Hugole hat geschrieben:......Realistisch betrachtet, werden wir mit ca. 350 Kg Zuladung niemals hinkommen und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis wir es eintagen lassen. .....
Trotzdem war mir wichtig zu hören, ob es jemanden eigentlich mal gestört hat ob man richtige Einschränkungen durch das LKW Fahrverbot hat.
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Martin
Hallo Martin,
also ich will jetzt lieber nicht darauf eingehen, daß Du weißt, daß Du überladen fahren wirst, und trotzdem den Wagen nicht auf 3,85 t zuläßt (ich appeliere jedoch eindringlich an Dich, Dich nicht wieder besseres Wissen zu verhalten - z.B. auch in Anbetracht des Versicherungsschutzes)...... sondern was ganz anderes:
Was meinst Du mit "LKW-Fahrverbot" ??
Ein 3,5 t WoMo ist genauso wie ein 3,85 t WoMo ein So-Kfz-Wohnmobil. Sonntagsfahrverbot, Lenkzeiten und was auch sonst für einen LKW gilt, ist für ein So-Kfz-Wohnmobil nicht von Bedeutung ! Ich hoffe das ist Dir klar.
Einschränkungen hat ein 3,85 t WoMo dort wo die Straßenverkehrsordnung auf Grund des Gewichtes Einschränkungen vorschreibt, also z.B. erlaubte Geschwindigkeit. Mit LKW-Fahrverboten hat alles was hier geschrieben wurde nichts zu tun.
Viele Grüße
Seekater