<br><br>Für 50 ?uro kommt man nicht zum Anwalt vor, nur zum Gehilfen, der einen "verarztet". Selbstverständlich muss der Auftraggeber die "50" ?uro bezahlen. Der Anwalt wird wegen derartiger Kleinigkeiten nicht ein halbes Jahr seinem Geld "hinterherlaufen".<br><br>Solche Briefchen schicken die Empfänger meist zur Entlastung zurück, erst recht in diesem Fall hier mit 21 Jahren Rost!Ein offenens Wort mit einem Anwalt, ein eindeutiger Brief kostet maximal 50 Euro und u. U. holt sich der Anwalt das auch noch vom Gegner.
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