Neue Steuer für SUV`s, WOMO`s etc. - hier der Entwurf

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Beitragvon feldhamster » 03.02.2005 - 20:10:15

Hei,

ja wie siehts denn aus, wenn wir nun auf >3,5 t auflasten. Hat das schon jemand eruiert?
Nach meinem derzeitigen Info-Stand müßt man doch dann die Kuh vom Eis haben - oder?

Also was soll et? Bin ich halt beim nächsten TÜV 3,5000000001 t und nehme die 80 in Kauf (fahr eh 100), und fahr halt in Gottes Namen jährlich zum TÜV, wenns denn sein muß.

Aber ich laß mir vom Papa (Staat) nich mehr als 800 Toironen für meinen lütten Knauser aus der Tasche ziehen.

Was meint Ihr denn so dazu?
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Beitragvon buerstnerhelmi » 03.02.2005 - 21:04:07

Hallo Leute.

Wenn alle WoMo's auch nach Hubraum besteuert werden sollen, geht es ja nur nach den für PKW vorliegenden Schlüsselnummern.

Ich habe nun mal bei meinem Ducato 2,8 JTD nachgeschaut.
Hier ist im Fahrzeugschein eine 71 angegeben.

Würde ich das nun auf die PKW - Steuer ummünzen, müsste ich pro 100 ccm 16,05 ? zahlen = 449,40.
Jetzt zahle ich 135.- ?.

Ich habe allerdings noch nirgends etwas gefunden, das besagt, dass auch die WoMo's über 3,5 t von einer Änderung betroffen sind, da diese ja auch jetzt schon nicht nach Gewicht ( wie zwischen 2,8 t und 3,5 t ), sondern nach Schadstoff- und Geräuschklassen besteuert werden.

Gruß Helmut.
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Beitragvon Kerli » 03.02.2005 - 22:11:03

Tach auch,

sollte das tatsächlich alles so kommen,
werden wir wohl in Zukunft notgedrungen auf das schöne Hobby "Wohnmobil" verzichten müssen ! Leider !
:-( :-( :-(


Knapp 1000 Euro ( oder um 2000 DM ) Steuer pro Jahr,
nein danke !

Dieses Hobby wird dann einfach zu teuer !

Schon jetzt ist eine größere Tour mit dem Womo nicht gerade günstig.
( Dieselpreis um 1 Euro pro Liter, Maut- bzw. Straßengebühren, Stellplatzgebühren usw. )

Nachdenkliche Grüße vom Jadebusen ( Nordsee )

Kerli
:-(
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Beitragvon Gimmund » 03.02.2005 - 22:14:25

Hi Helmut,

es heisst im Gesetzentwurf: mehr als 2,8t , dazu zählen 3,51t genauso wie 13t. Also bringt ein Auflasten auf 3,51t gar nix.
Ab 1.5. geht es nach Hubraum.

Im übrigen wird heute auch bei mehr als 3,5t nach Gewicht besteuert.
Der Steuersatz pro 100kg zulGesGew berechnet sich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen.
Und das Bundesfinanzministerium wird es wohl wissen: guckst du hier bei §9 .

Habe ich gestern gefunden.

Googelnder Gruss,
Gwaihir
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Zuletzt geändert von Gimmund am 03.02.2005 - 22:26:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Gimmund » 03.02.2005 - 22:19:36

Hi Kerli,

du hängst doch auch an deinem Womo und an deinem Hobby - ähh Karmann ;)

Es werden sicherlich viele Womoisten auf Saison-Kennzeichen umsteigen.
Von Nov - Feb stillgelegt macht bei dir schon mal 333? Ersparnis. Dazu kommt noch der Sprit, den du in der Zeit nicht verfeuerst. Also ich seh noch nicht, dass du dein Womo aufgibst ....

Kopf hoch !!

Optimistischer Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Gimmund » 03.02.2005 - 22:23:14

@tomtom,

mea culpa. Tut mir leid, man sollte vor dem Frühstück nichts posten.

Ich meinte natürlich Tom alias mobilcamp.

Nix für Ungut.

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Kerli » 03.02.2005 - 22:56:04

Gwaihir hat geschrieben:Hi Kerli,

du hängst doch auch an deinem Womo und an deinem Hobby - ähh Karmann ;)

Es werden sicherlich viele Womoisten auf Saison-Kennzeichen umsteigen.
Von Nov - Feb stillgelegt macht bei dir schon mal 333? Ersparnis. Dazu kommt noch der Sprit, den du in der Zeit nicht verfeuerst. Also ich seh noch nicht, dass du dein Womo aufgibst ....

Kopf hoch !!

Optimistischer Gruss,
Gwaihir
:)



Hallo Gwaihir,

vielen Dank für deine netten Zeilen.

Natürlich hänge ich ( und auch meine bessere Hälfte ) an unserem Karmann !

Aber irgendwann kommt das Ende der Fahnenstange !!!

Würde ich jeden Monat 4000 Euro Netto oder mehr verdienen,
wäre das Thema lange nicht so tragisch.

Aber als "Otto-Normalverdiener" sieht die "Womo-Welt" etwas anders aus !

Saison-Kennzeichen wäre keine wirkliche Lösung.
Gerade das Womo-Wintercamping reizt uns sehr.

Sollte die neue "Womo-Steuer" tatsächlich beschlossen werden,
hätte ich folgenden Vorschlag:

Wir fahren alle mit unseren Womos zum Bundestag nach Berlin !
Wenn "nur" 100 Wohnmobile mitkommen und diese sich vor dem Gebäude "breitmachen" würden.......welch Gedanke !
Evtl. kommen auch Mitglieder der anderen "Womo-Foren" mit ?
Dann hätten wir vielleicht sogar 200 Womos.......

Warum eigentlich nicht ?

In Frankreich klappt das doch auch immer ganz prima mit den Truckern und Bauern !


Mit Gruß vom Jadebusen ( Nordsee )

Kerli
:-)
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Beitragvon buerstnerhelmi » 03.02.2005 - 23:03:10

Gwaihir hat geschrieben:Hi Helmut,

es heisst im Gesetzentwurf: mehr als 2,8t , dazu zählen 3,51t genauso wie 13t. Also bringt ein Auflasten auf 3,51t gar nix.
Ab 1.5. geht es nach Hubraum.

Im übrigen wird heute auch bei mehr als 3,5t nach Gewicht besteuert.
Der Steuersatz pro 100kg zulGesGew berechnet sich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen.
Und das Bundesfinanzministerium wird es wohl wissen: guckst du hier bei §9 .

Habe ich gestern gefunden.

Googelnder Gruss,
Gwaihir
:)


@ Gwaihir,

guckst du hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/ bei § 8 , siehst Du , dass es eine Grenze gibt.

Und in meinem Fahrzeugschein steht nichts von Personenkraftwagen.

Gruß Helmut

PS: Außerdem ist der Steuersatz pro 200 Kg
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Beitragvon Kerli » 03.02.2005 - 23:05:45

Hallo Leute,

vielleicht hätte ich zur Not sogar eine Lösung für mein "Steuer-Problem" !?

Meine bessere Hälfte ist ja gebürtige Niederländerin.
Ihre ganze liebe Verwandschaft lebt auch noch dort
( in Nijmegen ).

Könnte ich nicht einfach unser Womo dort z.B. auf den Namen ihrer
Schwester anmelden ?

Das dürfte doch eigentlich kein großes Problem sein, oder ?

Mit besten Grüßen vom Jadebusen ( Nordsee )

Kerli
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Beitragvon buerstnerhelmi » 03.02.2005 - 23:17:20

Moin,Moin Kerli,

weisst Du denn, was die Steuer da kostet?

Und die Versichrung?

Gruß Helmut
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Beitragvon Gimmund » 03.02.2005 - 23:35:29

Hi Helmut,

Hier ein Auszug aus dem Gesetzentwurf:
Diese Fahrzeuge werden bisher auf der Grundlage des ab 1. Mai 2005 entfallenden §23 Abs. 6a StVZO und der daraus resultierenden höchstrichterlichen Finanzrecht-sprechung, als der Gewichtsbesteuerung unterliegende ?andere Fahrzeuge? im Sin-ne des §8 Nr.2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), behandelt. Für diese steuerliche Sachbehandlung entfällt somit ab 1.Mai 2005 die Rechtsgrundlage. Die Besteuerung dieser Fahrzeuge ist daher systemkonform anzupassen.


Hier der §8 Nr.2
2. bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen. Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern.


Und im Gesetzentwurf steht, dass die Besteuerung der Fzg gemäss §8 Nr.2 systemkonform anzupassen ist.

Systemkonform heisst Versteuerung nach Hubraum.

Dass in deinen Papieren nix von PKW steht, spielt ja keine Rolle, es wird keine Sonder-Kfz mehr geben, sondern nur noch Fzg. zur Personenbeförderung oder eben LKW.

Gruss,
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Beitragvon Wildcamper2002 » 04.02.2005 - 01:42:34

Hallo, an das ganze Forum.....

Wohnmobil fahren ist eine Lebenseinstellung.......

Ich persönlich kann es mir nicht vorstellen, auf mein Womo zu verzichten und werde, wie Ihr, alles versuchen diesen Lebenstraum weiter zu erleben!!!

Jetzt meine Frage:

Gibt es irgend eine kostengünstigere Zulassungsmethode?

ZB. Rote Nummern???

Wenn ich mit dem Womo unterwegs bin kann mein PKW ja ohne Kennzeichen auf meinem Stellplatz stehen....
Kennt sich jemand damit aus?
Mit freundlichem Gruß an das ganze Forum,
Wildcamper2002

(92er Distance Wide)


Zynismus ist der geglückte Versuch,
die Welt zu sehen, wie sie wirklich ist.
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Beitragvon Tom » 04.02.2005 - 02:57:35

Hallo,

da gibt es nur wenige Möglichkeiten...

Eine wäre zum Beispiel das Womo komplett ausräumen und völlig leer zum Tüv und als Lkw zulassen. Danach eben die Möbel wieder rein...
Nachteil, es wäre dann nur ein Zweisitzer, aber für mich kein Problem, denn wir fahren nur zu zweit...

Aber für Familien mit Kinder geht es schon nicht mehr...

Noch eine Möglichkeit für unser Womo:

Es ist schon für 8 Personen zugelassen... Dann eben noch ein paar Sitze rein, den Busschein her und als Reisebus zulassen... dürfte dann auch 100 Km/h fahren... Ob das geht müsste man mal checken...

Auf jeden Fall werde ich nicht über 2000 Euro Steuern bezahlen.

Dann kommt es eben weg und ein Fiftweehler her, mit einem Pickup-Lkw als Zugmaschine... oder die Kiste wird über eine Spanische SA als Firmenkarre zugelassen...

Wer eine gute Idee hat die Steuer zu umgehen schreibe es bitte im Forum!!!


Gruß Tom
Wenn ich immer nur tun würde, was von mir erwartet wird,könnte man folgendes auf meinen Grabstein schreiben: Sein Leben hat allen gefallen, nur ihm nicht...
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Beitragvon Gimmund » 04.02.2005 - 07:41:53

Hi Tom,

wenn dein Pickup eine Doppelkabine hat, wird auch der nach Hubraum besteuert. Das Mass hier ist wieviel % der Fahrzeugbodenfläche zur Personenbeförderung dienen, bei mehr als 50% greift die Hubraumsteuer.
Eine 2Personen Kabine wiederum wird nach Gewicht besteuert.

Habe ich vorgestern beim Googeln entdeckt.

Also Vorsicht mit voreiligen Entschlüssen.
Wer ohne Kinder reist, für den mag ein Pickup mit 2Personen-Führerhaus ein Weg sein, der Hubraumsteuer zu entgehen.

Ausserdem solltest du dich schnell entscheiden deinen Ami-Bock abzustossen, wenn du das wirklich willst. Denn der Markt für solche Teile wird schlichtweg zusammenbrechen.

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Beitragvon woming » 04.02.2005 - 10:35:25

Gwaihir hat geschrieben:wenn dein Pickup eine Doppelkabine hat, wird auch der nach Hubraum besteuert. Das Mass hier ist wieviel % der Fahrzeugbodenfläche zur Personenbeförderung dienen, bei mehr als 50% greift die Hubraumsteuer.
Eine 2Personen Kabine wiederum wird nach Gewicht besteuert.


mh,
hast Du auch verstanden, was das für WoMos bedeutet?

Bei Zulassung für z.B. 6 Personen ist ja sicher weniger als die Hälfte
der Fahrzeugbodenfläche für Personen-Sitzplätze nutzbar.

Andererseits sind Busse >3.5t scheinbar ausgenommen, obwohl
die fast nur Personengebundene Flächen haben.

Und das bedeutet .....?

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
woming
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