carlos100 am 28.02.2009 - 20:08:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Unterschiede im Bereich 3,6-7,7 Tonnen

Beitragvon carlos100 » 28.02.2009 - 19:37:49

Hallo Alle und WoMoFlieger

Hallo Miteinander, zu diesem Thema hätte ich noch eine Frage zu dem Überholverbot für WoMo über 3,5 to auf Autobahnen. Wie ist es auf unseren Nachbarländern? Sind dort die WoMo wie bei uns den LKW gleichgestellt? Mit den besten Grüßen WoMoFlieger



Habe hier einen ausführlichen Link gefunden der sehr gut Auskunft zu der Frage gibt:

http://www.karinkettler.de/info/info3.htm

Noch ein Link: http://www.caravaning-info.de/fahrzeugi ... obile.html


Zusatz vom 1.3.2009 -habe zum Überholverbot leider nichts gefunden!!!!

Viele Grüße an Alle
Zuletzt geändert von carlos100 am 01.03.2009 - 11:57:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Unterschiede im Bereich 3,6-7,7 Tonnen

Beitragvon Pego » 28.02.2009 - 20:25:52

Das Abschleppen von ADAC ist dehalb auf 320 cm Höhe limitiert, weil der Lader ( also der Spediteur ) bereits SEINE eigene Aufbauhöhe mitbringt ! Und MEHR als 320 cm Höhe vertragen bei Reisemobilen oder Kastenwagen, unsere europäischen Straßenverkehrstunnel nicht! Bringt ein Spediteur eine eigene Aufbauhöhe von nur 80 cm an der Ladefläche mit, stößt er damit an die kritischen Durchfahrtshöhen von ca. 400 cm in Europa ! Klar gibt es größere Durchfahrtshöhen, aber oft genug sind wir z.B. in Italien riesige Umwege gefahren, weil die Durchfahrtshöhen zu gering waren! Beim ADAC ist dies von ausserordentlicher Wichtigkeit, da extrem hohe Fahrzeuge eben auch extrem tiefe Trailer brauchen. Die Fahrer von "Dickschiffen" mit Fahrzeughöhen über 320 cm sollten also entsprechend vor gewarnt sein. Für sie kommen eigentlich nur Tieflader in Frage die bekanntlich im Schwerlastverkehr stets gut ausgebucht sind. Da limitiert der ADAC zu Recht wie ich finde seine Schutzbriefe zum Wohl seiner übrigen Mitglieder. Schwerlasttransporte sind eben auch heute noch sehr teuer.

:roll:
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