Es gibt immer wieder Verwirrung darüber, ob nun auf Parkplätzen in schwedischen Naturreservaten im Wohnmobil übernachtet werden darf oder nicht. Häufig wird die Auffassung vertreten, es sei generell verboten. Manchmal aber auch, es sei aufgrund des Jedermannsrechts erlaubt.
Beide Auffassungen sind - zumindest in dieser Allgemeinheit - falsch!
Um die zweite falsche Auffassung gleich abzuräumen, sei hier gesagt, dass das Jedermannsrecht für motorisierte Reisende sowieso nicht gilt. Und was die erste falsche Auffassung betrifft, so gilt die "Juristische Standardantwort 1.0", welche lautet:
Es kommt darauf an!

Es kommt deshalb darauf an, weil es in Schweden keine landesweit einheitlichen Vorschriften für das Verhalten in Naturschutzgebieten gibt. Statt dessen erlässt die zuständige Behörde, das ist meist das örtliche Länsstyrelsen, für jedes einzelne Naturschutzgebiet eine eigene Satzung, in der die Verhaltensvorschriften festgelegt werden. Dies wird unterteilt nach Vorschriften z.B. für Grundeigentümer, für Jagd- und Fischereirechtsinhaber, und eben für die Allgemeinheit. Für Touristen, egal ob mit oder ohne Wohnmobil, gelten die Vorschriften für die Allgemeinheit, und wenn in diesen weder ein generelles noch ein spezifisches Übernachtungsverbot für Wohnwagen bzw. Wohnmobile ausgesprochen wurde, dann gelten auf den Parkplätzen innerhalb des Gebietes nur die allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften. Und die erlauben in Schweden bekanntlich, wenn nicht durch Verkehrszeichen anders ausgeschildert, das Parken für bis zu 24 Stunden, bzw. am Wochenende und an Feiertagen bis zum nächsten Werktag. Und auch das Übernachten im geparkten Wohnmobil, so lange man erstens außer Sichtweite von bewohnten Häusern bleibt und zweitens sich wirklich auf Parken beschränkt, also weder Markisen ausrollt noch Campingmöbel etc. draußen aufstellt.
Darüber hinaus ist es häufig so, dass die zum Naturschutzgebiet gehörenden Besucherparkplätze sich - mitunter knapp - außerhalb des eigentlichen Naturschutzgebiets befinden. In solchen Fällen gelten dann die Reservatsvorschriften nicht mehr auf dem Parkplatz. Die Grenzen des Reservats sind in Schweden durch weiße Sterne gekennzeichnet. Entweder auf einem Schild so wie diesem hier:
I, Boldie, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
oder aber der Stern wird einfach mit weißer Farbe auf einen Baum, Zaunpfosten o.ä. gemalt.
Befindet sich der Parkplatz nun innerhalb des Naturreservats, dann sollte man auf die Infotafel schauen. Auf dieser steht unter anderem ein Auszug aus den Reservatsvorschriften, und zwar heutzutage nicht mehr nur auf Schwedisch, sondern auch auf Englisch, manchmal auch noch auf Deutsch. Das kann dann z.B. so aussehen:
Hier ist also das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen etc. zwischen 0 und 5 Uhr verboten. Das ist eindeutig, und man sollte sich daran halten.
Manchmal gilt zwar ein allgemeines Übernachtungsverbot, aber bestimmte Plätze sind davon ausgenommen. Ein Beispiel ist das Naturreservat Almö in Blekinge. Hier darf auf dem Parkplatz Tjuraviken sogar zweimal in Folge übernachtet werden. Für Almö habe ich leider nur eine schwedische Version gefunden, die sieht so aus:
Übersetzt bedeutet das, dass das Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen zur Übernachtung verboten ist, außer auf ausgewiesenen Plätzen für maximal 2 Tage. ("Dygn" auf Schwedisch bedeutet Tag im Sinne von 24 Stunden.) Und in der Fußnote steht, dass das Abstellen nur bei Tjuraviken erlaubt ist.
Wer sich nicht nur auf die Infotafeln vor Ort verlassen möchte oder schon im Voraus wissen möchte, was gilt, der gebe den Namen des Naturreservats in eine beliebige Suchmaschine ein und wähle dann den Link auf die Länsstyrelsen-Website aus. Hier kann man sich - gewisse Schwedischkenntnisse vorausgesetzt - im Detail über die Vorschriften, Sehenswürdigkeiten, Einrichtungen, Anfahrtswege etc. informieren.
Noch Fragen? Dann schreibt sie bitte in die Kommentare unter diesen Beitrag.
MfG
Gerhard