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Beitragvon Schwedenopa » 09.11.2004 - 22:11:28

Hallo Christine!

Christine hat geschrieben:Wenn ich das alles so lese heißt das für mich:

Der Händler meines Vertrauens sollte auch bei gebrauchten Mobilen die zwei Jahres Sachmängelhaftung gewähren! Ist er dazu nicht bereit, hat er entweder ein schlechtes Gewissen oder etwas zu verbergen!


Ich fürchte, da wirst Du lange suchen können. Auch wenn er nichts zu verbergen hat, wird er dieses unternehmerische Risiko sicher nicht eingehen.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
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Beitragvon Beduin » 09.11.2004 - 23:23:21

Hallo

was meinst du was da dann gebrauchte bei einem händler kosten würden?
die rechnen doch die sachmängelhaftung gleich in den preis mit rein.

durch den "Trick" den Wagen als Export zu verkaufen ist wohl der weg aus der sachmängelhaftung gegeben?
fiel mir die zeit halt auf, das wägen mit deffekten nur an "Händler o Export" angeboten/verkauft werden.
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

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Beitragvon Christine » 10.11.2004 - 08:31:53

EuraGerhard hat geschrieben:Ich fürchte, da wirst Du lange suchen können. Auch wenn er nichts zu verbergen hat, wird er dieses unternehmerische Risiko sicher nicht eingehen.


Nö, da kenne ich zumindestens einen, bei dem man es ohne Preiserhöhung aushandeln kann! Wenn die in Zahlung genommen Fahrzeuge ordentlich durchgeprüft werden braucht der Händler sich wohl keine Gedanken über eine zwei Jahre Sachmängelhaftung machen!

Und viele Autohäuser in unserer Nähe machen das schließlich auch!

Gruß

Christine
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Beitragvon Benno_Ewermann » 10.11.2004 - 10:07:10

So ein Händler der sich keine Gedanken macht, wird wohl nicht lange am Markt bestehen können. Angenommen nach der Durchsicht ist alles in Ordnung und 3 Wochen später hat das Fahrzeug einen kapitalen Motorschaden. Der Händler ohne Gedanken steht dann mit seiner Sachmängelhaftung dafür gerade.


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Beitragvon Beduin » 10.11.2004 - 10:12:56

Verfasst am: 09.11.2004 - 09:47:11 Titel: Re: Gewährleistungsfristen

beiboot hat folgendes geschrieben:
Seekater hat folgendes geschrieben:
... Bei neuen Produkten ist die gesetzliche Gewährleistung doppelt so lang, also 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 1 Jahr.


korrektur: beweislast beim käufer nicht erst nach einem jahr, sondern auch bei neuware bereits nach sechs monaten ... müßte mich schon sehr irren, falls dies anders wäre


vollkommen richtig, Fehler meinerseits......, die Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung ist nach 6 Monaten..... ich hatte wohl zuviel mit Herstellergarantien zu tun, die meist 1 Jahr laufen....

*********************

Hallo Christine,

das ist ja schön und gut. aber wenn du das mit der sachmängelhaftung noch mal genau durchliest, auch das mit der beweisumkehrlast.

Wenn du nach über einem halbem jahr einen mängel findest, musst du doch erst mal beweisen das der schon vorhanden war als du den wagen, welchen jetzt auch immer, gekauft hast.


das scheint, mir zumindest, ein ding der unmöglichkeit. Ich weiss jetzt nicht ob ich solche Händler seriöser finden soll. das mit der beweisumkehrlast weiss doch eh kaum einer.
die werden in einer trügerischen sicherheit gewiegt, müssen evtl??? noch ein paar euro mehr bezahlen und wenn es hart auf hart kommt kann es sein!!!! das sie genauso im regen stehen. weil sie es eben nicht beweisen können.

desweiteren denke ich auch das man Auto und Womo nicht unbedingt vergleichen kann.

und die geschichte mit den beiden.
ich finde es ganz klasse das gante da noch was hinbiegen kommte, wegen dennen ihrem wasserschaden. Wobei es mir ein Rätsel ist wie man das bei einjährigem gebrauch nicht merken kann.

aber er soll bei der durchsicht von gebrauchtfahrzeugen auch schon etliches übersehen haben.
ich habe schon von eigen gehört die bei ihm einen gebrauchten kaufen wollten und die haben dann auch wasserschäden gefunden.

Und Christine,
ich finde das hier eine schöne discussion und meinungsaustausch.
ich möchte nicht das du dich angegriffen oder niedergemacht fühlst :oops:
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Beitragvon Seekater » 10.11.2004 - 12:34:53

Beduin hat geschrieben:Wenn du nach über einem halbem jahr einen mängel findest, musst du doch erst mal beweisen das der schon vorhanden war als du den wagen, welchen jetzt auch immer, gekauft hast.
das scheint, mir zumindest, ein ding der unmöglichkeit. ......


Hallo Ina,

nachdem Gerhard das Gewährleistungsrecht so wunderbar wiedergegeben hat vielleicht noch eine Anmerkung dazu:
Das "beweisen", daß ein Fehler schon vorher vorhanden war geht in der Praxis leichter als man denkt, es liegt nämlich meist in den Eigenschaften der defekten Teile, die diesen "Beweis" von sich aus ermöglichen.

Beispiele:
1) Heizung geht nicht mehr - Brenner/Zündeinrichtung verschmutzt: Die Verschmutzung ist durch den Betrieb hineingekommen, keine Gewährleistung

2a) Sprung im Fenster
Am Rand des Sprunges ist ein großer Kratzer zu sehen, wohl durch einen "Rempler" entstanden, keine Gewährleistung

2b) Sprung im Fenster
Fenster ist ansonsten einwandfrei in Ordnung, es genügt darauf hinzuweisen, daß keine ungeeigneten Reinigungsmittel verwendet wurden und daß Beschaffenheit und Aussehen des Sprunges keinen falschen Umgang mit dem Fenster "beweisen", schon muß, auch nach 1,5 Jahren das Fenster ausgetauscht werden (zumindest von einem ordentlichen Händler)

3) Batterie-Anzeige im Control-Board funktioniert nicht mehr
Elektrische Einrichtungen sind im Regelfall kaum einem Verschleiß unterworfen. Hier genügt also der Hinweis, daß normale Verwendung ohne Eingriff in die Anlage vorlag, die Anlage sich also zwangsweise im originalen Zustand befindet. Also Gewährleistung nötig.

Das Gesetz sagt - zumindest soweit ich informiert bin - auch ausdrücklich, daß die Beweisführung, daß der Mangel bereits "drin" ist in einer dem Konsumenten zumutbaren Form geführt werden soll. Dies führt in aller Regel eben zu den Eigenschaften, der beanstandeten Teile, woraus sich die Gewährleistungspflicht im konkreten Einzelfall ergibt, oder eben nicht.

Gruß
Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
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Beitragvon Christine » 10.11.2004 - 14:56:10

Hi!

Wie das Thema schon heisst: vollkommen zufrieden bin auch ich mit meinem Händler! Denn ich mußte nicht, obwohl das Womo im Februar 2 Jahre wird, nach einem Jahr beweisen, dass der Mangel schon vorher vorhanden war! Und pleite geht mein Händler dadurch auch nicht, ganz im Gegenteil, der rechnet nämlich mit dem Hersteller ab!

@Ina

Wieso sollte ich mich angegriffen fühlen? Wie bereits erwähnt bin auch ich mit meinem Händler zufrieden und versuche dass nur hier so wiederzugeben!

Gruß

Christine
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