Hallo Mario!
suzlj80 hat geschrieben:Tatort Schweden: Doppeldeckerreisebus mit 18 to umgebaut zu Wohnmobil kann in Schweden zu einem Personenkraftwagen Klasse 2 (über 3,5 to)umtypisiert werden. Dadurch darf dieser Doppeldeckerbus mit dem vor 1996 erworbenen B Führerschein gelenkt werden. Diese Erlaubniss íst durch eben diese Umtypisierung EU-weit gültig !
Wenn es sich dabei um einen alten schwedischen B-Führerschein handelt, dann könnte das durchaus stimmen. Leider reichen meine Kenntnisse des ehemaligen schwedischen Führerscheinrechts hier nicht aus.
suzlj80 hat geschrieben:Desweitern stellt sich mir die Frage ob es wirklich haltbar ist das obwohl meines Wissens nach Verkehrzeichen EU-weit einheitlich sind, deren Bedeutung verschieden sein kann-darf.
Erstens nein und zweitens ja. Zwar bemüht sich die EU seit Jahrzehnten um eine Vereinheitlichung der Verkehrsregeln sowie des Aussehens und der Bedeutung von Verkehrszeichen, aber nationale Egoismen, praktische Schwierigkeiten, aber auch schlichte Trägheit stehen diesem Projekt immer wieder im Weg, und so ist es bis heute nicht abgeschlossen. Und da gibt es wesentlich krassere Beispiele als Überholverbote, z.B. den Linksverkehr in Großbritannien und Irland.
suzlj80 hat geschrieben:Als ich meine Führerscheinprüfung machte habe ich gelernt das diese Verkehrzeichen LKW bedeuten ...
In Österreich stimmt das ja auch.
suzlj80 hat geschrieben:... und da ich ja einen international gültigen Führerschein habe kann ich doch davon ausgehen daß das mir beigebrachte auch Gültigkeit hat.
Nur in dem Land, in dem Du den FS gemacht hast. Und selbst dort könnte es inzwischen geändert worden sein. Du musst Dich also auch im eigenen Land immer auf dem Laufenden halten.
suzlj80 hat geschrieben:Wenn nicht würde das doch bedeuten das wenn ich eine Reise durch die EU antrete ich mich über die Bedeutung von jedem Verkehrszeichen (nicht nur über diese beiden) in jedem Land der EU schlau machen müßte ?
So ist es. Du musst Dich halt über nationale Eigenheiten informieren, wenn Du in ein anderes Land reisen willst. Andernfalls könntest Du ja erwarten, dass Du in England rechts fahren dürftest, nur weil Du Deinen Führerschein in einem Land mit Rechtsverkehr gemacht hast ...
suzlj80 hat geschrieben:An eben diesem Grenzübergang von A nach D steht dieses Schild 253 auf beiden Seiten der Grenze.
Von A nach D darf ich diese Strecke ganz legal befahren da dieses Schild in Östereich LKW bedeutet. Von D nach A geht das theoretisch nicht, wegen eben optisch gleichem Verkehrszeichen, aber anderer Bedeutung.
Bitte das kann doch nicht sein !?
Nicht unbedingt: Vielleicht wird ja das Verkehrszeichen unmittelbar am Grenzübergang wiederholt. Dann hätte es jeweils ab der Grenze die Bedeutung des jeweiligen Landes. Dann dürftest Du also auf der österreichischen Seite bis zur Grenze fahren, aber nicht darüber hinaus. Sollte es allerdings nicht wiederholt werden, dann hättest Du Recht.
Doch es geht sogar noch krasser! In
Dinxperlo an der deutsch-niederländischen Grenze verläuft die Grenzlinie über eine Strecke von etwa 2,5 Kilometer mitten auf der Straße, und zwar
längs entlang des Mittelstreifens! Auf der einen Straßenseite gilt also deutsches Verkehrsrecht, man findet hier gelbe Briefkästen, Metzger (für Dich wohl:
Fleischhauer ) und Bäcker. Auf der anderen Straßenseite gilt niederländisches Verkehrsrecht, und man findet rote Briefkästen,
Slager und
Bakker. Überholt man hier, oder weicht auch nur einem parkenden Auto aus, so befindet man sich automatisch zumindest mit zwei Rädern im Nachbarland.
MfG
Gerhard