Spinetti hat geschrieben:Das mit dem Wildcampen ist wirklich so eine Frage.
Ich persönlich war immer der Meinung, so wie ich im Womo schlafe, ist das Campen, oder?
Das deutsche Recht kennt den Begriff "Wildcampen" nicht. Es kennt nur den Begriff "Unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes".
Einfach ausgedrückt bedeutet das: Der öffentliche Verkehrsraum, zu dem auch öffentliche Parkplätze gehören, ist dafür vorgesehen, dort mit Fahrzeugen zu fahren, Fahrzeuge zu parken, bzw. auch zu Fuß zu gehen. Das ist reguläre Nutzung. Einzelheiten regelt die StVO. Wenn Du nun im öffentlichen Verkehrsraum etwas Anderes tust, dann ist das eine Sondernutzung. Und wenn Du für diese Sondernutzung keine Erlaubnis hast, dann ist es eine unerlaubte Sondernutzung, und kann mit einem (deftigen) Bußgeld belegt werden.
Die StVO schreibt aber auch vor, dass Du fahrtüchtig sein musst, wenn Du fährst. Wirst Du also während der Fahrt so müde, dass Deine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird, dann bist Du nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eine Pause zu machen. Wenn Du dafür Dein Fahrzeug ordnungsgemäß parkst und dann darin schläfst, dann ist das also keine Sondernutzung, sondern reguläre Nutzung. Auch dann, wenn es sich bei Deinem Fahrzeug "zufällig" um ein Wohnmobil handelt und Du, um des erholsameren Schlafes willen, nicht auf dem Fahrersitz sondern im Bett übernachtest. Hunger kann auch die Fahrtüchtigkeit einschränken, also ist gegen ein Frühstück vor der Weiterfahrt auch nichts einzuwenden.
Sobald Du aber eine zweite Nacht dranhängst, oder eben außerhalb des Fahrzeugs irgend etwas aufstellst, ist die Grenze zur Sondernutzung überschritten.
Ein offizieller Wohnmobilstellplatz ist, rechtlich gesehen, meistens auch nicht mehr als ein Parkplatz. Allerdings hat hier die Gemeinde bzw. der Grundbesitzer bestimmte Arten der Sondernutzung, z.B. das mehrmalige Übernachten, ausdrücklich erlaubt.
MfG
Gerhard