Vollkommen zufrieden

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Beitragvon Beduin » 06.11.2004 - 12:13:55

Hallo,

Werbung in diesem Sinne soll es bestimmt nicht sein.
Aber es wird immer schwieriger einen Womo-Händler zu finden zu dem man auch Vertrauen haben kann.

Die besten Erfahrungen, nachdem ich doch jetzt auch 1,5 Jahre auf der suche war, habe ich mit der Firma Hoffstätter in Sulzemoos gemacht. http://www.wohnwagencenter-hofstetter.de/

Nette Kompetente Beratung, kein "Aufschwatzen" von Fahrzeugen die nicht "passen"
Ein entgegen kommen wie ich es die ganzen 1,5 Jahre noch nicht erlebt habe.

Das ist mir dann auch den weg von Bottrop nach Bayern wert.

Gekauft habe ich mir http://www.mobile.de/cgi-bin/da.pl?bere ... 140175881&
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Grüssle Ina
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Beitragvon Christine » 06.11.2004 - 20:54:17

Hi Ina!

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zum neuem Womo!

Aber was macht Ihr, wenn Ihr innnerhalb der zwei Jahre Gewährleistung eine Reklamation habt? Jedesmal nach Bayern fahren? Oder habt Ihr etwas anderes ausgehandelt?

Ich bin mit meinem Händler in der Nähe auch sehr zufrieden und würde den Weg nach Bayern scheuen!

Gruß

Christine

PS Was kostet der Christall denn neu? Mir kommt der Preis etwas hoch vor für ein nun fast 8 Jahre altes Womo!
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Beitragvon Beduin » 06.11.2004 - 22:35:11

Hallo Christine

Danke für die Glückwünsche.
So wie er da steht, mit allen Extra´s, hat er neu als Messefahrzeug 130.000DM gekostet.

Und weisst du, mir ist er das wert und ich denke nicht das die nächsten 2 Jahre was kommt :D
und wenn, dann mach ich mcih halt auf den Wakkel und kombiniere es mit einem Kurzurlaub.

Meinen Cristall :D kann ich erst in 14 Tagen abholen, so lange dauert es bis er aus der Werkstatt komplett, mit Zahnriemen und Spannrolle, Dichtigkeits und Gasprüfung. Funktionsprüfung aller Geräte ect.

und ich denke mal, wenn es mit fiat ein Problem gibt wird sich da auch eine Lösung finden.
Aber ist es nicht so das die Gewährleistung bei Gebrauchten 1 Jahr beträgt und nach einem halben Jahr vom Käufer bewisen werden muss das der "Schaden" schon bei kauf vorhanden war?
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Beitragvon Carmen » 07.11.2004 - 00:29:47

Hallo Ina, hab' einfach erst einmal Spaß!

Unser Fiat (auch damals mit Vorbehalt beäugt) ist mittlerweile gut 10 Jahre alt und war bisher durchaus friedlich, äußerst.

Ebenfalls viel Glück!

Carmen
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Beitragvon Christine » 07.11.2004 - 09:27:08

Beduin hat geschrieben:
Aber ist es nicht so das die Gewährleistung bei Gebrauchten 1 Jahr beträgt und nach einem halben Jahr vom Käufer bewisen werden muss das der "Schaden" schon bei kauf vorhanden war?


Hi Ina!

Da bin ich mir nicht ganz sicher! Wir haben ja erstmals einen neuen gekauft und deshalb 2 Jahre Gewährleistung. Die laufen jetzt gerade aus und wir fahren noch mal zum Händler, um einige Kleinigkeiten beheben zu lassen (Wobei der die zwei Jahresgrenze noch nicht einmal so eng sieht und auch bereit wäre, noch etwas über diese Grenze zu gehen)

Jedenfalls hatten wir schon etliche Reklamationen, z.B. an den Seitz Fenstern, Kühlschrank, Waschbecken... Da hätte ich keine Lust gehabt, jedesmal nach Bayern zu müssen!

Ich meine mich zu erinnern, dass es bei Euch in der Nähe einen Christall Händler gibt! Das Händlernetz von Christall ist ja nicht sehr groß, aber da hat ein Bekannter von mir gekauft! Vielleicht könnt Ihr ja einen Deal machen und dort evt. Mängel beseitigen lassen!

Gruß

Christine
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Beitragvon Beduin » 07.11.2004 - 09:34:04

Christine hat geschrieben:Jedenfalls hatten wir schon etliche Reklamationen, z.B. an den Seitz Fenstern, Kühlschrank, Waschbecken... Da hätte ich keine Lust gehabt, jedesmal nach Bayern zu müssen!


Hallo Christine

der Wagen gehörte einem Womo ausbauer und Mechaniker der hier am Ort wohnt :D
Der hat seinen Cristall gehegt u gepflegt :D und ist auch heute noch bereit was daran zu arbeiten, wenn den wirklich mal was sein sollte.
Die Rechnung bekommen wir dann nicht :D

Schon praktisch sowas

Mit Händlern, da habe ich schon geschaut.
Aber der aus Kirchellen, der auch Vermietet ist bei dennen garnicht eingetragen :shock:

Wird schon alles werden
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Herzliche Glückwünsche

Beitragvon georg » 07.11.2004 - 17:50:37

Hallo Ina,

herzliche Glückwünsche zum neuen Womo.

Das Teil sieht sehr gut geplegt und ordentlich aus.
Ich wünsche dir noch lange Jahre unfall- und reklamationsfreie Fahrt.

Liebe Grüße
Georg :)
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Gewährleistungsfristen

Beitragvon Seekater » 07.11.2004 - 19:41:26

Beduin hat geschrieben:.......ist es nicht so das die Gewährleistung bei Gebrauchten 1 Jahr beträgt und nach einem halben Jahr vom Käufer bewisen werden muss das der "Schaden" schon bei kauf vorhanden war?


Hallo Ina,

ich meine die rechtliche Situation ist von Dir richtig geschildert, wobei das die Mindest-Gewährleistung ist, die gewerbliche Händler beim Verkauf von gebrauchten Produkten gewähren müssen.
Bei neuen Produkten ist die gesetzliche Gewährleistung doppelt so lang, also 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 1 Jahr.

Gruß
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Beitragvon Beduin » 07.11.2004 - 22:14:31

Danke :) wirklich sicher war ich mir da nicht
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Beitragvon wadenbeisser » 08.11.2004 - 13:57:53

@Beduin

Herzlichen Glückwunsch zu so einem Händler :P
Werde mir diesen Händler merken :) , damit ich nach dem Prozeß, diesmal wirklich einen SERIÖSEN 8) Händler erwische :!:

Es kann auch ganz anders gehen. Siehe mal unter Andy & "Habe ich jetzt ein Problem".

Gruß
Andreas alias Andy
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Beitragvon Beduin » 08.11.2004 - 15:10:55

Hallo

bin ja fast jeden tag hier am lesen und habe diese fast unglaubliche geschichte mitgelesen.

Meinen "Dicken" hatte ich privat gekauft, ein mega Blender mit ein Haufen wasser drinn. Verfahren läuft.

Firma Hoffstetter kümmert sich um meine Wünsche und Belange betreffs des neuen Wom´s ganz hervorragend.

Ich kanns kaum noch erwarten :D
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Re: Gewährleistungsfristen

Beitragvon beiboot » 08.11.2004 - 21:04:20

Seekater hat geschrieben:... Bei neuen Produkten ist die gesetzliche Gewährleistung doppelt so lang, also 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 1 Jahr.


korrektur: beweislast beim käufer nicht erst nach einem jahr, sondern auch bei neuware bereits nach sechs monaten ... müßte mich schon sehr irren, falls dies anders wäre
:-D vielen dank für alle nützlichen antworten :-8
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Re: Gewährleistungsfristen

Beitragvon Seekater » 09.11.2004 - 09:47:11

beiboot hat geschrieben:
Seekater hat geschrieben:... Bei neuen Produkten ist die gesetzliche Gewährleistung doppelt so lang, also 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 1 Jahr.


korrektur: beweislast beim käufer nicht erst nach einem jahr, sondern auch bei neuware bereits nach sechs monaten ... müßte mich schon sehr irren, falls dies anders wäre


vollkommen richtig, Fehler meinerseits......, die Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung ist nach 6 Monaten..... ich hatte wohl zuviel mit Herstellergarantien zu tun, die meist 1 Jahr laufen....

Gruß
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Re: Gewährleistungsfristen

Beitragvon Schwedenopa » 09.11.2004 - 13:49:42

Nochmals kurz zusammengefasst:

1. Sachmängelhaftung:

Früher auch "Gewährleistung" genannt. Gilt für sog. "Gebrauchsgüterverkauf". Als Faustregel für so ziemlich alles, was in irgendeiner Form in industriellem Maßstab produziert wird.

Gilt standardmäßig immer für 2 Jahre ab Kauf- bzw. Lieferdatum, wobei in den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers gilt.

1.a) Verkauf von Neuware von Händler an Privat:

Sachmängelhaftung kann durch Vertrag weder verkürzt noch ausgeschlossen werden.

1.b) Verkauf von Gebrauchtware von Händler an Privat:

Sachmängelhaftung kann (muss nicht) durch Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden. Beweislastumkehr kann nicht eingeschränkt werden. Versucht der Händler es trotzdem, so gilt automatisch die volle Sachmängelhaftung wie beim Neukauf.

1.c) Verkauf von Privat an Privat:

Sachmängelhaftung kann durch Vertrag ausgeschlossen werden.

2. Garantie:

Freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die Sachmängelhaftung hinausgeht. Wird entsprechend den Garantiebedingungen erbracht. Darf Sachmängelhaftung erweitern, aber nicht einschränken.

Merke: Auch "freiwillige" Leistungen können eingefordert werden (notfalls vor Gericht), wenn sie ausdrücklich zugesichert sind.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
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Beitragvon Christine » 09.11.2004 - 14:49:41

Hi Gerhard!

Wenn ich das alles so lese heißt das für mich:

Der Händler meines Vertrauens sollte auch bei gebrauchten Mobilen die zwei Jahres Sachmängelhaftung gewähren! Ist er dazu nicht bereit, hat er entweder ein schlechtes Gewissen oder etwas zu verbergen!

Irgendwie errinnert das mich stark an Siggi und Silvia, die ja einen enormen Wasserschaden an dem von Ihnen erst vor einem Jahr gekauften gebrauchten Womo hatten. Das hat aber erst der Händler entdeckt, bei dem sie ihr gebrauchtes Womo in Zahlung gegeben haben! Ich meine, die hatten auch nur ein Jahr Sachmängelhaftung und auf drängen von Gante erst war der Händler bereit, für den Schaden aufzukommen!

Gruß

Christine
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