da viele mit Hund in den Urlaub fahren, wird das manche interessieren. Da gibt es in einem anderem Forum eine grosse Diskussion darüber:
Zitat:
Gemäß Artikel 230, Paragraph Z der "Allgemeinen Hafenordnung" (ΦΕΚ 912/11-10-99) ist die Anwesenheit sowie das Schwimmen von Tieren an "Badeplätzen" verboten und wird mit 50 bis 150 € Bußgeld geahndet.
Da die Verordnung auf eine genaue Definition des Begriffs "Badeplatz" verzichtet, obliegt die Handhabung den lokalen (Hafen-) Behörden.
In manchen Regionen gilt daher ein generelles Strandverbot für Tiere (bzw. Hunde), anderswo werden Tiere an abgelegenen Stränden geduldet. Allerdings ist die Polizei bei Beschwerden oder Anzeigen grundsätzlich zum Eingreifen verpflichtet und tut dies nach meiner Erfahrung auch.
Darüberhinaus gilt seit 2003 (Gesetz 3170) im öffentlichen Raum für Hunde Leinenzwang, die Pflicht die "Hinterlassenschaften" einzusammeln sowie einen Impfpass mitzuführen.
Nach 26 Griechenland-Urlauben überleg ich es mir, mit meinem Hund wieder hinzufahren!

LG
Chief_U