Bis zum bitteren Ende....

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Re: Bis zum bitteren Ende....

Beitragvon FrankS » 24.09.2004 - 19:17:50

Hallo Inga,<br>du scheints ja mächtig streitwillig zu sein und das auch noch vor unseren Gerichten. Also wie sagt BPH mal, Gutachten-Gegengutachten-Gegengegengutachten. Zum Schluß Gericht-Anwälte und anderes bezahlt, Kaya, steckt das lieber in die Reparatur, ist echt sinnvoller.<br>Tschüß FrankS
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Re: Bis zum bitteren Ende....

Beitragvon Gast » 24.09.2004 - 20:23:28

Sorry, da braucht man keine Gutachten oder Gegengutachten. M. E. ist es auch einen Versuch wert, gerade weil der Streitwert nicht sehr hoch ist.<br><br>Aber -wie gesagt- Kaya kennt die Situation und den Verkäufer am besten und wird es einzuschätzen wissen und sie schrieb ja auch, dass sie sich bei Fachleuten im Bekanntenkreis kundig machen werden. <br><br>Aber generell  in dem Zusammenhang zu sagen, ...."deutsche Gerichte"... nein, das sehe ich absolut nicht so.  Hat auch nichts mit streitsüchtig zu tun,.<br><br>MfG Lisbeth<br><br><br>
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Re: Bis zum bitteren Ende....

Beitragvon Inga » 25.09.2004 - 15:58:05

Es gibt Menschen, die legen es darauf an, Andere gezielt übers Ohr zu hauen!<br>Wenn diese Mibürger den Wind von vorne bekommen, geben sie oft sehr schnell nach und man spart viel Geld und Ärger.<br>Rechtsanwälte MÜSSEN nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung berechnen, diese richtet sich nach dem Streitwert, Gerichtskosten ebenso! <br>Ein offenens Wort mit einem Anwalt, ein eindeutiger Brief kostet maximal 50 Euro und u. U. holt sich der Anwalt das auch noch vom Gegner. Das kann man alles vorher absprechen!<br>Ich habe zweimal Ärger bei ebay gehabt- Anwalt- Strafanzeige- Geld wieder und habe keinen Pfennig dazu bezahlt!
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Re: Bis zum bitteren Ende....

Beitragvon Benno_Ewermann » 25.09.2004 - 18:00:22

Arglistische Täuschung muss der Kläger aber vor Gericht nachweisen!!  Das Aufbringen von Unterbodenschutz wird wohl nicht als arglistische Täuschung anzusehen!<br><br>Fazit: Der Richter wird in seinem Urteil feststellen, das Rost mehr oder weniger stark an einem 21 Jahre alten Fahrzeug normal ist und der Käufer sich vor Kauf erkundigen hätte können oder fachkundige Personen mit zum Kauf hinzuziehen können!<br><br><br><br>Benno Ewermann<br><br>
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Re: Bis zum bitteren Ende....

Beitragvon Fischer » 27.09.2004 - 07:21:39

21 Jahre sind verdamte 21 Jahre und nicht 10 Jahre. Habe selber ein 21 Jahres Auto (Transit) aber mir war klar dass ich mich auf eine never-end-story eingelassen habe, jeder ungeübte Schrauber sollte sich nicht die Finger verbrennen an einem alten, sehr alten Fhz. Da kann jeden Momend was an a*sch gehen. Es werden noch vielle sachen kommen........<br>Gruss Adrian
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Re: Bis zum bitteren Ende....

Beitragvon Gast » 27.09.2004 - 07:30:12

Ein offenens Wort mit einem Anwalt, ein eindeutiger Brief kostet maximal 50 Euro und u. U. holt sich der Anwalt das auch noch vom Gegner.
<br><br>Für 50 ?uro kommt man nicht zum Anwalt vor, nur zum Gehilfen, der einen "verarztet". Selbstverständlich muss der Auftraggeber die "50" ?uro bezahlen. Der Anwalt wird wegen derartiger Kleinigkeiten nicht ein halbes Jahr seinem Geld "hinterherlaufen".<br><br>Solche Briefchen schicken die Empfänger meist zur Entlastung zurück, erst recht in diesem Fall hier mit 21 Jahren Rost!
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Re: Bis zum bitteren Ende....

Beitragvon Inga » 27.09.2004 - 09:40:27

Vielleicht habe ich einfache gute Erfahrungen mit Anwälten gemacht . . .  und Andere nur schlechte!<br>lieben Gruß INGA!
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