Angeregt durch die Diskussion unter Umfrage für Womobilisten möchte ich hier daher eine meiner Erfahrungen bzgl. CH einbringen.
Grüß Gott zusammen,
nicht generell, aber stellvertretend für einige Regionen der "Schweiz" möchte ich eine persönliche Erfahrung zum Thema "Freistehen" hier einbringen.
Da das Übernachten in unserem südlichen eidgenössischem Territorium ja weder durch dortiges Bundes- noch Kantonal-Recht geregelt ist, sind also die einzelnen Gemeinden die ausschließlichen "Gesetzgeber"!
Soll heißen: wo kein Verbotsschild steht, ist definitiv alles erlaubt!! So ist zumindest die rechtliche Situation!!
Davon deutlich unabhängig ist natürlich die persönliche "Rechtsauffassung" evtl. betroffener eidgenössischen Anrainer!
Mein Beispiel anhand "Kandersteg":
dort gibt es drei Bergbahnen, die zu wunderschönen Wandertouren verhelfen!
Zwei davon kannten wir schon, war also die Dritte angesagt!
Kann man dort auf dem Parkplatz des Bahnbetreibers auch übernachten? Bei "Nummer 2" ging das gegen minimale Gebühr!
Also am frühen Abend den Parkplatz des "dritten" Bahnbetreibers angefahren, um aktuelle morgendliche Abfahrzeiten der Bahn und "Übernachtungs-Politik" abzufragen am Anschlagbrett ...
Zufahrt auf dem "offiziellen" Weg problemlos (selbst im Dunkeln!), aber daneben "Schlammparadiese" auf der Wiese wg. vorhergehender Regenfälle ...
Übernachtung wg. absolut schiefen Parkplatz sowieso indiskutabel (zumindest für das Öl in der Bratpfanne

Darüberhinaus: Bahn erst zur "Saison" wieder geöffnet! Keinerlei Aussage für "Parken" ansonsten!
"Bratpfanne" siegt, ist ok ... also zurück zu "Bahnbetreiber 2"!!
Leider stand diesem Vorhaben ein mittlerweile angerückter PKW aus einem der 3-4 anliegenden Gehöften auf dem "offiziellen" Weg entgegen, die Fahrerin wollte uns "festnageln/nötigen"!! Begründung: Hierr dürffen Sie nurr parrkieren - nicht campierren!!!
Meinem Hinweis auf ihren illegalem Aufenthalt auf Privatgelände (Bahnbetreiber!) und meinem Wunsch nach Verlassen eben dieses von ihr angesprochenen Geländes konnte sie irgendwie nicht folgen ...
Wegen Aussichtlosigkeit aufgrund mangelnden Intellekts , inhaltlicher Unnötigkeit und ihrer (rechtswidrigen) Aufforderung zum sofortigen Verlassen des Platzes (sie war ja gar nicht Eigentümerin des Parkplatzes!!) entschied ich, ihrem Wunsch nach "Verschwinden" Rechnung zu tragen und also meinen Weg umgehend zurück zu fahren. Ich verabschiedete mich von ihr ...
Der wirklich einzig wählbare Weg (und nur dank 4x4 wählbar!) führte mich leider direkt neben dem von ihr (bzw. ihrem PKW) blockierten Weg vorbei, was aber leider eine karrosserieweite heftige Schlammablagerung auf ihrem PKW nach sich zog ...
Und die Wieder-Auffahrt auf den "offiziellen" Weg war (wg. eben Schlammwiese) aufgrund der mir aufgezwungenen Umstände leider so ausgefallen, dass diese Stelle für einen gängigen PKW danach eher unvorteilhaft zu bewältigen war ...
Eine ruhige Nacht für SFR 4,00 auf dem benachbarten Platz des uns wohlbekannten "Bahnbetreibers 2" war dann angesagt ...
Viele Grüße
Ernest