winterreifen

Motor, Getriebe, Chassis, AHK, Beleuchtung

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winterreifen

Beitragvon abbiamo » 20.10.2011 - 11:56:26

leidiges thema, immer wieder neu?
bei der diskussion, wieder winterreifen aufzuziehen hörte ich folgende meinung:
nur auf der antriebsachse müssen winterreifen oder ganzjahresreifen sein, die andere achse könnte beliebig
gefahren werden.
weis jemand " definitiv " ob mit dieser reglung den gesetzlichen bestimmungen genüge getan ist?
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Re: winterreifen

Beitragvon slomo » 20.10.2011 - 12:45:55

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass ein Frontantriebler eingesetzt wird.
Es ist immer interessant zu beobachten, wenn Fahrzeuge mit Frontantrieb bergab bei Schneefahrbahn bremsen müssen und sie haben hinten einen schlechteren Gripp als vorne. Dann überholt sie oft das Hinterteil. Bei einem Pkw kann man sich dann noch helfen. Bei einem größeren Farrzeug, wie einem Womo, kann da schnell eine Strasse blockiert sein. Besonders gut ist das bei Skifahrern aus den niederen Landen an den Wochenenden zu beobachten, wenn es heingeht und Neuschnee auf den Strassen liegt. Da werden Ketten auf die Frontantriebsfahrzeuge montiert und los geht es. Wenn bei der ersten Kehre bergab einer entgegenkommt, dann knallen sie auf die Bremse und das Heck steht ganz schnell bergab vor ihnen. Ähnliches kann bei achsweiser Bereifungsart passieren.
Gruß
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Re: winterreifen

Beitragvon hrzcamper » 20.10.2011 - 12:46:29

Seit 4. Dezember 2010 gilt folgendes:

StVO §2 Abs. 3a

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind."

Klasse M
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.
Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
Klasse M2: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
Klasse M3: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.

Klasse N
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich LKW, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.
Klasse N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Klasse N2: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Klasse N3: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

Daraus schliesse ich, dass Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz auf allen Rädern bei den genannten Bedingungen Winterreifen haben müssen.

Grüsse

Urs
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Re: winterreifen

Beitragvon abbiamo » 20.10.2011 - 13:01:16

danke urs, aber iergendwie widerspricht sich der text mit deiner meinung.ich lese es so:

Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind."
danach dürfte ich doch im womo, nur an der antriebsachse mit m-s oder ganjahresreifen, den bestimmungen entsprechen?
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Re: winterreifen

Beitragvon malibuhu » 20.10.2011 - 13:07:52

Abbiamo,
kleine Gegenfrage: wie viele Sitzplätze hat Dein Wohnmobil?? Acht plus Fahrersitz (also neun)? oder weniger?
Oder hat Dein "Womo" eine Lkw-Zulassung? (zB bei Pritschenwagen oder PickUp mit Absetzkabine, die dann als Ladung gilt).
Wenn Du meinst, "sparen" zu müssen, dann fahre ganzjährig M+S Reifen...
Gruss malibuhu
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Re: winterreifen

Beitragvon abbiamo » 20.10.2011 - 13:37:28

ihr seid ja alle fürchterlich nett... aber sagt mir doch definitiv: darf ich oder darf ich nicht ????
nur an der antriebsachse m-s oder ganzjahresreifen oder muß ich alle räder wechseln...
der grund: hab noch sommerreifen mit 7 mm profil und wollte sie nicht wegwerfen... sind auch erst 5 jahre alt :-))
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Re: winterreifen

Beitragvon Saarländer » 20.10.2011 - 14:04:43

Du darfst nicht!

Ich zitire mal aus der "Reisemobil International"
Ausgabe November 2011, Seite 68
... müssen Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse M oder M1 – und dazu gehören auch Wohnmobile – an allen Rädern mit Reifen ausgestattet sein, die an ihrer Flanke das M+S-Zeichen tragen.
Die verbreitete Annahme, schwere Reisemobile über 3,5 oder über 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse benötigen Winterreifen nur auf der angetriebenen Achse, ist falsch.
Diese Regelung gilt nur für Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse und für Busse, also für alle Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3.
...

Die Fahrzeugklasse findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil1 im Feld „J“

Grüsse von der Saar
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Re: winterreifen

Beitragvon hrzcamper » 20.10.2011 - 16:38:40

abbiamo hat geschrieben:danke urs, aber iergendwie widerspricht sich der text mit deiner meinung.ich lese es so:


Ich gehe davon aus, dass Dein Womo der Fahrzeugkategorie M1 entspricht:
Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Daher gilt der von Dir zitierte Satz bezieht sich nur auf die Kategorien M2, M3, N2 und N3 und somit nicht auf Dein Womo.

Um es kurz zu fassen: "Meiner Meinung nach darfst Du nicht - Du musst M+S an allen Rädern haben.

Grüsse

Urs
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Re: winterreifen

Beitragvon abbiamo » 20.10.2011 - 17:39:49

danke @ all, ich denke ich habe verstanden...
was ich noch rauskriegen muß ist, dass bei fahrzeugklasse (j ) die zahl 21 steht. ich muß vermutlich mal bei der zul. stelle nachfragen was das bedeutet ?
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Re: winterreifen

Beitragvon ThoBa » 20.10.2011 - 19:57:25

Zu Deiner Frage möchte ich mal folgendes, selbst erlebtes Ereignis beisteuern. Passiert vor vielen Jahren nachts auf einer einsamen, winterlichen Autobahn:
* Winter, gerade AB, starker Schneefall, Schneedecke ca 10-15 cm, noch nicht geräumt.
* ich fahre gemütlich immer geradeaus
* vor mir fährt ein PKW von einem Parkplatz kommend auf die AB.
* als er vom Beschleunigungsstreifen auf den Hauptfahrstreifen wechselt, fängt er an, sich wie ein Brummkreisel zu drehen und bleibt quer zur Fahrbahn stehen.
* Ausweichmanöver gelingt nur halb, daher Blech- und Plastikschaden (zum Glück kein Personenschaden)

Was war passiert: Wegen der "plötzlich" einsetzenden winterlichen Bedingungen und und ebenso plötzlich aufkeimenden Erkenntnis das er ja noch mit Sommerreifen unterwegs war, fuhr der Gute auf besagten Parkplatz, holte die Schneeketten aus dem Kofferraum und zog sie auf die Vorderräder (Fronttriebler). Dann wieder rein ins warme Auto und weiter geht's. Endlich zieht der Wagen wieder ordentlich ! Allerdings, wie oben beschrieben keine 500 m mehr. Da hatte ihn dann sein eigenes Heck überholt; mit beschriebenem Erfolg.

Noch irgendwelche Fragen ???

Auch wenn's Reifenwechseln nervt - fahr die Sommereifen in der Jahreszeit auf, für die sie gebaut sind.
Übrigens: Du brauchst nicht immer einen zweiten Satz Felgen, frag mal deinen Händler. Manchmal ist komplett umziehen gar nicht so teuer.

FG ThoBa
Fröhlichen Gruß
Thoba
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Re: winterreifen

Beitragvon abbiamo » 24.10.2011 - 16:23:25

nachtrag in dieser sache:
es hat mich doch interessiert was tatsächlich sache ist, habe aber leider weder vom tüv, von der zulassungsstelle oder dem ordnungsamt eine " gerichtsfeste " auskunft bekommen, heute jedoch von der polizei, verkehrsüberwachung, die feste, bestätigte ( namen, dienstnummer sowie tel. nr. des beamten ) aussage, dass sonder kfz, wohnmobil über 3,5 t nur auf der antriebsachse winter/ allwetter reifen fahren müssen. zur sicherheit " sollte " man aber alle achsen damit bestücken....wenn man will
gruß abbiamo
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Re: winterreifen

Beitragvon tommes » 24.10.2011 - 17:05:50

Mein Senf auch noch dazu:
Bei einem ADAC-Training habe ich folgendes gelernt, das in sich auch komplett logisch und nachvollziehbar ist und durch die Geschichte von ThoBa bestätigt wird, gilt für Front- und Hecktriebler:
1. die Spurstabilität eines Fahrzeugs kommt von den Hinterreifen
Das Hauptproblem in der Sicherheit ist nicht die Beschleunigung, sondern das Bremsen. Wenn die Hinterräder die Traktion verlieren (und das tun sie beim Bremsen durch die dynamische Lastverschiebung zu den Vorderrädern hin recht schnell), wird im Falle einer auch nur gaaanz leichten Kurve das heck überholen.
2. die besten Reifen gehören auf die Hinterachse, weil man den Traktions/Kontrollverlust als erstes am Lenkrad spürt (lenkt nicht, dreht durch, schwimmt). Wenn hier die Reifen mit den besten Reserven hinten sind, ist dort noch bessere Traktion.

Dieser Argumentation folgend, sollten auf die Hinterräder auf jeden Fall Winterreifen, da man aber nicht gerne steckenbleibt kommen vorne auch welche drauf.

Warum jedoch bei Fronttrieblern der anderen Klassen (M2, M3, N2, N3) keine WR gefordert werden, kann ich nicht nachvollziehen.

Gruß Thomas
Laika Kreos 4009
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Re: winterreifen

Beitragvon Schwedenopa » 25.10.2011 - 08:14:48

Hallo abbiamo!

abbiamo hat geschrieben:... heute jedoch von der polizei, verkehrsüberwachung, die feste, bestätigte ( namen, dienstnummer sowie tel. nr. des beamten ) aussage, dass sonder kfz, wohnmobil über 3,5 t nur auf der antriebsachse winter/ allwetter reifen fahren müssen.

Solltest Du aufgrund dieser falschen Angabe tatsächlich bei Schnee mit Winterreifen nur auf der Antriebsachse unterwegs sein, dann wird Dir weder Name noch Dienst- noch Telefonnummer des Beamten etwas nützen, wenn Dir ein Kollege dieses Beamten ein Bußgeld verpasst bzw. die Weiterfahrt verbietet.

Die Rechtslage ist nun mal eindeutig: Wohnmobile, auch solche mit einer zul. Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, gehören der Klasse M1 an und müssen daher Winterreifen auf allen Rädern haben.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
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Re: winterreifen

Beitragvon hrzcamper » 25.10.2011 - 08:41:20

abbiamo hat geschrieben:... habe aber leider weder vom tüv, von der zulassungsstelle oder dem ordnungsamt eine " gerichtsfeste " auskunft bekommen, heute jedoch von der polizei, verkehrsüberwachung, die feste, bestätigte ( namen, dienstnummer sowie tel. nr. des beamten ) aussage, dass sonder kfz, wohnmobil über 3,5 t nur auf der antriebsachse winter/ allwetter reifen fahren müssen. zur sicherheit " sollte " man aber alle achsen damit bestücken....


Lieber abbiamo

Hier im Forum haben Dir einige Leute mit Zitaten aus StVO und Fachheften zu erklären versucht, dass Du bei Deinem Womo vorne und hinten Winterreifen aufziehen musst, wenn Du bei Winterbedingungen fahren willst. Falls Du dies nicht glauben willst, kann Dir hier niemand weiter helfen. Ich hoffe nur, dass Du keinen Unfall baust - Deine Versicherung hätte keine Freude an Dir...

Gute Fahrt

Urs
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Re: winterreifen

Beitragvon Tom » 25.10.2011 - 09:15:10

hrzcamper hat geschrieben: Ich hoffe nur, dass Du keinen Unfall baust - Deine Versicherung hätte keine Freude an Dir...

Gute Fahrt

Urs


Hallo,

Freude hätte sie schon, denn bei winterlichen Verhältnissen ohne gekennzeichnete Winterreifen unterwegs und der Vollkaskoschutz
ist weg! Da sparen sie doch... :D

Gruß
Tom
Wenn ich immer nur tun würde, was von mir erwartet wird,könnte man folgendes auf meinen Grabstein schreiben: Sein Leben hat allen gefallen, nur ihm nicht...
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