Moin Manni,
das ist eine spannende Frage...
Aber wer ist denn nun eigentlich der Sachverständige? Der Prüfer, oder der Fahrer/Führer/Halter des Kfz.?!
Schließlich bezahlt man ja den Sachverständigen für seine Sorgfalt und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Ich würde brav (und naiv
) die 2 Jahre TÜV
abfahren und das "Geschenk" des TÜV annehmen.
Aus Sicht des Fahrzeugführers hat das Kfz. eine gültige HU und man darf damit also am Straßenverkehr teilnehmen.
Damit müßte man als Fahrer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen sein.
Ein solcher Fehler ist bestimmt schon einigen Prüfern unterlaufen und es sollte mich wundern, wenn sich die betroffenen
Halter beschwert haben.
Spannend wird die Sache sicher im Fall eines Unfalls und da gibt es vielleicht sogar schon entsprechende Urteile.
Aber wie in der Juristerei üblich, wird dann wohl im Einzelfall entschieden.