Hallo!
Seekater hat geschrieben:Doch wie sieht es mit dem Kühlschrank selbst aus? Gibt es da welche, die für Gasbetrieb während der Fahrt zugelassen sind?
Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug, und
jedes Gasgerät, welches in einem Kraftfahrzeug eingebaut ist, muss so konstruiert sein, dass es prinzipiell auch während der Fahrt betrieben werden kann. Ob das Sinn macht oder nicht ist völlig egal. Deswegen gibt es z.B. bei den älteren Truma-Heizungen Modelle nur für Caravans (ein Caravan ist kein Kraftfahrzeug), und solche auch für Reisemobile. Und deshalb müssen die Brennerringe bei Wohnmobil-Gasherden festgeschraubt sein, bei Caravan-Gasherden hingegen nicht. Auch manche Absorberkühlschränke sind nur für Caravans und nicht für Wohnmobile zugelassen.
Anders ausgedrückt: Jeder vorschriftsmäßig im Wohnmobil verbaute Kühlschrank darf prinzipiell auch während der Fahrt mit Gas betrieben werden.
Aber selbst wenn die Gasgeräte während der Fahrt betrieben werden dürften, heißt das noch lange nicht, dass die Ventile an den Gasflaschen während der Fahrt auch aufgedreht sein dürfen. Das dürfen sie bei Erstzulassung ab 2007 nur bei Vorhandensein einer Sicherheitsabschaltung.
MfG
Gerhard