Hallo Rechtsexperten im Forum,
ich brauche mal ein paar Tips von Euch.
Ich habe im September 2008 bei km-Stand 79500 ein gebrauchtes Womo von einem Händler mit der 1-jährigen Gewährleistung/Sachmängelhaftung erworben. Nun 9 Monate später bei km-Stand 83500 ist der 5.Gang stecken geblieben (kein Schalten in den Leerlauf mehr möglich). Habe vom Hof des Abschleppunternehmens mit dem Händler Kontakt aufgenommen, um die weitere Vorgehensweise mit ihm abzusprechen. Da ich den ADAC plus-Schutzbrief habe, konnte ich das Womo an jede beliebige Werkstattadresse schleppen lassen.
Er hat natürlich am Telefon jegliche Kostenübernahme abgelehnt, aus zwei Gründen:
1) Der Getriebeschaden hätte auch durch eine Fehlbedienung (schalten ohne kuppeln etc.) verursacht worden sein (kann ich aus seiner Sicht nachvollziehen) und
2) der Schaden liegt >6 Monate nach dem Kaufdatum vor und daher bin ich in der Beweispflicht, daß der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.
Ich habe trotzdem mit ihm vereinbart, das Womo in eine autorisierte IVECO/FIAT Nutzfahrzeuge Werkstatt bei mir im Nachbardorf schleppen zu lassen (der Händler ist ca. 100km weit entfernt von meinem Wohnort).
Inzwischen ist das Getriebe ausgebaut worden mit folgendem Zwischenergebnis: die Mutter der Hauptwelle hat sich gelöst und das Ausrücklager (oder so ähnlich, da hören jetzt meine Getriebekenntnisse auf) ist eingerastet, daher war keine Bewegung mehr möglich. Ein extrem ungewöhnliches Schadenbild. Eine Fehlbedienung, die zum Ausfall des Getriebes geführt haben könnte, ist damit also ausgeschlossen. Die telefonische Nachfrage beim Vorbesitzer hat (glaubhaft) ergeben, daß von dem keine Getriebereparatur oder -überholung o.ä. durchgeführt wurde.
Die Werkstatt wird jetzt einen Kostenvoranschlag erarbeiten, der eine Überholung des Getriebes und weitere mögliche (Folge-)Schäden aufzeigt. Dann kann ich entscheiden, ob man diesen Weg gehen oder gleich ein Austauschgetriebe einbauen soll.
Ich will aber genau bei dieser Entscheidung meinen Händler nicht ausder Verantwortung lassen. Was soll ich jetzt Eurer Meinung nach tun? Lohnt sich die Erstellung eines Gutachtens, der den Nachweis erbringen könnte, daß das Getriebe bereits 4000km vorher entscheidend vorgeschädigt gewesen sein muß? Anwalt einschalten? Kennt ihr Präzedenzurteile aus der Gerichtsbarkeit mit ähnlichem Werdegang? Kann man bei einem Getriebeschaden davon ausgehen, daß ein Schaden u.U. erst 4000km später zu einem Ausfall führen kann? Ist zumindest eine Kostenbeteiligung des Händlers möglich?
Ich will nicht den Prozeßhansl raushängen lassen, aber da geht es mir um zu viel Geld, als daß ich das alles kommentarlos hinnehmen soll. Wenn es keinen Sinn macht, dann werde ich es auch lassen. Aber lohnt sich Eurer Meinung nach ein Versuch?
Ratsuchender Gruß
Martin